Knappes rüberziehen auf der Autobahn strafbar?
Hallo, ich bin heute auf der Autobahn bei ca 130 kmh (meine Mutter nebendran, wegen BF17) von der linken auf die mittlere Spur gewechselt und bin dabei ausversehen etwas zu knapp vor einem anderen Auto rübergekommen. Daraufhin blieb der andere Autofahrer auf geringem Abstand und fuhr sogar noch weiter auf. Ich beschleunigte jedoch auch nicht, da ich dachte er müsse runterbremsen, da er ja von hinten kam. Er wechselte auf die linke Spur und überholte langsam und ich sah wie er mich aus dem Seitenfenster mit seinem Handy filmte. Jetzt ist meine Frage: wenn er mich anzeigt, kann ich da ein Problem bekommen?
MfG Tim:)
7 Antworten
Folgendes in der Annahme, dass deutsches Recht anwendbar ist:
Er hätte wohl mehr zu befürchten. Während Du dich vermutlich auf eine Unaufmersamkeit, Fehleinschätzung berufen könntest (was natürlich auch schon ein "Vergehen" ist), würde dem anderen wegen der Drängelei wohl als "aggressiv" eingestuft werden. Hinzu kommt vermutlich ein Verstoß gegen deine Persönlichkeitsrechte (und Die deiner Mitfahrer) aufgrund der Bildaufnahme sowie die Strafe die Nutzung des Smartphones durch den Fahrzeugführer. Da das bei einem Tempo von 130 km/h war, könnte das noch als eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs bewertet werden.
Ob Du hättest kurz schneller fahren können, um den Abstand zu erhöhen, hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Dazu müssten man aber auch die detailierte Gesamt-Situation betrachten. Ich gehe aber davon aus, dass Dir da gar nichts passiert.
Leider tauchen aber immer mehr solcher Videos mit bösartigen Kommentaren im WWW auf. Nutze in paar Wochen z. B. eine Bildersuche sowie die Text-Suche. Wenn Du die Autonummer samt Tag und Uhrzeit notiert, kannst Du im Falle des Falles besser dagegen vorgehen.
Was hast du in der Fahrschule gelernt?
Dass man am Steuer das Handy nicht in der Hand haben sollte. was meinst du tut passiert, wenn der Kerl mit seinem Handy zur Polizei geht und denen ein Video von dir zeigt auf dem zu sehen ist wie du in deinem Auto sitzt und dann sagt er "Ja ich weiß das is nicht drauf, aber kurz davor hat er mich geschnitten!" ??
Dann darf er wohl erstmal blasen!
Nein es ist zwar schon unverschämt wenn man jemanden beim einscherren schneidet, (hier solltest du besser aufpassen), du kannst damit sogar einen Unfall herbeiführen (dann wäre es strafbar) aber grundsätzlich ist es eben nicht strafbar!
Vor allem dass er dir dann so auffährt und dich filmt ist das von ihm sogar Nötigung!
Stimmt das habe ich mir auch gedacht, danke😅
wenn er noch Platz hatte, weiter aufzufahren, war es wohl noch OK, da du in dieser Situation ohnehin einen Geschwindigkeitsüberschuß hattest. Beim nächsten Mal halt die Abstände beachten und kurz nochmal Gas geben, fertig.
Mache ich danke😊
Erst ausbremsen den armen Kerl und dann noch extra langsam fahren, das geht schomma überhaupt nicht! Das ist Nötigung! Und Bremsen muss er auch nicht, du musst vorher kucken ob die Lücke gross genug ist! Was hat Mama denn dazu gesagt?
Falsch gedacht Der Fragesteller hätte nicht rüber ziehen dürfen weil der Abstand zum Hintermann zu gering war.
Klar muss sie/er schauen ob die Lücken groß genug ist etc. Ne Nötigung ihrerseits aus sehe ich aber nicht, da sie NICHT gebremst hat sondern der Dichtauffahrer. Und in diesem Fall geht auch nur von ihm eine Nötigung aus, da er dicht aufgefahren ist... Nächstest Mal bitte lieber zwei mal lesen oder einfach die Klappe halten
Bitte selber zweimal lesen er schreibt er hätte extra nicht beschleunigt, der Hintermann war aber offensichtllich schneller und musste deshalb bremsen.
Und ein solches Verhalten ist auf der Autobahn Nötigung!
durchaus; du hast beim Wechsel der Fahrspur nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet. Du hast ihn zum Bremsen gezwungen. >Nötigung< https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/
da ich dachte er müsse runterbremsen,
NÖ, du darfst in dem Falle einfach nicht auf die Überholspur wechseln.
damit hast die Verlängerung der Probezeit und das ASF in der Tasche.
er war alleine und hat dich gefilmt? das könnte ihm auch um die 130€ kosten.
Der Andere muss trotzdem herunterbremsen, selbst wenn der OP "angefangen" hat.
Entschuldigung dass es nicht richtig rüberkam, aber ich bin von der linken auf die mittlere Spur gewechselt und er hatte ca die selbe Geschwindigkeit wie ich.
egal wie, was ja noch schlimmer ist, du bist ein Schleicher auf der linken Spur. Wenn in der Mitte ein Fahrzeug ist, kannst einfach nicht rüber; entweder Gas mit Abstand einfädeln, oder Bremsen und HINTER ihm wechseln.
Mache ich das nächste Mal, danke:)
Ich denke mal nicht dass er den "knappen Überholvorgang" schon auf dem Handy hat, kein normaler Mensch filmt die komplette fahrt mit dem Handy, wie will er es also beweisen?
er erstattet Anzeige - alles weitere ist Sache der Beamten.
den Fall hatte ich auch bereits; der Knilch hatte mich abgedrängt - musste nach links und auf die Bremse. die nächste Polizeidienststelle war meine; Kennzeichen notiert, hat zur Verurteilung ausgereicht
abdrängen ist aber was anders als, bissl geschnitten!
Man muss Rücksicht aufeinander nehmen, dazu gehört auch, wenn links einer ist, der nach rechts auf die Spur rüber will, dass man ihm diesen Platz nicht wegnimmt, dann geht man halt kurz vom Gas! Diese Kindereien auf Deutschlands Straßen kosten jedes Jahr zu viele Menschenleben, weil die Menschen zu egoistisch auf Ihre Vorfahrt wertlegen.
Aber er hätte so oder so bremsen müssen, da er nicht rechts überholen hätte dürfen. Ob das jetzt Nötigung ist oder nicht ist in dem Fall jetzt nicht ganz eindeutig. Was aber sicher Nötigung ist, ist zu dichtes auffahren