Autokauf - aber Verkäufer will den Fahrzeugbrief nicht herrausrücken?

15 Antworten

Er hat den Fahrzeug Kauf ohne Kaufvertrag gemacht hatte damals aber Quittungen bekommen da er es immer "Häppchen weise" bar zahlen müsste doch er hat die Quittungen nicht mehr!!

Wie alt ist denn dein Freund?

Dein Freund hat also nur das Auto und den Fahrzeugschein?

Könnte dann wohl bedeuten, dass das Fahrzeug weder dem Verkäufer noch dem Käufer gehört.

Na dann viel Spaß - mit dem Auto.

Schalte einen Rechtsanwalt ein, der dann prüfen soll, wem das Auto gehört.

ciana19 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 14:20

Er ist 23 und mein Freund hat den fahrzeugschein und das Auto ..

Apolon  02.10.2016, 14:25
@ciana19

Wenn bei diesem Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief vorhanden ist, hilft ihm dies gar nichts.

Denn das Auto könnte ja auch einer Dritten Person, oder einem Kreditgeber gehören - und dann darf dein Freund sogar das Auto an diesen zurück geben.

Hier kann nur ein Anwalt helfen.

Bei neuen Fahrzeugen, gibt es allerdings keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern nur noch die Fahrzeugscheine 1 + 2

TheGrow  02.10.2016, 15:16
@Apolon

Bei neuen Fahrzeugen, gibt es allerdings keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern nur noch die Fahrzeugscheine 1 + 2

Wenn Du es schon so genau nimmst, solltest Du schreiben:

Bei neuen Fahrzeugen, gibt es allerdings keinen Fahrzeugbrief und keinen Fahrzeugschein mehr, sondern nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Aber ansonsten eine gute Antwort

Da es Barzahlungen waren und der Käufer die Belege darüber nicht mehr hat, steht Aussage gegen Aussage, daß der Kaufpreis in voller Höhe entrichtet wurde.

Das wird schwierig. Immerhin hat Dein Freund aber das Auto und die Schlüssel, oder?

Dann kann man sich vielleicht darauf berufen, daß ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, das Fahrzeug übergeben wurde und nun der Verkäufer in der Pflicht ist, die Papiere rauszugeben.

Vermutlich müßt Ihr dazu aber einen Anwalt bemühen.

ciana19 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 14:12

Ja Auto und Schlüssel hat mein Freund

peterobm  02.10.2016, 14:22
@ciana19

kann er verliehen haben - ganz blöd gelaufen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Kraftfahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion – daher steht auf diesem auch ausdrücklich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde.

Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 449 BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war.[4]

Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung für den Verkäufer. Dieser gewährt dem Käufer einen Kredit dadurch, dass er auf die sofortige Zahlung des Kaufpreises verzichtet. Gleichwohl übergibt er die Sache schon an den Käufer, allerdings unter Eigentumsvorbehalt. Wenn der Käufer die noch ausstehende restliche Kaufpreisforderung nicht wie vereinbart bezahlt, kann der Verkäufer, der noch immer Eigentümer der Sache ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Sache zurückverlangen.

peterobm  02.10.2016, 14:27

nicht schon wieder: 

hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums.

das lässt sich nicht ausrotten, das weist lediglich den Halter aus, nicht den Eigentümer; 

Eigentümer - Halter - Nutzer können durchaus 3 Personen sein

Antitroll1234  02.10.2016, 14:32
@peterobm

das lässt sich nicht ausrotten, das weist lediglich den Halter aus, nicht den Eigentümer

@Tastenheld schreibt nichts gegenteiliges.

Er schreibt lediglich das die ZB Teil II ein Indiz auf den Eigentümer ist.

Tastenheld  02.10.2016, 14:40
@Antitroll1234

wie auch immer, DIe beiden brauchen einen guten Anwalt und ciana19 wird wohl als Zeugin sich gut vorbereiten müssen, wenn das nicht zu einem Fiasko werden soll. Böse Falle!

Wenn dein Freund ein Auto gekauft hat und es bezahlt wurde, dann muss ihm auch der Fahrzeugbrief ausgehändigt werden.Ohne Fahrzeugbrief kann er doch das Auto gar nicht ummelden. Er muss doch als neuer Besitzer in dem Brief eingetragen werden. Oder fährt dein Freund mit einem Kennzeichen das auf einen anderen Besitzer zugelassen ist ? Irgendetwas stimmt bei deinen Angaben nicht. Wie sieht das mit der Versicherung aus ? Zahlt die etwa der vorherige Besitzer , was ich kaum glaube ? Wenn dein Freund z. B. zu schnell fährt und geblitzt wird, das Fahrzeug noch auf einen anderen Besitzer angemeldet ist, würde dieser wohl zur Kasse gebeten werden. Deine Angaben sind nicht auf einen Nenner zu bringen. Man müsste schon wissen, ob das Fahrzeug umgemeldet wurde und wie das geht, ohne KFZ-Brief ? Ist ein Fahrzeugschein auf den Namen deines Freundes überhaupt vorhanden ? Wenn ja, wie kam er ohne KFZ-Brief und Ummeldung dazu ? Hat dein Freund eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen, oder fährt er ohne Versicherungsschutz ? Ich glaube du solltest deinen Freund mal genau fragen, was Sache ist. So wie du es beschreibst, kann das nicht sein. Wenn er einen Zeugen hat, der beweisen kann, dass bezahlt wurde, wäre das schon hilfreich. Vielleicht kannst du noch nähere Angaben auf die Fragen machen. Dass sich die Polizei für diesen Fall nicht interessiert und das mit "Zivilrecht" abtut , kann ich mir nicht vorstellen, wenn dein Freund mit einem Fahrzeug fährt, das evtl. noch auf einen anderen Besitzer angemeldet ist, vielleicht kein Versicherungsschutz besteht und kein Fahrzeugschein auf deinen Freund ausgestellt ist. Die Versicherung des Vorbesitzers verlangt einen Nachweis über die Ab.-bzw. Ummeldung wenn man den Vertrag kündigen will. 

ciana19 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 08:33

Er hat den Brief damals bekommen um sich umzumelden und dann musste er den Brief wieder zurückgeben weil das Auto zu der Zeit noch nicht vollständig bezahlt wurde..

Als er das Auto komplett abbezahlt hatte wollte der Typ ihm den Fahrzeug Brief nicht herausgeben

Ontario  23.11.2016, 14:43
@ciana19

Ich würde folgendermassen vorgehen. Einschreibebrief mit Rückschein an den Verkäufer. Dem Verkäufer eine Frist setzen ( 14 Tage) innerhalb der er den Fahrzeugbrief an den Käufer zu schicken hat. Kommt er dieser Frist nicht nach, sofort mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen und beraten lassen. Dem Verkäufer klar und deutlich mitteilen, dass man notfalls auf dem Wege einer Klage die Herausgabe des KFZ-Briefes anstrengen wird. Wenn der Zeuge , von dem du berichtest, erfahren hat, dass das Auto bezahlt ist, dann lass dir das schriftlich von dem Zeugen bestätigen. Nur dann stehen die Chancen besser für deinen Freund. Ich würde da ein Formular vorbereiten in dem die Daten festgehalten sind z. B. Datum wann ihm von dem Verkäufer gesagt wurde, dass das Fahrzeug bezahlt sei. Um welches Fahrzeug es sich handelt. Kaufpreis. Datum der Ummeldung.

Vielleicht kann dein Freund sich noch erinnern in welchen Teilbeträgen er das Fahrzeug bezahlt hat und wann das in etwa gewesen ist. Freilich kann der Verkäufer sagen, er hätte kein Geld bekommen und würde deshalb den KFZ Brief zurückhalten. Dann müsste eben das Gericht entscheiden.

Die schriftliche  Bestätigung des Zeugen wäre da sehr hilfreich


stattdessen redet der Verkäufer um den heißen Brei herum!

Was sagt er denn?
Und wie kann er erklären, dass er weder das Auto noch die Schlüssel dazu hat?

Wie fand die Geldübergabe statt? Ist dein Freund immer allein hingegangen, um zu bezahlen?

ciana19 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 23:05

Weis nicht er erzählt nur sch....

ciana19 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 14:19

Er redet über seinem köter und so weiter ...
Ne er hat die Geld Übergabe immer alleine gemacht

latricolore, UserMod Light  02.10.2016, 14:22
@ciana19

Was hat der Köter mit dem Auto zu tun?
Na ja, ich fürchte, ohne Anwalt wird das nix.