Autokauf - aber Verkäufer will den Fahrzeugbrief nicht herrausrücken?
An alle Anwälte da draußen ich brauche dringend Hilfe ..
Mein Freund hat mit gebeichtet dass er ein Auto gekauft hat alles bezahlt hat und den Fahrzeug Brief nicht bekommt..stattdessen redet der Verkäufer um den heißen Brei herum!
Er verwies uns von seinem Grundstück und danach sind wir zur Polizei gegangen.
Der Polizist hat gemeint dass es Zivil recht sei und er uns leider nicht weiterhelfen kann..
Meine Frage an alle Anwälte!
Was würdet ihr tun wenn wir eure Mandanten wären?
Er hat den Fahrzeug Kauf ohne Kaufvertrag gemacht hatte damals aber Quittungen bekommen da er es immer "Häppchen weise" bar zahlen müsste doch er hat die Quittungen nicht mehr!!
Es war echt blöd von ihm ich weis ..
Also freue mich auf nützliche antworten
15 Antworten
Er hat den Fahrzeug Kauf ohne Kaufvertrag gemacht hatte damals aber Quittungen bekommen da er es immer "Häppchen weise" bar zahlen müsste doch er hat die Quittungen nicht mehr!!
Wie alt ist denn dein Freund?
Dein Freund hat also nur das Auto und den Fahrzeugschein?
Könnte dann wohl bedeuten, dass das Fahrzeug weder dem Verkäufer noch dem Käufer gehört.
Na dann viel Spaß - mit dem Auto.
Schalte einen Rechtsanwalt ein, der dann prüfen soll, wem das Auto gehört.
Da es Barzahlungen waren und der Käufer die Belege darüber nicht mehr hat, steht Aussage gegen Aussage, daß der Kaufpreis in voller Höhe entrichtet wurde.
Das wird schwierig. Immerhin hat Dein Freund aber das Auto und die Schlüssel, oder?
Dann kann man sich vielleicht darauf berufen, daß ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, das Fahrzeug übergeben wurde und nun der Verkäufer in der Pflicht ist, die Papiere rauszugeben.
Vermutlich müßt Ihr dazu aber einen Anwalt bemühen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Kraftfahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion – daher steht auf diesem auch ausdrücklich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde.
Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 449 BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war.[4]
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung für den Verkäufer. Dieser gewährt dem Käufer einen Kredit dadurch, dass er auf die sofortige Zahlung des Kaufpreises verzichtet. Gleichwohl übergibt er die Sache schon an den Käufer, allerdings unter Eigentumsvorbehalt. Wenn der Käufer die noch ausstehende restliche Kaufpreisforderung nicht wie vereinbart bezahlt, kann der Verkäufer, der noch immer Eigentümer der Sache ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Sache zurückverlangen.
Wenn dein Freund ein Auto gekauft hat und es bezahlt wurde, dann muss ihm auch der Fahrzeugbrief ausgehändigt werden.Ohne Fahrzeugbrief kann er doch das Auto gar nicht ummelden. Er muss doch als neuer Besitzer in dem Brief eingetragen werden. Oder fährt dein Freund mit einem Kennzeichen das auf einen anderen Besitzer zugelassen ist ? Irgendetwas stimmt bei deinen Angaben nicht. Wie sieht das mit der Versicherung aus ? Zahlt die etwa der vorherige Besitzer , was ich kaum glaube ? Wenn dein Freund z. B. zu schnell fährt und geblitzt wird, das Fahrzeug noch auf einen anderen Besitzer angemeldet ist, würde dieser wohl zur Kasse gebeten werden. Deine Angaben sind nicht auf einen Nenner zu bringen. Man müsste schon wissen, ob das Fahrzeug umgemeldet wurde und wie das geht, ohne KFZ-Brief ? Ist ein Fahrzeugschein auf den Namen deines Freundes überhaupt vorhanden ? Wenn ja, wie kam er ohne KFZ-Brief und Ummeldung dazu ? Hat dein Freund eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen, oder fährt er ohne Versicherungsschutz ? Ich glaube du solltest deinen Freund mal genau fragen, was Sache ist. So wie du es beschreibst, kann das nicht sein. Wenn er einen Zeugen hat, der beweisen kann, dass bezahlt wurde, wäre das schon hilfreich. Vielleicht kannst du noch nähere Angaben auf die Fragen machen. Dass sich die Polizei für diesen Fall nicht interessiert und das mit "Zivilrecht" abtut , kann ich mir nicht vorstellen, wenn dein Freund mit einem Fahrzeug fährt, das evtl. noch auf einen anderen Besitzer angemeldet ist, vielleicht kein Versicherungsschutz besteht und kein Fahrzeugschein auf deinen Freund ausgestellt ist. Die Versicherung des Vorbesitzers verlangt einen Nachweis über die Ab.-bzw. Ummeldung wenn man den Vertrag kündigen will.
stattdessen redet der Verkäufer um den heißen Brei herum!
Was sagt er denn?
Und wie kann er erklären, dass er weder das Auto noch die Schlüssel dazu hat?
Wie fand die Geldübergabe statt? Ist dein Freund immer allein hingegangen, um zu bezahlen?