Unfall beim einfädeln auf Autobahn wer hat Schuld?
Man fährt auf dem Beschleunigungsstreifen, auf der Autobahn fährt neben einem ein LKW, den man überholt und sich dann vor den LKW einfädelt, allerdings überholt zur selben Zeit ein anderer PKW den LKW auf der Mittelspur und fährt danach vor dem LKW auf die rechte Spur rüber und dabei berühren sich die beiden PKW. Wer hat Schuld ?
7 Antworten
Aus der StVO:
§7a (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
§7 (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
§18 (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Schuld haben hier Beide.
Der auf die Autobahn Auffahrende darf den LKW rechts überholen, muss dann natürlich jegliche Behinderung oder Gefährdung Anderer ausschließen - nur dann darf er den Fahrstreifen wechseln.
Gleiches gilt aber auch für Denjenigen der den Fahrstreifen von der Mitte nach Rechts wechseln will - auch das darf nur ohne Behinderung und Gefährdung Anderer geschehen.
Außerdem hat der Auffahrende aber auch dem durchgehenden Verkehr ein Vorrecht einzuräumen, und deshalb dürfte die Schuld des Auffahrenden anteilig höher ausfallen [mindestens 70%].
der, der einfädelt hat schuld, der ist zur not wartepflichtig! ein beschleunigungsstreifen ist keine rechts- überholspur! wenn du rechts auf dem b.-streifen überholst,l dann überholst du rechts- und genau das ist nicht erlaubt.
Auf dem Beuschlingungstreifen darf man überholen, wenn man auf die Autobahn auffährt.
Lies dir doch selbst mal die STVO durch, bevor du hier so ein unsinn postest.
ich würde an deiner Stelle mal den STVO §7a (2) anschauen
oh man, les dir bitte die stvo durch, dann kannste weiter schreiben. wenn du durch ein überholen eines lkw den fahrfluss auf einer autobahn behinderst, dann hast du schuld, und niemand anderer sonst! der verkehr hat vorfahrt, und jener hat sich nicht um beschleunigunsstreifen zu kümmern. zu kümmern hat sich derjenige, der einfädeln wil. rechts überholen ist auf dem b.- streifen zwar möglich, aber nur dann, wenn keiner gefährdet wird. und du behinderst oder beeinflusst dann den durchgangsverkehr, ganz simpel
Das mag sein, du meintest aber es sei verbotenes rechtsüberholen wenn man auf dem Beschleunigungsstreifen überholt, das stimmt aber nicht
hab ich so pauschal ja nicht gesagt- freunde? :-)
hab ich so pauschal ja nicht gesagt- freunde? :-)
Nein? Ich lese das hier in Deiner Antwort:
ein beschleunigungsstreifen ist keine rechts- überholspur!
und auch das:
wenn du rechts auf dem b.-streifen überholst,l dann überholst du rechts- und genau das ist nicht erlaubt.
oh man, les dir bitte die stvo durch, dann kannste weiter schreiben.
Und Du solltest vielleicht Dein Hirn einschalten bevor Du schreibst...
wenn du rechts auf dem b.-streifen überholst,l dann überholst du rechts- und genau das ist nicht erlaubt.
Wenn das keine pauschale Aussage ist...
ronny du meinst pauschale falsche Aussage :D
An den Fragenden. Wie ist es ausgegangen. Liebe Grüße
An den Fragenden. Wie ist das ausgegangen.
Die Schuld wird sicherlich geteilt.
Du bekommst eine Teilschuld, weil du nicht vorfahrtsberechtigt warst, der Unfallgegner bekommt diese, weil er in Höhe einer Auffahrt mit solchen Manövern zu rechnen hat und entsprechend vorsichtig fahren muß. Es gilt bei allem immer noch der §1 der StVO.
Zudem: Knallt es in diesem Fall, sind beide sehr deutlich zu dicht vor dem LKW eingeschert.
Der Beschleunigungsstreifen ist eine eigene Spur auf dem Überholen sehr wohl erlaubt ist