Werkstatt Betrug?! Was soll ich machen?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich ein großes Problem:
Ich habe mein Auto einer Werkstatt gegeben und beauftragt einpaar Sachen zu reparieren, (unter anderem die Motorkontrolllampe welche permanent leuchtete).
Als ich das Auto abholte Motorkontrollleuchte war aus - schön - jedoch habe ich zu Hause bemerkt dass die Motorkontrollleuchte bei der Zündung also vor dem Starten des Motor gar nicht aufleuchtet!! Vor dem Werksattversuch war das anders. Ich habe ebenfalls auf Youtube nachgeschaut, und es müsste bei der Zündung aufleuchten und beim Starten erlischen.
Es waren auch andere Kontroll-Leuchten an im Zusammenhang mit der Motorkontrollleuchte, welche das gleiche Problem haben.
Ach ja und es kommt immer eine Meldung Reifendruck prüfen, aber keine Kontrollleuchte im Tacho wie gewohnt, aber man erkennt dass es leicht aufleuchtet und durch etwas gitterartiges blockiert wird! Ich weiß nicht was ich machen soll!
Ich bitte um Ratschläge!
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße
5 Antworten
Zuallererst würde ich schauen, ob im Sicherungskasten des Autos eine Sicherung gezogen wurde und wenn ja, ob das diejenige ist, die die Lämpchen mit Saft versorgt. Falls dem so ist, wäre das, wie du schon sagtest, Betrug, denn dann haben die einfach nur die Sicherung gezogen und nichts gemacht. Falls du das nicht selber machen kannst, würde ich ggf. das von einer anderen Werkstatt prüfen und dokumentieren lassen.
Falls dergleichen zu finden ist, hast du das Recht auf Nachbesserung. Natürlich kostenlos. Denn du hast bei solchen Reparatursachen Anspruch auf Erfolg und nicht nur auf durchgeführte Tätigkeit! Du bist mit denen einen gültigen Vertrag eingegangen (Werkvertrag nennt sich das). Du hast denen Geld gegeben, also schulden sie dir die erfolgreiche Reparatur dieser Sache. Haben sie ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt, dann müssen sie das eben hinterher tun. Und das kannst du so lange durchziehen, bis sie es entweder geschafft haben, oder sie sagen, dass sie es nicht schaffen, und dir das Geld zurückzahlen.
Ob das mit dem Reifendruck eine Folgeerscheinung von evtl. schlechter Reparatur ist, weiß ich nicht. Das kann dadurch hervorgerufen worden sein, muss aber nicht.
Viel Erfolg dabei!
Ich hab mich an einer Stelle leider falsch ausgedrückt.
Falls dergleichen zu finden ist, hast du das Recht auf Nachbesserung.
Natürlich hast du auch ohne das dergleichen zu finden ist Recht auf Nachbesserung. Ob da bewusst gepfuscht oder betrogen wurde, oder einfach nur schlecht gearbeitet wurde, macht keinen Unterschied, dass sie dir die Erfolgreiche Reparatur schulden.
Wenn dergleichen zu finden ist, dann ist es ein ziemlich sicheres Zeichen, dass es Betrug ist.
So wird eins Schuh drauß.
viele Grüße
Da würde ich mal bei der KFZ-Innung nachfragen, wie man da handeln soll. Solch einem Betrieb gehört die Lizenz entzogen.
Du kannst es auch auf die freundliche Weise versuchen-->Zu Nachbesserung auffordern, das muss die Werkstatt kostenlos machen!
Entschuldige, soll hilfreich sein
zu Hause bemerkt dass die Motorkontrollleuchte bei der Zündung also vor dem Starten des Motor gar nicht aufleuchtet!! Vor dem Werksattversuch war das anders.
Natürlich. Das ist eine Sicherheitsfunktion, um genau das zu verhindern, was die Werkstatt gemacht hat. In dem Zustand bekommt das Fahrzeug keinen TÜV mehr, Vorhandensein und Funktion der Kontrolleuchte wird bei HU und AU geprüft.
Genau! Ich muss ja noch zum Tüv das ist ja das größere Problem!
Wenn die Korrektur des Verhaltens der Motorkontrollleuchte beauftragt war, dann ist das die geschuldete Leistung. Wenn die nicht sachgemäß erbracht worden ist, kannst Du von der Werkstatt kostenfreie Nachbesserung fordern. Die müssen den Fehler also ohne Zusatzkosten beheben.
Wenn die aber ernsthaft eine Kontrollleuchte abgedeckt haben, dann wäre das schon als Sabotage zu werten. Durch andere Werkstatt prüfen lassen, ob das tatsächlich so ist, und in dem Fall dann Strafanzeige nebst Rückforderung des gesamten gezahlten Reparaturbetrages.
Strafanzeige stellt man bei der Polizei. Zum Rechtsanwalt gehst Du für Zivilklagen, also etwa wenn Du Dein Geld wiederhaben willst. Hier kommt beides in Frage (auch gleichzeitig!).
Aber: Bevor Du eine Strafanzeige stellst, solltest Du Dir sicher sein. Sonst riskierst Du die postwendende Anzeige wegen Verleumdung. Daher mein obenstehender Rat, erst mal eine andere Werkstatt draufschauen zu lassen. Das solltest Du aber vorher irgendwie dokumentieren (Fotos, Video, Zeugen), damit Du nachweisen kannst, dass nicht jene zweite Werkstatt das gemacht hat, denn das wäre eine naheliegende Behauptung, die die erste Werkstatt hinterher erheben könnte.
Vielleicht ist es das Klügste, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen, da Du ja sicherlich Dein Geld wiederhaben willst. Der wird die optimale Vorgehensweise kennen.
Sobald Du keinen Zweifel hast, dass es Sabotage war, ab zur Polizei.
Willst du eventuellen Schaden geltend machen, musst du zu den Gerichten gehen. Bedenke das dir aktuell noch kein Schaden entstanden ist, außer den Werkstattkosten, wo du ja aber noch die Möglichkeit der Nachbesserung hast.
Willst du das der Betrieb für sein eventuellen Betrug bestraft wird, gehe zur Polizei. Die Polizei ist jedoch nur dafür da, das strafbare Handlungen geahndet werden. Die Polizei ist nicht dafür da, das du Schmerzensgeld, Schadenersatz etc. wiederbekommst. Das ist Sache der Zivilgerichte.
@ archmage
Sonst riskierst Du die postwendende Anzeige wegen Verleumdung.
Sicher? Ich bin ja auf den Stand, dass das nur bei „Vorsatz" bzw. „Absicht" der Fall ist, bzw. bei bewusster Unschuld des Verdächtigen. Aber hier besteht ja sogar schon ein Anfangsverdacht.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, mit der Strafanzeige anzufangen, wenn er sich sicher ist, dass es Sabotage war. Wenn auf diesem Wege die Sabotage nämlich festgestellt wird, dann ist es viel leichter, im Anschluss auch zivilrechtliche Regressansprüche durchzusetzen, weil die Faktenlage dann schon klar ist und nicht mehr bestritten werden kann.
Das stimmt allerdings.
Doch, da bin ich mir sicher. Man darf nicht Strafanzeige gegen eine Person mit einem Tatvorwurf stellen, wenn man nicht weiß, ob es diese Tat überhaupt gegeben hat, so nach dem Motto, liebe Polizei, schau doch mal, ob ich mich geirrt habe oder nicht. Man darf Anzeige stellen, wenn es an der Tat als solcher keinen Zweifel gibt und man sich nur nicht sicher ist, ob derjenige, den man in Verdacht hat, tatsächlich der Täter war. Dann stellt man Anzeige gegen Unbekannt und erläutert der Polizei den Verdacht. Dann gibt es ja auf jeden Fall was zu ermitteln.
Aber jemanden wegen einer Straftat anzeigen und nachher hat es überhaupt keine Tat gegeben ist Verleumdung.
Bist du juristisch ausgebildet? Ich finde ja, dass §187StGB was etwas anderes sagt.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, [...]
(https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html)
Aber okay. Die Relevanz dieses Themas liegt für mich ungefähr bei 0. Deswegen will ich mich darum nicht streiten. ;)
viele Grüße
Ich denke, dass der Text genau das sagt. Wenn er zur Polizei geht und Strafanzeige erstattet mit der Behauptung, die Werkstatt habe sein Auto mutwillig sabotiert, obwohl er das gar nicht weiß/nachgeprüft hat (wider besseres Wissen, denn er weiß, dass er nicht genau weiß, ob die Anschuldigung überhaupt stimmt) und sich dann herausstellt, dass gar keine Sabotage vorgelegen hat (unwahre Tatsache), dann erfüllt das den Straftatbestand der Verleumdung.
Klar, wenn er "Glück" hat und sich herausstellt, dass tatsächlich Sabotage vorgelegen hat, dann ist es keine Verleumdung. Aber an seiner Stelle würde ich das nicht riskieren, sondern zuvor einen Gutachter konsultieren.
Du kannst zwar auf Nachbesserung bestehen, aber wer so arbeitet, wird Dir Null entgegen kommen.
Solche Leute müssen aus dem Verkehr gezogen werden.
Würde mir einen Rechtsanwalt und einen Gutachter suchen.
Ich gehe stark von einer Sabotage weil keine Leuchten mehr aufleuchten! Soll ich zur Polizei gehen und Starfanzeige ersattten oder beim Rechtsanwalt, entrschuldigung, aber ich kenne mich nicht so aus.