Kaufvertrag- Auto verkauft- Kein Geld erhalten... HILFE!
Hallo Ich hoffe mir wird hier ernsthaft weitergeholfen! Folgendes Problem:
Ich habe im Juli besser gesagt am 14.07.2011 mein Zweitwagen (Ford Fiesta) an Privat von (Ich- Privat) via ''Kaufvertrag'' verkauft. Im Kaufvertrag stand, dass der Käufer eine Anzahlung von '1000€' bestätigt & der Verkäufer (ich) damit auch einverstanden ist/sind. Allerdings betrug der Kaufpreis eine Summe von 1200 € somit vereinbarten wir persönlich ein Datum (indem fall 1 monat) wo der Käufer mir das Geld (restbetrag) überweisen würde. Ich gab ihm meine Kontonummer, Blz etc. Er versprach mir das Geld dann rechtzeitig zu überweisen. Beide haben den Kaufvertrag unterschrieben wo auch drin stand u.a welche sachen (Winterreifen,Kfz Brief, Schein, Schlüssel) mitgegeben werden. Soweit sogut. Nun nach 1. Monat bekam ich kein Geld überwiesen, daraufhin Kontaktierte ich den Käufer Telefonisch- er meinte, dass er eine Finanzielle notlage hat & mir das geld in 1. Woche erst überweisen könne. Nach 1. Woche das selbe Problem (Kein Geld überwiesen) daraufhin rief ich den Käufer erneut an- Bloß, dass die Nummer (Handynummer) dann 'aus' war (Handy ausgeschaltet) ich versuchte es 3 Tage lang und gab letzendlich auf... Ich habe zwar eine Adresse des Wohnortes im Kaufvertrag von dem Käufer hier stehen, aber dort hinfahren und anklingen ist nicht so mein ding.
Meine Frage! : Sollte ich den Käufer schriftlich Kontaktieren, wo ich reinschreibe, dass er mir das Geld innerhalb der Frist, die ich mir ausdenke zu überweisen hat? oder aber sollte ich einen Anwalt (und wenn ja) was für einen (Fachgebiet) einschalten? und wie würden die Kosten dann für einen Anwalt aussehen´? müsste ich den Prozess bezahlen oder der Käufer? Ich Bitte um Tipps und Hilfe, da ich selber nicht mehr weiter weiß.
Vielen Dank
7 Antworten
du kannst eine schriftliche Mahnung schicken in dem du eine letzte Frist schickst und dann andeutest dass du eine gerichtliches Mahnverfahren einleiten wirst, das heißt Mahnbescheid, der kostet online beim Amtsgericht 10 Euro, diese Kosten kannst du gleich mit draufschlagen, die muss er auch bezahlen. mit diesem Mahnbescheid kannst dann einen Titel erwirken, der dir 30 Jahre das recht gibt den Betrag einzutreiben / Pfänden etc.
der Mahnbescheid kostet 10 Euro und meist reicht das schon zur Einschüchterung, die Gerichtsvollzieherkosten hat ebenfalls der Schuldner zu tragen, was nützt eine Anwaltberatung, da kommt auch kein Geld bei rüber, un die Polizei interessiert das sowieso nicht
Zum Amtsgericht gehen und Mahnbescheidsformular ausfüllen, bei der Gerichtszahlstelle die Gebühr einzahlen und los gehts ... vorher hast Du 3 x gemahnt, verlangst jedesmal 10 € Mahngebühr.
Dann muss der Schuldner erstmal wiedersprechen und das wird er sich meist überlegen, den Kaufvertrag und die lückenlosen Bankbelege hast Du ja ...
Zahlt er jetzt nicht, gibts in einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid, zahlt er weiter nicht kannst Du den Gerichtsvollzieher beauftragen ...
Solong
Ich würde ihn unter Fristsetzung schriftlich mahnen, und dann einen Mahnbescheid beantragen. Grundlage ist ja der schriftliche Kaufvertrag.
Nein! der Käufer hat 1000 € bezahlt und 200 € wollte er mir nachträglich überweisen. Von meiner Versicherung bekam ich einen Brief, dass er das Auto samt Nummernschild abgemeldet hat.. also er schuldet mir 200 € + 15 euro für Falschparken zu der Zeit wo er noch meinen Nummernschild besaßs..
ich würde an deiner stelle zu einem anwalt für strafrecht gehen, das dies ein fall von betrug ist. der anwalt sollte ihm einen brief mit einer frist stzen, und dem käufer auch darauf hinweisen, das du, falls die frist ergebnislos verstreicht, du den käufer wegen betruges anzeigen wirst. reagiert der käufer darauf nicht mit der überweisung des geldes, zeig ihn an wegen betruges...das ist ne galante lösung für alle, ein guter anwalt wird dir nur die erstberatung berechenen, deie laut satz 34€ beträgt, eventuell ein bisschen "postgeld" fürs schreiben, das ist aber dann ein kleckerlesbetrag. wird die sache ernster, solltest du mit deinem anwalt nochmal sprechen..
Sende ihm eine schriftliche Mahnung mit genauer Fristsetzung und drohe an, daß Du nach Ablauf dieser Frist beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten wirst., sollte er die Frist nicht einhalten. Dazu brauchst Du keinen Anwalt. Die Kosten für die Eröffnung des Mahnverfahrens mußt Du aber erst einmal selbst zahlen, werden aber vom Schuldner mit eingefordert. zahlt er auch dann nicht, erhältst Du einen pfändbaren Titel, womit Du dann den Betrag pfänden lassen kannst.
Setz eine Frist von 10 Tagen und schreib rein, das sonst ein Anwalt eingeschaltet wird und das Gerichtskosten auch anfallen werden. Einfach mit dem Säbel rasseln. Wegen 200€ würde ich keinen Anwalt einschalten, aber das weiß Dein Käufer ja nicht. Hoffen wir mal.
Die Möglichkeit mit dem angesprochenem Online Mahnverfahren kann ja dann immer noch gemacht werden, kenn ich mich aber nicht aus.
ist zqwar alles richtig, aber wegen 200€ lohnt sich das mit dem mahnbescheid für privatpersoenen nicht, denn die kosten, die entstehen, muss man erstmal vorstrecken aus eigener taschen..und den gerichtsvollziehr, der dann dafür zuständig ist, ebenso...und das wird schnell über 200€ an kosten . da ist der anwalt mit erstberatung billiger...und notfalls die anzeige bei der polizei...