Autokauf angeblich falscher Preis?

10 Antworten

Es waren neu 21.420 €, oder? Die Differenz von 19 % ist die Umsatzsteuer und die Frage ist ob du die nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.

An sich ist ihm im Angebot der Fehler passiert und er weiß als Kaufmann, dass Verträge einzuhalten sind. Nachträgliche Preiserhöhungen sind nicht möglich.

Es gibt Ausnahmen, wenn z. B. an einer Tankstelle die Anzeige deffekt ist oder dergleichen aber aus meiner sicht ist das kein solcher Fall.

Anders wäre es allerdings, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich von 18.000 € zzgl. Umsatzsteuer die Rede ist und du den Vertrag unterschrieben hast. Dann war der Irrtum, dass das derjenig an der Kasse übersehen hat und dir der Fahrzeugbrief ausgehändigt wurde aber im Vertrag steht, dass du 21.420 € zu bezahlen hast.

Hamburger02  28.11.2018, 17:11

Oha, da könnte tatsächlich eine Falle schlummern....da muss man den Kaufvertrag aber ganz genau lesen. Das könnte rechtlich ein Sonderfall sein, wobei der Verkäufer allerdings an Endkunden immer den Endpreis anzugeben hat.

EddiR  28.11.2018, 18:22
@Hamburger02

Jepp! und wenn kein Hinweis auf die dazu zu rechnenden 19% USt drin steht, sind die 18 Mille eben 119%. Pech für den VK!

Rat2010  29.11.2018, 10:07
@Hamburger02

francevr6 gibt je keinen Hinweis, ob er Privatperson oder Unternehmer ist. Dass er einem Endkunden den Bruttopreis angeben muss, sollte ein Autohändler wissen. Der Fehler geht dann zu seinen Lasten.

Diffizil beim Angebot wird es, wenn ein Unternehmer als Unternehmer auftritt (da redet man immer von netto), der Händler aber erst viel später merkt, dass nicht der vorsteuerabzugsberechtigte sondern der Kunde als Privatmensch das Auto kaufen will. So ein Fall könnte der von francevr6 sein. Muss aber nicht.

Ich bin jetzt kein Anwalt. Aber wenn es so im Vertrag steht und du den Brief hast, kann er später nicht kommen und mehr Geld verlangen. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt, würde aber ganz entspannt abwarten.

Ich würde erstmal auf "dicke Hose" machen und ihm schreiben, dass du nicht daran denkst, mehr als vertraglich vereinbart zu zahlen und einer eventuellen Klage seinerseits, gelassen entgegen siehst. Erst wenn er dich verklagt, würde ich mich anwaltlich beraten lassen.

Yetanotherpage  28.11.2018, 14:04

Anfechtung wegen Irrtum. Allerdings muss man es begründen und nachweisen können (tippfehler) und ist dann noch ggf schadensersatzpflichtig.

Einfach so aus Lust und Laune mehr Geld kann man nicht rechtlich durchsetzen.

PatrickLassan  28.11.2018, 14:12
@Yetanotherpage

Möglichwerweise wurde im Vertrag die Umsatzsteuer 'vergessen'. Passt nämlich rechnerisch.

NamenSindSchwer  28.11.2018, 14:15
@PatrickLassan

Gut aufgepasst. War am Anfang auch mein Gedanke aber ich hatte keine Lust nachzurechnen ^^

Das könnte in der Tat für eine Anfechtung wegen Irrtums ausreichen. Aber der Ball liegt natürlich beim Verkäufer, der muss hier aktiv werden.

PatrickLassan  28.11.2018, 14:16
@NamenSindSchwer

18.000 mal 1,19 ist relativ einfach.^^

NamenSindSchwer  28.11.2018, 14:17
@PatrickLassan

Aber ich brauch dafür trotzdem einen Taschenrechner, der ein paar Mausklicks (zu) weit entfernt war ;-)

PatrickLassan  28.11.2018, 14:23
@BeviBaby

Ganz genau sind es 21.420 €.

BeviBaby  28.11.2018, 14:31
@PatrickLassan

Jep. Und selbst wenn... ist nicht das Problem des Käufers. Der Autohändler hat die Umsatzsteuer abzuführen, egal ob er dem Käufer eine erhoben btw, in die Rechnung geschrieben hat.

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:32
@PatrickLassan

15100€ netto und 18000€ brutto. War alles ausgewiesen

PatrickLassan  28.11.2018, 14:32
@BeviBaby

Dass das nicht das Problem des Käufers ist, ist mir auch klar.

BeviBaby  28.11.2018, 14:32
@francevr6

Dann ist das ebenfalls falsch ausgerechnet

15100 mal 19% Umsatzsteuer wären 17969 Euro

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:35
@BeviBaby

ist wie gesagt schon 4 Wochen her. Das Auto habe ich verkauft mit dem Brief zusammen :-)

BeviBaby  28.11.2018, 14:38
@francevr6

Joah... erklär ihm, dass ihr einen Kaufvertrag hattet und gut ist. Hau ggf. noch ein bisschen bgb raus, das wirkt manchmal Wunder

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:40
@BeviBaby

Das war pi mal Daumen.

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:56
@francevr6

Im Kauvertrag stand ganz genau Netto 15.142,17€, Brutto 18.019,18€. Nach über 4 Wochen Netto 18.019,18€, Brutto 21.442,82€. Ich gehe davon aus daß er sich vertippt hat. Aber das Auto ist jetzt verkauft und ich habe kein Geld mehr. Wenn er mist gebaut hast oder sich vertippt, wieso soll ich jetzt da gerade stehen?

Yetanotherpage  28.11.2018, 15:28
@francevr6

Mensch darf sich irren. Ist gesetzlich noch erlaubt. ;)
Muss dann aber auch für den daraus resultierenden Schaden aufkommen. Sofern einer entsteht. Du stehst also für gar nichts grade. Hast höchstens Ärger wegen den Umständlichkeiten.
Emotionaler Schaden wird nicht ersetzt.

Wenn sich Vertragsbedingungen ändern, bist du nicht verpflichtet das zu akzeptieren. Beim Vertrag geht es ja grade um 2 Willenserklärungen. Wenn du vom Vertrag zurück trittst musst das Auto aber wieder besorgen ^^ Die Extrakosten trägt der Verursacher, also dein Vk. Dürfte sich nicht lohnen. (Imageschaden wäre sogar noch größer.)

Also wie der Fall steht, würd ich einfach laufen lassen. Soll er dich vor Gericht laden.

Jetzt wirds spitzfindig:

Die Email ist durchaus rechtens, versuchen kann man es ja mal im Rahmen der freien Vertragsgestaltung. Und verlangen kann er viel, auch das ist kein Gesetzesverstoß.

Die Frage ist allerdings, ob du auch verpflichtet bist, seiner Forderung nachzukommen und da lautet die Antwort klar nein. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und dieser Vertrag wurde, soweit ich das verstehe, durch die Überweisung des Preises und durch die Übergabe das Fahrzeuges auch vollständig vollzogen. Dabei fand auch keine arglistige Täuschung statt, sodass der Vertrag nicht zurückabgewickelt werden muss.

An deiner Stelle würde ich da überhaupt nicht drauf reagieren, und schon erst recht nicht, wenn er keine nähere Begründung liefert. Hat er sich aus irgendeinem Grund verrechnet oder getäuscht oder die Leasingfirma hat irgendeine Nachforderung an ihn gestellt, ist das sein Pech. Da hat er wohl seine Sorgfaltspflicht als Kaufmann verletzt und einen möglichen Schaden oder Nachteil muss er deshalb selber tragen. Diskussionen zu diesem Thema werden auf jeden Fall fruchtlos sein.

Wenn du dich stur stellst, kann es höchstens sein, dass wenn du das Auto in diese Firma zur Wartung oder Reparatur bringst, dass dann versuchen dich abzuzocken und so noch an mehr Geld zu kommen. Da solltest du dir also nach Möglichkeit eine andere Werkstatt suchen, spätestens dann, wenn du das Gefühl hast, das geht nicht mit rechten Dingen zu.

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 15:20

Das Auto habe ich bereits verkauft :-)

Hamburger02  28.11.2018, 17:04
@francevr6

Hoffentlich mit Gewinn. Dann ist der Fall eh erledigt und bei einer Rückzahlung würdest du ja Verlust machen.

Also: Sollten sowohl du als auch der Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen haben über 18000 Euro, dann ist das erstmal das objektiv erklärte. Wenn eine der Vertragsparteien damit nicht einverstanden ist wäre es eventuell möglich den Vertrag mit Verweis auf den abweichenden inneren Geschäftswillen anzufechten, dies müsste aber innerhalb einer Anfechtungsfrist geschehen und die ist mit 4 Wochen dann doch etwas überzogen wenn man bedenkt, dass er dir Fahrzeugpapiere etc. schon übergeben hat (Anfechtung möglichst gleich wenn man den Fehler bemerkt). Grundsätzlich glaube ich auch, dass in erster Linie der objektive Eindruck vom Stnadpunmt eines Dritten zählt. Und wenn der Kaufvertrag auf 18000 lautete, dann ist dem so (du wirst sicher auch eine Kopie zu Hause haben)

Der Kaufvertrag der geschlossen ist verpflichtet dich zur Übergabe des vereinbarten Geldes und ihn zur Übergabe des vereinbarten Autos. Das kannst du ggf. auch einklagen. Schau dich mal ein bisschen im BGB um und erklär ihm das vielleicht mit Verweis auf ein paar Paragraphen. Ggf. erklär ihm, dass du den Wagen zu dem Preis nicht nehmen würdest

BeviBaby  28.11.2018, 14:09

Also zur Anfechtung wegen Irrtums: §119 BGB. Jemand hat sich mit der Erklräung dir er abgeben wollte geirrt und hat die Chance anzufechten. Dies könnte zutreffen,

Allerdings ist der Einspruch nach §121 'ohne schuldhaftes Zögern' einzulegen, sobald der, der anfechten will von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Das ist insofern problematisch, da ihr den Vertrag ja beidseitig unterschrieben habt bzw. dass darüber durchaus Einigung stattgefunden hat (das wäre auch bei einem mündlichen Vertrag so, denn Kaufverträge sind in der Regel formfrei, aber du hast ja den Schriftlihen als Beweis).

Sollte er dennoch anfechten hat er dir auf jeden Fall eventuell entstandene Schäden zu ersetzen §122 so z.B. Verdienstausfall, weil du das Auto eben nicht hattest etc.

Ach und Kaufvertrag ist §433 BGB: Verkäufer wird verpflichtet Eigentum an der Sache zu übertragen (i.d.R. durch Einigung und Übergabe 929 S. 1 BGB, Käufer ist Verpflichtet den VEREINBARTEN Kaufpreis zu zahlen

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:57
@BeviBaby

Im Kauvertrag stand ganz genau Netto 15.142,17€, Brutto 18.019,18€. Nach über 4 Wochen die neue email: Netto 18.019,18€, Brutto 21.442,82€. Ich gehe davon aus daß er sich vertippt hat. Aber das Auto ist jetzt verkauft und ich habe kein Geld mehr. Wenn er mist gebaut hast oder sich vertippt, wieso soll ich jetzt da gerade stehen?

BeviBaby  28.11.2018, 15:07
@francevr6

Weill ein Tippfehler was anderes ist. Wenn eventuelle Vorverhandlungen gelaufen sind, du also wusstest wie viel das Auto eigentlich kostet und das durchaus auch nach außen hin bekannt war, dann ändert das wiederum die objektive Situation für den Dritten, der hat nämlich anhand aller Relevanten Informationen zu beurteilen (z.B. Vorverhandlungen, in denen auch wirklich 18000 NETTO vereinbart war).

Es geht immer darum das zu ergründen, was gemeint wurde und da soll man sich nicht an groben Formulierungen festklammern bzw. sowas deckt das Gesetz nicht.

Es gab z.B. den Fall von einem Herrn, der seinem besten Freund testamentarisch die 'Bibliothek' vermacht hat. Hinter diesem Begriff hat sich später der Weinkeller versteckt (wie gemeinsame Freunde etc. bestätigen konnten). Ende vim Lied: Der Kerl hat den Weinkeller bzw. dessen Inhalt geerbt. §133 Auslegung einer Willenserklärung

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 15:23
@BeviBaby

Das heißt ist sollte die Diefferenz begleichen im schlimmsten Fall? Vielen Dank für die Antwort

BeviBaby  28.11.2018, 15:26
@francevr6

Das heißt setz dich mit ihm zusammen und besprecht das. Ich hab keine Ahnung inwiefern der eigentliche Preis bekannt war und grundsätzlich steht erstmal das fest, was im Vertrag steht, sofern es keine Vorhergehenden Absprechungen gibt, dass der Preis irgendwie anders sei

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 15:27
@francevr6

Hmm ich habe nach dem Preis gefragt ja. Nachdem ich die vereinbarte Kaufsumme überwiesen habe, habe ich mich im Autohaus nochmal gemeldet und gefragt ob das so passt. War alles in Ordnung und der Brief wurde mir zugeschickt. Was da jetzt schief gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Im Autohaus haben sicherlich mehrere Leute drüber geschaut.

francevr6 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 14:07

Ja liegt alles da heim. Vielen Dank für die ausführliche Antwort

Na grundsätzlich ist am Kaufvertrag festzuhalten. Der Verkäufer kann diesen gegebenenfalls wegen Irrtums anfechten, wobei ich die Erfolgsaussichten dafür nicht einschätzen kann.

Selbstverständlich solltest du nun nicht den geänderten/neuen Kaufvertrag unterschreiben.