Blitzer Österreich?
Hey, ich bin heute blöderweise beim überholen auf der Autobahn etwas zu schnell geworden, 100 kmh waren angeschrieben ich war bei 105 kmh, dann beschleunigte der den ich grade überholt habe auf sicher um die 120 kmh, (zur Info hinter mir war noch ein Auto) plötzlich wurde mein ganzer Fahrzeuginnenraum durch einen Weißen Blitz beleuchtet, hab zuerst gedacht der hinter mir hat aufgeblendet dass ich doch beschleunigen soll, hab dann auch beschleunigt und überholt. Doch nach ner weile hab ich nochmal dran gedacht und hab jetzt richtig Panik dass ich geblitzt wurde. Eigentlich wurde der Blitzer, wenn es überhaupt einer war, ja von dem rechts von mir ausgelöst oder? Aber auf dem Blitzerfoto bin ich ja beim Überholen, dadurch werde ja sicher ich nen Brief bekommen oder? Wie ist dass in Österreich wenn 2 Autos auf dem Foto sind? Ist es dann überhaupt gültig? Bzw gibt es ne Seite wo man nachschauen kann ob zu der Zeit an der Stelle ein Blitzer aufgebaut war? Oder gibt es in Österreich überhaupt weiße Blitzer? Und wenn ich tatsächlich einen Brief erhalte: wann würde er ungefähr kommen bzw könnte ich einspruch einlegen?
3 Antworten
Alles gut. Auf dem Foto sind 2 Fahrzeuge. Da wird die Beweisführung schwer. Könnte ja sein, dass dich einer rechts überholt hat.
2 Möglichkeiten der Zustellung:
- Die österreichische Behörde schickt dir direkt eine Anhörung bzw. eine Organstrafverfügung zu. Auf diese musst du nicht reagieren, diese kommt mit normaler Post.
- Bleibt dieses Schreiben, bei der die Beantwortung österreichischem Recht unterliegt, unbeantwortet, kann von der österreichischen Behörde die zuständige zentrale Anlaufstelle eingeschaltet werden, die dann die Zustellung an den Empfänger nach deutschem Recht bewirkt.
Der Passus "Deutsches Recht" ist hier wichtig. Damit ist es z.B. unzulässig, von dir den Namen des Fahrers zu fordern, wenn dieser zur Familie gehört. Auch musst du dich nicht selbst belasten. Deshalb empfehle ich, auf das Schreiben in 1) nicht zu reagieren. Danach kann dann nach deutschen Recht Widerspruch eingelegt werden, und in dem Falle, dass auf dem Foto 2 Fahrzeuge abgebildet sind, auf eine Einstellung gehofft werden. Es gelten dann auch die deutschen Verjährungsfristen.
Ok, ich hab zur Autoversicherung zusätzlich ne Rechtsschutzversicherung, wenn ich nen Brief bekomme werd ich dort mal hingehen... Danke
Weswegen willst du denn einspruch enilegen?
Die Hände noch in der Keksdose aber; "Ich wars nicht".
Wie ich geschrieben habe habe ich mit 105 überholt und der neben mir hat derweil auf 120 beschleunigt...
Ok danke, hab jetzt auch zweifel dran dass es echt ein Blitzer war, der Österreichische Autoclub weiß von keinem Radar auf der Strecke und das ein mobiler Blitzer an einer Autobahn aufgestellt wird an der nur ein Wald grenzt bezweifel ich ;D
In Österreich kann man auf beiden Spuren geblitzt werden, die funktionieren unabhängig von einander. Also keine Sorge, du wurdest schon richtig erwischt. Einspruch hilft da dann auch nicht. Die Rechnung kommt dann wohl in etwa 4-6 Wochen. Am besten einfach die paar Euro zahlen.
Es hat seine Gründe, warum in Österreich Beschränkungen sind. Lass dir der Vorfall jetzt einfach eine Lehre sein und denk das nächste Mal daran.
Lies doch die Frage... Der Fragesteller ist nicht (bzw. nicht signifikant) zu schnell gefahren, sondern der rechts von ihm. Aber typisch, erst einmal unter Generalverdacht stellen.
Er ist zu schnell gefahren. Damit kann der Blitzer auch für ihn ausgelöst haben. Die Toleranz wird erst danach abgezogen.
Wenn ich die Toleranz abziehe (3%) komm ich auf knappe 101,8 kmh, da zu strafen wäre lächerlich
Also könnte der Brief doch nur an den der beschleunigt hat kommen oder? Bzw. Wie läuft das in der Probezeit? (bin Österreicher) Hab jetzt auch zweifel dass es ein Blitzer war, auf der Strecke die ich gefahren bin steht laut öamtc gar kein fester Blitzer, und dass an einer Autobahn an die nur ein Wald grenzt ein mobiler Radar aufgestellt wird bezweifel ich ;D
Du warst zu schnell, wenn auch nur wenig. Daher könnte ein Brief kommen. Da du nicht so viel zu schnell warst, gibt es da in der Probezeit nicht.
Grundsätzlich ist es immer ratsam, Einspruch einzulegen. Es gab (in Deutschland) schon oft Fälle, wo das Blitzerfoto nicht gewertet werden durfte, weil bestimmte Sachen nicht gegeben waren (z.B. Aufstellen des Blitzers, Eichung, Blickwinkel, Verfahrensfehler, Verjährung, etc.).
Das wird in Österreich nicht anders sein.