Ist der Leasingvertrag nach unterschriebenem Kaufvertrag nur noch "Formalität" oder doch nicht?

5 Antworten

du würfelst hier Kauf- und Leasingverträge bunt durcheinander, meinst vermutlich einen Leasingsvertrag für ein Fahrzeug, welches auf den Namen deines Freundes laufen soll.

Davon abgesehen ist es völlig egal, um welche Vertragsform es sich handelt, Verträge sind einzuhalten.

Wenn nun din Freund voreilig den Leasingvertrag unterzeichnete und du beabsichtigst die Anzahlung nach Ansparung zuleisten, dann ist das zunächst eure persönliche interne Sache. Dein Freund ist dafür verantwortlich, die Anzahlsumme zu leisten.

Miniwindy88 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 09:05

Danke für die Antwort, ja wir haben beim Händler deren Vertrag unterschrieben, mit der Bedingung dass es über die Lasinggesellschaft finanziert wird.

Ist mir auch klar dass man Verträge einhalten muss, und ich bin eigentlich die, die sich darum sorgt ob alles klappt, mein Freund meint da eher "klappt schon!" Wir haben das aber so abgemacht und ich fühle mich logischerweise verpflichtet die Anzahlung zum abgemachten Zeitpunkt zu leisten.

ich wollte aber eigentlich nur wissen - da er den Kaufvertrag schon unterschrieben hat - ob er gradsogut die Leasingverträge auch noch unterzeichnen kann? (der Verkäufer verlangt das so, es sei eben eine "Formalität".

helmutgerke  30.08.2012, 09:36
@Miniwindy88

Das deine Unterschrift zum Leasingvertrag nur reine Formsache ist, glaube ich eher nicht. Du könntest durch Nichtleistung vermutlich das ganze noch platzen lassen. Fordere doch beim Händler, dass im Vertrag bevor du ihn unterschreibst eine Ergänzung in der Form aufgenommen wird, falls für den Fall das du bis zum XX.XX. die Anzahlung aus dem Vertrag nicht zusammenbekommst, der Vertrag ohne beidseitige Regressansprüche aufgehoben wird.

Hallo,

wenn dein Freund in alleingang unterschreibt, finde ich das nicht so gut...

Nun mußt du etwas beisteuern, und nicht wenig, weil die Händler immer einige Tausend Euros für eine solche Anzahlung.kassieren wollen.

Habt ihr überhaupt das Auto schon bekommen, oder wird der Wagen erst bestellt ?

Ich würde mich am besten vom enem Anwalt bveraten lassen (Vertrag mitbringen), vielleicht, weil zum Schluß, dein Freund als Halter eingetragen wird, und du mußt die Anzahlung, bzw. die Raten bezahlen...

Wie habt ihr das ausgemacht : zahlt dein Freund die Raten ? Wie ist das mit dem Restwert nach 3 jahren, weil man den Wagen entwerder zurückgeben muß oder endgültig erwerben muß. In 3 Jahren mußt ihr wieder Geld beisteuern, um den Wagen endgülitig zu bezahlen. Meist kommen Lesasingsverträge einem viel eurer als normale Kaufverträge. Leasingsverträge machen nur Sinn, wenn der Wagen hauptsächlich gewerblich genutzt wird, und die Raten daher von der Steuer beim Finanzamt abgesetzt werden können.

Paßt auf, daß ihr euch nicht in auf einen viel zu teuren Vertrag einläßt. Ein richtiger Kaufvertrag mit 60 bis 72 Monatsraten wäre für euch vielleicht viel günstiger !

Habt ihr überhaupt vorher die Bedingungen mit denen von anderen Autoäuser verglichen ?

Und das mit dem Restwert des Wagens nach 3 Jahren . es gibt oft schrerereien, weil die Händler den Restwert VIEL NIEDRIGER einschätzen ! Das heißt, daß ihr noch mehr mehr Geld verliert !

Emmy.

Bei einem Leasingvertrag wird kein zusätzlicher Kaufvertrag unterschrieben. Der Leasingvertrag ist gültig und tritt bei Übergabe des Fahrzeuges in Kraft.

Dies steht in den Bedingungen von deinem Leasing-Vertrag. Ich könnte mir vorstellen, dass die Firma nicht begeisteret sein wird und allenfalls sogar den Vertrag künden würde, da Du die Grundbedingung nicht erfüllt hast. Ihr bekommt kein Auto und müsst noch eine Strafe/Busse oder sowas zahlen. Unterschreibe solche Verträge nur, wenn Du das Geld auch hast - oder kauf dir ein Auto, welches Du dir auch leisten kannst!

Miniwindy88 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 09:06

Das mit der Busse steht auch so im Kaufvertrag, von da her habe ich keine Frage, das steht fest. Der Verkäufer ist aber kulant, er würde sicher eine andere Lösung suchen mit uns.

Troz allem, es geht nur um die Frage ob man den Leasingvertrag auch noch gleich unterschreiben kann/soll wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben wurde.

äh....verstehe nicht.....entweder ihr kauft (dann Kaufvertrag) das Auto, o. ihr least (dann Leasingvertrag)das Auto. Sind doch zwei verschiedene "paar Schuhe"......nach einem Kauf, gehört der Wagen Dir/Euch (je nach Zahlungsform sofort o. nach der letzten Rate etc.). Wenn Du/Ihr least, ist der Wagen ja quasi nur "gemietet".....da muß man nicht zwei Verträge unterschreiben. Also was denn jetzt....habt ihr den Wagen gekauft o. geleast^^????

Miniwindy88 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 11:00

bei uns in der Schweiz ist es offenbar üblich, einen Kaufvertrag zu unterschreiben mit der Zahlungsbedingung - Leasing, um dem Verkäufer/Händler eine Absicherung zu geben dass man das Auto auch nimmt.

Damit es klar ist, wir LEASEN das Fahrzeug!!

mega komisch, dass ihr das so nicht kennt, ist nämlich in anderen Garagen auch so...

sugarmay13  30.08.2012, 11:32
@Miniwindy88

Am Ende eines Leasigvertrages, kann ein Auto ( o. jeweilig geleaste Gegenstand) komplett erworben werden, zuvor nicht (oder Optionen für vorzeitigen Kauf wurden ausgehandelt).....sagt ja schon der Ausdruck "leasing" (was übersetzt "mieten/pachten" heißt)...also entweder oder^^ Ne Zahlungsbedingung bei Kauf, wäre z.B. ne Ratenzahlung, hat aber mit Leasing gar nichts zu tun. Kann mir jetzt auch nicht vorstellen das grad in der Schweiz, die engl. Sprache anders übersetzt wird als bei uns.^^

Wenn man ein Auto least, will der Händler keine Sicherung, das man das Auto auch käufl. erwirbt^^....der verdient an Leasingraten meist mehr als bei einem Verkauf. Deine Theorie scheint mir so gar nicht logisch^^

Aber das hat jetzt mein Interesse geweckt, werde mich weiter kundig tun, "Schweizer" hat's ja ausreichend auf GF. :-)