Wenn ich eine Probefahrt machen will, um ein Auto zu kaufen - was darf dann der Verkäufer ...?

5 Antworten

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Grundsätzlich darf er alles, was du genannt hast. Ihm gehört das Auto und er muss sich dagegen rechtlichtlich absichern, dass du das Auto klaust (deswegen Perso), er den Wagen an einen Führerscheinlosen abgibt (deswegen Führerschein) und dass er bei einem Unfall auf den Kosten sitzen bleibt (deswegen die Selbstbeteiligung). Zudem ist die Selbstbeteiligung auch eine psychologische Maßnahme ( wenn man selbstbeteiligt ist, fährt man auch vernünftig).Also wovor hast du bei einem seriösen Autohaus Angst?

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 10.07.2012, 01:29

Die Papiere ansehen ist ja in Ordnung. Das ist sogar seine Verpflichtung. Er darf ein Auto nur herausgeben, wenn jemand in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Aber wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Seriös schien mir der Laden allerdings nicht zu sein. Ich habe schon in einem anderen Autohaus mehrere Probefahrten gemacht, ohne hier eine Selbstbeteiligungsklausel zu unterzeichnen.

Wenn der Autoverkäufer Dich alleine fahren lässt, kann er natürlich vorher eine Kopie Deines Ausweises machen. Er muss ja wissen, an wen er sich wenden muss, wenn Du das Auto nicht mehr wiederbringst. 1000,-- finde ich allerdings total übertrieben, das Auto ist doch versichert.

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 10.07.2012, 01:26

Und wie ist es mit dem Datenschutz? Der wollte den ganzen Zirkus auch veranstalten, wenn er auf der Beifahrerseite sitzt!

blondie1705  10.07.2012, 10:59
@EinNetterMensch

dann ist es völlig unlogisch. Er muss sich dann nur Deinen Führerschein zeigen lassen. Er würde sich sonst strafbar machen, wenn Du keinen hast.

Entschuldigung Leute, aber woher nehmt Ihr Eure Erkenntnisse bezüglich des Kopierens von Personalausweisen und Führerscheinen? Das ist datenschutzrechtlich völlig unzulässig, erst recht, wenn diese Kopien auch noch beim Autohaus aufbewahrt werden (mit Verweis auf mögliche "Blitzer", die noch folgen könnten)! Ausweispapiere zeigen lassen ist völlig in Ordnung, wesentliche Daten zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Kunden im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit sich abzuschreiben ebenfalls. Aber Kopien anfertigen und speichern - no way! Lasst Euch nicht auf soetwas ein oder verlangt nach Beendigung der Probefahrt die Vernichtung der überflüssigen Daten. Was will ein Autohändler mit Eurer Augenfarbe, Eurer Größe und Eurem Lichtbild? Geht ihn schlichtweg nichts an. Lediglich die Anschrift ist - unter Wahrung aller Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugtes Erlangen Eurer Daten durch Dritte - für den Händler relevant.

Die Selbstbeteiligung war so hoch, weil eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung verdammt teuer ist.

Er darf nen Kopfstand verlangen und ne Currywurst. Biete einfach 100% mehr Geld an und hinterlege das als Kaution. Da verzichten alle auf den Führerschein