Videoaufnahme anderer Personen vom Auto aus um Rechtsverstöße bei der Polizei zu melden...
Hallo, kann man Videos von Verkehrs"Rowdys" der Polizei vorzeigen und somit diesem Rowdy eine Strafe aufbrummen oder macht man sich selber strafbar?
Folgende Punkte fallen mir jetzt direkt dagegen ein:
- Man macht sich selber strafbar, da das nutzen des Mobiltelefons bei der fahrt nicht erlaubt ist.
- Man macht sich gegen Datenschutzrechte strafbar!? (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1396128/Wer-aus-dem-Auto-heraus-mitfilmt-macht-sich-strafbar)
Dafür:
- Um für Recht und Ordnung zu sorgen gilt eine Ausnahme der oben genannten Punkte (gibt es so etwas?)!?
Beispiele:
Jemand überholt bei einer 3 spurigen Autobahn rechts. Da ein Mittelspurfahrer unterwegs ist. Die spuren links und rechts sind komplett frei.
Jemand fährt 5 m vor einem Mittelspurfahrer von der ganz linken Spur auf die ganz rechte Spur um auf das Rechtsfahrgebot hinzuweisen. Der überholende wird langsamer um den Mittelspurfahrer dieses noch wörtlich zu erklären. Mittelspurfahrer zückt sein Smartphone um ein Video zu machen, der Rechtsfahrende zeigt mit der Hand ein "L" (für Looser) und lacht den anderen aus weil er filmt.
Mit 200 km/h über die Autobahn ganz links, rechts ein LKW, dahinter ein Wohnmobil. Es geht an einer Autobahnauffahrt vorbei, Wohnmobil setzt zum überholen an. Der mit 200 kmh unterwegs ist versucht zu bremsen, merkt aber das er sehr stark bremsen müsste. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden überholt er ganz rechts auf der Autobahnauffahrt den LKW.
Welche Fälle bzw. Beweisvideos können bei der Polizei angezeigt werden?
4 Antworten
Nur mal so eine Frage: Der Mittelspurfahrer aus deinen Beispielen bist nicht zufällig du?
Es hat schon seine Gründe, weshalb wir in Deutschland eine Polizei haben und weshalb die für die Verkehrsüberwachung zuständig ist.
Nämlich genau deshalb, damit es keine selbsternannten Hilfs-Sheriffs gibt, die meinen dass sie die bösen Raser filmen und dann anzeigen müssen. Und die, während sie Filmen, selbst gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und so andere behindern...
Bei deiner 1. Frage stellt sich die Gegenfrage: Warum ist überhaupt jemand in der Mitte unterwegs, wenn die rechte Spur komplett frei ist? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und eigentlich ist der Mittelspurschleicher derjenige, den man anzeigen müsste. Und nicht derjenige, der rechts überholt.
Bei deiner 2. Frage stellt sich die Gegenfrage: Warum fährt der Mittelspurschleicher schonwieder in der Mitte, obwohl rechts alles frei ist? Auch hier ist er derjenige, der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Es ist nicht strafbar, vor einem Mittelspurschleicher auf die rechte Spur zu wechseln, wenn man diesen dadurch nicht gefährdet. Denn es ist ja vorgeschrieben, die rechte Spur zu benutzen, wenn sie frei ist. Und wenn der Mittelspurschleicher dann noch mit dem Handy filmt, wie er neben dem Rechtsfahrer herfährt, ohne ihn zu überholen, dann filmt er sogar noch seinen eigenen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, weil er ohne Überholabsicht neben dem Rechtsfahrer herfährt.
Und bei deiner 3. Frage stelle ich die Gegenfrage: Warum setzt das Wohnmobil zum Überholen an, wenn die linke Spur nicht frei ist und sich dort ein Fahrzeug mit 200 km/h nähert?
Das Filmen von anderen Verkehrsteilnehmern mit Dashcams oder mit dem Smartphone verletzt die Privatsphäre des gefilmten Fahrers und auch der Verkehrsteilnehmer, die sonst noch auf dem Video zusehen sind.
Außerdem müsste für eine Anzeige der Fahrzeugführer zweifelsfrei identifizierbar sein. Denn wir haben in Deutschland eine Fahrerhaftung und keine Halterhaftung. Wenn man also nur das Kennzeichen hat und man den Halter verantwortlich machen will, dann kann dieser auch behaupten, dass er nicht weiß, wer zu dem Zeitpunkt der Fahrzeugführer war. Und dann muss man ihm erst einmal das Gegenteil beweisen, was durchaus schwer werden könnte.
Mir fällt da auch ein Argument ein das gegen Dein Vorhaben spricht:
Es gibt keine Fahrerfeststellung, wen will man also zur Rechenschaft ziehen?
Der 2.te Punkt Deiner Gegenargumentation trifft nur zu, solltest Du die Videos veröffentlichen und Dritten zugänglich machen.
Ansonsten kann ich nur sagen: "Typisch Deutsch"
Lass' die Anderen doch einfach fahren wie sie wollen, es ist die Aufgabe der Polizei sich darum zu kümmern, nicht die eines "Ich hab nichts besseres zu tun, als Andere zu denunzieren"-Autofahrers.
Hallo Snipe13051,
Die Polizei / das Gericht wären doch Dritte oder?>
Der Einwand ist zwar richtig, aber dennoch nicht strafbar, da die Polizei nach folgenden Gesetz berechtigt ist das Video als Beweismittel sicherzustellen.
§ 94 StPO (Beweisgegenstände)
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.
Somit wäre natürlich auch für den Fragesteller die Herausgabe der Vidos nicht strafbar.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Herausgabe der Videos ist nicht strafbar, das Filmen an sich verstößt aber gegen das Persönliclhkeitsrecht....
http://de.autoblog.com/2014/04/04/datenschutz-dashcams-im-auto-sind-nicht-zulassig/
Da gibt es aber auch zahlreiche andere Meinungen.
Der folgende Artikel sagt (zwar mit Abstrichen) genau das Gegenteil von dem aus, was der von Dir angeführte Artikel aussaget.
http://www.bild.de/auto/service/verkehrsunfall/urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html
Ich persönlich habe bei jeder Fahrt die Kamera laufen.
Ob die Aufnahme im Falle des Falles vor Gericht als Beweismittel wird, entscheidet sowieso der Richter im Einzelfall.
Das entscheidenden ist eher das von chrack angeführte Argument, dass mit der Bildaufnahme immer noch nicht automatisch der Fahrer festzustellen ist.
@Driver 401: Das ist falsch. In Deutschland verstößt das Fotografieren/Filmen von Personen laut KUG §§ 22, 23 nicht gegen das Gesetz, lediglich das Veröffentlichen der Aufnahmen ohne Einwilligung des Aufgenommenen, wobei es selbst davon Ausnahmen gibt, z.B. Demos u.ä.
Die ganze Problematik der Dash - Cams ist vom Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Verkehrsrecht eingehend beleuchtet worden. Lest Euch doch mal den Text in dem nachfolgend angeführten Link durch.
das Problem ist der Datenschutz - und dazu gibts aktuell einiges an Berichterstattung:
http://de.autoblog.com/2014/04/04/datenschutz-dashcams-im-auto-sind-nicht-zulassig/
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein - und vergiss die Handykamera, die Benutzung ist ja nicht erlaubt.
Da gibt es aber auch zahlreiche andere Meinungen.
Der folgende Artikel sagt (zwar mit Abstrichen) genau das Gegenteil von dem aus, was der von Dir angeführte Artikel aussaget.
http://www.bild.de/auto/service/verkehrsunfall/urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html
Ich persönlich habe bei jeder Fahrt die Kamera laufen.
Ob die Aufnahme im Falle des Falles vor Gericht als Beweismittel wird, entscheidet sowieso der Richter im Einzelfall.
Das entscheidenden ist eher das von chrack angeführte Argument, dass mit der Bildaufnahme immer noch nicht automatisch der Fahrer festzustellen ist.
Zuerst gibts schon mal keine "Meinungen" zu Rechtslagen. Ein Link auf die "Bild" ist zudem kein adäquates Mittel, eine seriöse Aussage zu treffen. Dann gucke bitte auf das Datum Deines Artikels - der ist vom Juli 2013 - und wir haben jetzt April 2014.
Würdest Du Dich richtig informiert haben, oder meinen Link auch gelesen haben, hättest Du das hier auch gelesen:
Laut jüngstem auf Februar 2014 datierenden Beschluss der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist der Einsatz solcher Kameras datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig
So, und nun hätte ich gerne eine rechtlich gefestigte Aussage von Dir, wie man dies auch anderweitig interpretieren kann?!
Die Polizei / das Gericht wären doch Dritte oder? Somit wäre ein vorzeigen dieser Videos / Fotos was auch immer, Strafbar und würde gegen den Datenschutz verstoßen.