Frage wegen Verkehrszeichen. Sind alle Verkehrszeichen an einem Pfosten mit der Entfernungsangabe gemeint oder ist da die Reihenfolge zu beachten?
Ich bin letztens auf ein Ende einer Autobahn zugefahren und es waren drei Verkehrszeichen an einem Pfosten. Ganz oben war das Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Darunter eine Angabe von Überholverbot und dann eine Entfernungsangabe von 200 Meter Entfernung.
So meine Frage: Gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit und das Überholverbot erst in 200 Meter oder gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit sofort, da der Abstand zwischen der 80 km/h Begrenzung und dem Überholverbotszeichen größer ist, als der Abstand von Überholverbotszeichen zur Entfernungsangabe.
Es wären auch Verweise auf die StVO sehr hilfreich, sodass keine Zweifel aufkommen können.
7 Antworten
StVO §39(3):
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Da steht "unter deM Verkehrszeichen", nicht "deN".
Zusatzzeichen beziehen sich also immer nur auf ein Verkehrszeichen, und zwar das direkt darüber (in Ausnahmefällen auch mal daneben) angeordnete. (Zusatzzeichen beziehen sich übrigens auch immer nur auf das entsprechende "Hauptzeichen", nicht etwa auf ein weiteres Zusatzzeichen!)
Das "200 m"-Schild hat also nur mit dem Überholverbot zu tun, nichts mit der Geschwindigkeitsbegrenzung.
(Der Abstand zwischen den beiden Schildern "80" und "Überholverbot" hat keinerlei Bedeutung.)
Schild 276 Stvo. Überholverbot .Bei dem 80 km/h Schild muss du auf 80 sein, soweit die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Die Höchstgeschwindigkeit gilt die ganze Strecke lang und der Überholverbot ab dem Schild 200m weit
Diese Antwort ist falsch.
Es gibt zwei unterschiedliche Zusatzzeichen [1]:
Zeichen 1001:
"Länge einer Verbotsstrecke"
Zeichen 1004:
"Entfernungsangaben"
Man beachte bei Zeichen 1001 die zwei Pfeile in Fahrtrichtung.
[1] http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_zusatzzeichen.html
Kennt jemand die Stelle, die das beschreibt, in der StVO?
Tut mir leid, habe ich überlesen.
Die 80 gelten sofort .. es gibt keine Meterabgaben bei Schilder mit Geschwindigkeitsangaben.
Natürlich gibt es die, allerdings nur welche die die Länge der Beschränkung angeben.
Ja, §39(3), siehe meine Antwort ...