Autokäufer droht mit Anwalt. Was tun?
Hallo, habe meinen fast 10 Jahre alten Wagen für etwas über 2000€ verkauft. Wie üblich hat so ein Wagen ein paar kleine Mängel, unter anderem einen langen Kratzer an der Seitentür. Dieser Kratzer ist sofort mit bloßem Auge zu erkennen und nicht zu übersehen. Der Wagen wurde vom Käufer zwei Mal besichtigt und auch Probegefahren. Danach habe ich einen Kaufvertrag aufgesetzt, in dem ich eine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen habe, da es sich um einen privaten Autokauf handelt. Nun will der Käufer, obwohl der Wagen schon umgemeldet ist entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung, weil ich ihm angeblich einen Unfall verschwiegen habe ( der Kratzer an der Seitentür ) und droht mit einem Anwalt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Aber wie würdet ihr den Fall bewerten? wie soll ich weiter vorgehen?
12 Antworten
Wenn der Käufer den Vertrag bei Übernahme und Besichtigung unterschrieben hat, der Mangel auch sichtbar war, laß Dich nicht in die Enge treiben, zumal Du Rechtsschutz hast.
da er dir warscheinlich nix nachweisen kann entspannen
Da brauchst Du nichts zu tun. DEr kratzer ist ja kein verdeckter MAngel, er hätte ihn bei der Probefahrt sehen können. Das ist dann allein sein Problem. Soll er doch zum Anwalt gehen, den zahlt er ja zunächst selber. Also ist die Drohung nur heisse Luft, um nachträglich den Preis zu mindern.
Hallo Blacky 28
Lehne dich entspannt zurück .Ein Kratzer ist kein verschwiegener Unfall.Der will nur drohen ,oder den Preis mindern .Lass ihn weiter wurschteln .Du hast deinen Rechtschutz und eine Rücknahme kann nur entweder mit Gericht oder wenn er in der Innung angemeldet ist und Mitglied mit einer Schiedstelle ausgehandelt werden.Es sieht schlecht für ihn aus .
Glaube mir ,da kommt gar nichts mehr ,von dem .
N.G.
Ich würde da gar nichts machen, der will sicher nur Geld rausschlagen.. bei einem 2000 Euro Gebrauchtwagen von 10 Jahren sind Mängel aller Art zu akzeptieren.. viele denken oft dass man auch dafür einen Neuwagen erwarten kann!
Ich habe sowas vor einpaar Jahren mal im Bekanntenkreis bei 'nem Opel Kadett erlebt, Baujahr irgendwann hoch in den 80ern aber TÜV neu, 600 Euro. Nach 'nem halben Jahr war der Kühler kaputt.. da gab es dann auch Anschuldigungen des Käufers an den Verkäufer wg. Betrug und sonstwas.., der wollte die 600 Euro zurück, reklamierte lauter angeblich vorhandene, vom Vorbesitzer wissend versteckte Mängel und so --------> der Kadett-Verkäufer bzw. Vorbesitzer (kein Autokenner, nutzte den Wagen nur als Übergangslösung) war total verunsichert & fragte sogar bei der Polizeidirektion nach wo man ihm sagte, dass keinerlei Handhabe bestünde gegen ihn. Es schlichtete ein vom Verkäufer angesprochener ihm privat gut bekannter Anwalt mit einem Brief dass ein privater Autokauf Gewährleistung ausschließt & weiteren Hinweisen (weiß es nicht mehr genau) und dann ist auch nie mehr was gekommen.. später kam raus, der Mann der den Kadett kaufte war arbeitslos geworden & wollte Geld machen... Zu einer Verhandlung,Polizeieingriff etc. kam es dann auch NIE --------> der Typ hat den angeblich defekten Kadett sogar noch einige zeit gefahren.. er wird es nur erfolglos probiert haben.
Wenn du einen Kaufvertrag hast, der Gewährleistungspflicht ausschließt & Unfallfreiheit auch ausschließt, wird dir nix passieren.. wenn du nicht der Erstbesitzer warst also du nicht alles über die etwaige Unfallfreiheit wissen konntest (man könnte dir strenggenommen auch was verschwiegen haben, kann alles theoretisch sein), wird noch weniger passieren können.. da steht sicher Aussage gg. Aussage & das muss man erstmal nachweisen können, was der Käufer des Wagens behauptet!
Da wird mit Sicherheit so oder so wenig passieren.. und Kratzer sowie Gebrauchsspuren aller Art sind bei einem 10 Jahre alten Auto billigend in Kauf zu nehmen..
Hoffe dass ich dir helfen konnte!