Auto Werkstatt Rechnung nicht erhalten, muss ich nach 14 Monaten bezahlen?
Habe nach 14 Monaten einen Anruf der Werkstatt erhalten, die nachfragten ob ich eine Rechnung bezahlt hätte. Es ging damals darum, das meine Kupplung ungewöhnlicher Weise nach 16.000 KM kaputt ging. Damals beschwerte ich mich beim Hersteller. Es kam keine Rechnung von der Firma und ich ging davon aus, das dies aus Kulanz nun repariert wurde. Nun soll ich nachweisen, das die Rechnung bezahlt wurde. Nur habe ich damals ja nie eine Rechnung erhalten. Hier nun meine Fragen:
- Muss ich eine Rechnung zahlen, die ich nie erhalten habe
- Ist die Rechnung nicht verjährt ?
- Muss ich aktiv dazu beitragen zur Klärung ?
Ja es war ein Neuwagen.
Habe mit meiner Frau gesprochen und nun weiß ich auch wieder was damals abgesprochen war. Ich sagte dem Verkäufer ich werde mich bei Mazda direkt beschweren. Daraufhin sagter der Verkäufer wir bekommen von Mazda dann ja auch eine Antwort, daher werde ich die Rechnung später zusenden. Sollte sie keine erhalten, wurde es doch durch Kulanz erstattet.
5 Antworten
1. nein, wenn du die Rechnung erhalten hättest, hättest du sie ja bezahlt oder widersprochen
2. nein, wenn überhaupt eine Rechnung erstellt wurde
3. nein, aber...
...Du solltest denen schon mitteilen, dass du keine Rechnung erhalten hast. Vielleicht ist die Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen (was natürlich nicht Dein Problem ist).
Nur aus Neugier: War das ein Neuwagen?
http://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/
Da kannst du nachlesen ob sie verjährt ist!
Wenn nicht, dann nützt es dir nichts deine Mithilfe zu verweigern, spätestens wenn sie dir eine Mahnung schicken wirst du belegen müssen das du gezahlt hast...
Wie willst du beweisen, eine Rechnung bezahlt zu haben, die du nie erhalten und somit auch nie bezahlt hast? Die Verjährungsfrist sind 3 Jahre. Kannst du hier nachlesen: http://www.verjaehrungsfristen.org/rechnungen.php
Somit musst du sie, nach 14 Monaten wohl noch bezahlen, aber die sollten dir erst mal eine Rechnung schicken. Das ist deren Aufgabe, nicht deine.
Ich glaube 3 Jahre sind die verjaehrungsfrist
1.) Nein, dass musst du nicht.
2.) Nein. Die Leistung wird, wenn sie 14 Monate alt ist, aus Januar 2015 stammen. Demnach verjährt die Sache frühstens zum 31.12.2018 . ( §§ 195 und 199 BGB )
Wenn sie aus Dezember 2014 stammt, verjährt die Sache frühstens zum 31.12.2017 .
3.) Nein, dass musst du nicht.