Autobahn: Teilschuld, wenn mich auf der Autobahn jemand rechts überholt, und ich rüberziehe und sich der Rechte nähert und es dabei zu einer Kollision kommt?


09.02.2020, 01:17

Es gilt ja ein Überholverbot von rechts. Also trägt der Rechte dann die Alleinschuld?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich wollte ich hierzu nichts Direktes schreiben, weil mir dann doch die juristische Ausbildung dafür fehlt. Aber da ich nicht das Gefühl habe, dass deine Frage von allen so verstanden wird, wie ich denke, wie du denkst, mach ich es dennoch mal.

Also: Gemäß dem Fall, dass du ungefähr auf Höhe des Tempolimits oder der Richtgeschwindigkeit fährst, und der Rechtsüberholparagraph für Stausituationen nicht zum Tragen kommt, hallte ich hier eine Teilschuld für beide am wahrscheinlichsten, wobei dem Rechtsüberholer mehr Schuld auferlegt werden würde.

Rechtsüberholen ist klipp und klar verboten. Es bleibt auch dann verboten, wenn man sich mit geringerer Geschwindigkeit als dem Tempolimit (oder der Richtgeschwindigkeit) bewegt. Nicht-Okayes* Verhalten ist in Deutschland keine Rechtfertigung für einen anderweitigen Verstoß.

Angenommen du missachtest dabei zusätzlich das Rechtsfahrgebot, ist es immer noch keine Rechtfertigung rechts zu überholen. Dieser Verstoß wird vorerst einzelnd betrachtet d.h. theoretisch bekämest du eine Strafe für Missachtung des Rechtsfahrgebots und komplett unabhängig davon der Rechtsüberholer seine Strafe für das rechte Überholen.

Nun kann man jedoch vieles übertreiben. Missachtest du das Rechtsfahrgebot auf massive Weise, oder fährst deutlich unter dem Tempolimit wird das für die Rechtsprechung relevant, denn ohne dieses (massive) Fehlverhalten, kann man sagen dass der Unfallgegner gar nicht zum Fehlverhalten getrieben worden wäre.

Es findet also alles eine Grenze. Wo diese liegt, würde ein Gericht jedes mal in einer Einzellfallbetrachtung entscheiden. Deswegen ist eine präzise Aussage, was bei deiner Frage der Fall sein (oder werden) würde, nicht möglich.

Angenommen nun du verhieltest dich auf jedenfall nicht falsch, denke ich dürftest du trotzdem eine Mitschuld bekommen, denn du bist in der Pflicht deine Spur nur zu wechseln, wenn du eine Gefährdung anderer ausschließen kannst.

In §7 STVO Abs 5 steht:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Das heißt, es gibt potentiell auch bei korrektem Verhalten deinerseits eine Möglichkeit, dir eine Mitschuld zu geben.

Eine präzise Antwort ist aber auch hier nicht möglich. Die Situation kann man auf viele verschiedene Weisen denken.

  • 120km/h erlaubt, du fährst 118 mit massiver Missachtung des Rechtsfahrgebots, er mit 123km/h an dir vorbei
  • 120km/h erlaubt, du fährst 118 ohne MdRfG, er rast mit 150 vorbei
  • unbegrenzt, du 140km, er 210km/h
  • 120km/h, du 80km/h mit MdRfG, er 120km/h

Ich denke es wird ersichtlich, warum so eine Situation jedes mal anders ist.

Grüße

PS: *Nicht Okayes Verhalten soll heißen, dass man sich zwar nicht vorbildlich, aber auch nicht falsch verhält, sondern sich im Graubereich bewegt.

Daniel0000 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 13:53

danke!

Es ist ein sehr schönes Bild, da sich offensichtlich niemand an das Rechtsfahrgebot hält.

Aber es gilt § 7 STVO Absatz 5:

"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. "

Ich denke das beantwortet die Schuldfrage eindeutig.

teilschuld...

er hätte nicht von recht überholen dürfen und du hättest gucken müssen.

wobei ich mir nichtmal sicher bin ob du hättest gucken müssen weil ja eigentlich sowieso niemand kommen sollte.

beispiel...

wenn du über eine Kreuzung fährst und du hast Vorfahrt dann hältst du ja auch nicht an und guckst ob da jemand kommt und wenn dir dann jemand reinfahren sollte trägt er ja auch die alleinige Schuld.

Rechts überholen ist nicht erlaubt, aber es gibt bestimmte Ausnahmen, Etwa wenn auf den Fahrspuren staut, darf rechts schneller gefahren werden.

Eine Teilschuld ist dann gegeben, wenn beide Unfallgegner zum Unfall beigetragen haben. In diesen Fall also der Rechtsüberholende, weil er eben rechts überholt hat, andererseits der Spurwechsler, weil er die Spur gewechselt hat. Es kommt aber immer auch auf den Einzelfall an, die Polizei entscheidet in der Regel schon bei der Unfallaufnahme ob da eine Teilschuld wahrscheinlich ist.

Vom rechtlichen her habe ich keine Ahnung.

Ich würde aber sagen, dass du die Alleinschuld trägst, da du eine komplette Schnecke bist und auf der Überholspur nichts verloren hast, wenn dich jemand von rechts überholt. Dazu hast du auch noch die Augen einer Schnecke, wenn du nicht in den Rückspiegel schauen kannst.

Vando  09.02.2020, 01:30

Nachtrag: Solange man sich nicht in Extremfällen bewegt.

Vando  09.02.2020, 01:28

Ich würde aber sagen, dass du die Alleinschuld trägst, da du eine komplette Schnecke bist und auf der Überholspur nichts verloren hast,

Die Begründung ist gelinde gesagt, Blödsinn.

Auch wenn er mit 80km/h auf der linken Spur führe, hätte dieser Umstand potentiell wenig Auswirkung auf die Rechtsprechung für den Unfall, wenn ein Rechtsüberholer dem Fragesteller in-, oder der FS einem Rechtsüberhollenwoller vor, die Karre fährt.

2 getrennte Verstöße werden immer einzeln geahndet. Der 1. Verstoß wiegt den 2. weder höher noch ab.

Quotenbanane  09.02.2020, 01:34
@Vando

Doch. Wenn der Linke langsam fährt, darf der Rechte überholen.

Ein Überholen ist ebenfalls gestattet, wenn eine  Fahrzeugschlange auf der linken Spur langsam fährt. Dies wäre bei einer Geschwindigkeit von  60 km/h gegeben. In diesem Fall dürfen Sie  vorsichtig mit maximal 20 km/h mehr rechts überholen.
Vando  09.02.2020, 01:40
@Quotenbanane

Das ist ein Spezialfall wenn Stau auf der Strecke ist. Auf dem Bild des Fragestellers ist aber von Stau nichts zu sehen. Ebenso ist auch nichts davon zu lesen, dass seine Frage sich nur auf Situationen bezieht, wo der links Fahrende deutlich unterhalb des Tempolimits fährt.

Insofern ist hier von einem allgemeinen Fall auzugehen.

Quotenbanane  09.02.2020, 01:57
@Vando

Blödsinn, der zitierte Text ist ohne Stau gültig.

Vando  09.02.2020, 02:23
@Quotenbanane

Ich habe nicht gesagt, dass der Paragraph (generell) ungültig sei, sondern dass Stau in der Frage nicht der Fall ist.

Quotenbanane  09.02.2020, 15:55
@Vando

Wieso bringst du Stau dann ins Spiel, wenn niemand davon redet? Damit bettelst du quasi, falsch verstanden zu werden.

Und ich verstehe immer noch nicht, was du unter einem "allgemeinen Fall" verstehst.

Entweder fährt der linke zu langsam & der Rechte darf überholen, oder der rechte zu schnell & darf nicht überholen.

Daraus ergibt sich kein allgemeiner Fall. Mal ganz abgesehen davon, dass sich niemand ans Rechtsfahrgebot hält & der Linke offensichtlich niemanden überholen will.

Vando  09.02.2020, 16:51
@Quotenbanane

Also wenn hier jemand Stau ins Spiel gebracht hat, dann warst das ja wohl du. >>

„Doch. Wenn der Linke langsam fährt, darf der Rechte überholen.
Ein Überholen ist ebenfalls gestattet, wenn eine   Fahrzeugschlange auf der linken Spur langsam fährt. Dies wäre bei einer Geschwindigkeit von   60 km/h gegeben. In diesem Fall dürfen Sie   vorsichtig mit maximal 20 km/h mehr rechts überholen."