Nach Autoverkauf Anwaltsschreiben bekommen. Käufer meint das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe?
Hallo liebe Community,
Ich hatte vor kurzem privat einen Suzuki Grand Vitara V6 verkauft. Der Käufer fand noch ein paar Mängel und zeigte mir ein Inserat wo das gleiche Modell was zu verkaufen war für den selben Preis aber in einem optisch einwandfreien Zustand. Im Nachhinein hab ich dann gesehen das der Wagen kein TÜV hatte und er wollte mich wohl dazu bewegen den Preis zu drücken. Ich bin ihm dann insgesamt 650€ entgegen gekommen. Der Ölverlust und weitere mir bekannte mängel standen im inserat sowie im kaufvertrag. Dort wies ich auf die ölwannendichtung hin die getauscht werden müsste. Diese info übernahm ich vom vorbesitzer da wir den Wagen nicht lange hatten und meine Mutter unzufrieden mit dem Wagen war hab ich es nicht machen lassen. Nach dem Verkauf meldete sich der Käufer abends bei mir das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe. Er hatte den Wagen mit meinen Kennzeichen überführt über eine größere Strecke (ca 300km) kann sein das er den Wagen auf der Bahn getreten hat und der höhere Öldruck dem Wagen dann mehr Öl durch die Dichtung verlieren lässt? Er drohte mir direkt mit Sachverständiger und Anwalt und das ich arglistige Täuschung betrieben habe. Ich war in erster Linie geschockt und kann doch nicht voraussehen ob der Wagen in Zukunft mehr Öl verliert. Zumal ich Laie bin. Ich meinte das es mit dem Wechsel der Ölwannendichtung getan sein müsste. Eine Woche später kam dann der Brief vom Anwalt. Darin war die Rede das die ölwannenablassschraube undicht ist und der ölverlust noch von einer anderen Stelle komme. Ich solle doch für die Reparaturkosten aufkommen die 1500€ betragen weil das Getriebe runter muss (Bitte was??) oder den kaufvertrag rückabwickeln. Nun bin ich verwirrt und unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Ein bekannter gab mir den Hinweis nicht darauf zu antworten. Gibt es Leute mit ähnlichen Erfahrungen die mir in dem Fall einen Rat geben können bevor ich mir einen Anwalt nehme?
5 Antworten
lass dich nicht einschüchtern, du hast ein Gebrauchtwagen verkauft und die dir bekannten Mängel angegeben, was jetzt behauptet wird, wird von keinen Richter gewürdigt, du kannst beruhigt sein, es wird nur versucht dich abzuzocken.
Sofern im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen und alle dir bekannten Mängel schriftlich festgehalten wurden, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen.
Sehe ich genau so
Was hast du ihm denn zum Ölverbrauch ZUGESICHERT ??
Dass der Brief von einem Anwalt kommt, muss nichts bedeuten. Ein Anwalt schreibt das, was sein Mandant von ihm verlangt.
Ich denke, er blufft nur und will den Preis drücken. Du mußt gar nichts machen. Du hast ihn auf den Ölverlust hingewiesen und bei einem alten Auto weiß man nie, wann es kaputtgeht. Ich denke, du hast im Inserat geschrieben, dass laut EU-Recht ohne Garantie und ohne Gewährleistung von Privat verkauft wird, oder?
Ins Inserat oder in den Kaufvertrag?
Ins Inserat. Als kaufvertrag hab ich einen von mobile.de genommen wo die gewährleistungen als privatverkäufer ausgeschlossen werden
Der mobile-Vertrag dürfte wasserdicht sein. Dir kann also nichts passieren.
Hallo,
einfach ignorieren, denn das ist eine Unverschämtheit.
Du hast im Kaufvertrag diesen Mangel explizit genannt und damit ist das keine Täuschung.
Der Käufer will dich einfach nur Abzocken
Danke für die Antwort. Hab ich im Inserat reingeschrieben. Jegliche Gewährleistung, garantie, rücknahme, Erstattung von Reparaturkosten und Schäden werden ausgeschlossen da Privatverkauf.