Auto beim Rückwärts einparken angestossen / Fahrerflucht.

7 Antworten

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Na ja,

lass den Ball mal auf dem Boden, fahr in die Werkstatt, lass den Schaden anschauen und ggf. reparieren. Man ärgert sich natürlich wenn jemand einen Schaden macht und dann meint sich darum nicht kümmern zu müssen. In Deinem Fall ist es ja nochmal gut gegangen und Dein Schaden wird reguliert. Ich würde ihr schon sagen, dass dies ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort war und dies teuer werden könnte, du es aber dieses mal dabei bewenden lässt. Man will hoffen das es Wirkung zeigt. Von einer Anzeige hast Du ja nun wirklich nichts, oder ?

Marko1974 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 00:38

So denke ich ja auch. Aber muss man immer so gutmütig sein? Das frage ich mich! Eigentlich hätte die ne Abreibung verdient :-)

Quasimo  03.12.2012, 00:42
@Marko1974

Stimmt schon, was Sie gemacht hat macht man nicht. Aber trotzdem! Sag einfach so kurz vor Weihnachten machst Du ihr ausnahmsweise das Geschenk sie nicht anzuzeigen. Sie wirds freuen und vielleicht kapiert sie es dann ja auch.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall mit meinem Auto und durfte die Reparatur selber zahlen weil ich den Verursacher nicht erwischt hatte, da war ich sauer wie Otto, waren ja nur gut € 3.500, Das Pech hast Du nicht, also Gnade vor Recht aber deutliche Worte.

Marko1974 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 00:53
@Quasimo

Na siehste....da hättest du Dir bestimmt gewünscht, dass man denjenigen drankriegt. Ich fand das Verhalten einfach nur unmöglich! Auch wie sie mir dann gegenübergetreten ist. Vielleicht isses ja wirklich nur das Kennzeichen. Steckt mehr dahinter will die Versicherung bestimmt auch wissen wie es passiert ist - und wenn ich da sage es war Fahrerflucht ist die Versicherung eigentlich raus!

Quasimo  03.12.2012, 02:45
@Marko1974

Die Vollkasko nicht ..wird aber zu teuer

Du solltest die Schadenshöhe feststellen lassen. Ist es wirklich nur das Kennzeichen, also ein sehr geringer Schaden, trifft der Tatbestand der Fahrerflucht nicht zu. Um eine Fahrerflucht (§ 142 StGB) zu verwirklichen, bedarf es eines Unfalls. Und ein Schaden von 30 € sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Unfall, so dass hier wahrscheinlich keine Unfallflucht vorlag.

Solltest du zur Polizei gehen und sie anzeigen, würden die Beamten vermutlich auch darauf verweisen, dass kein Unfall vorlag.

Sollte wider Errwarten der Schaden höher sein, dann kannst du sie ja immer noch für den Schaden haftbar machen. Ansonsten - nimm die 30 € und gut ist.

Naja, Fahrerflucht im eigentlichen Sinne war das nicht. Das Auto war ja auch Stunden später noch da. Das die Verursacherin etwas "herumzickt" ist auch normal, immerhin kostet sie die Geschichte Geld oder sie wird hochgestuft, was auch Geld kostet. Laß dich nicht mit 30 Euro abspeisen. Als Geschädigter hast Du das Recht, Dich direkt bei ihrer Versicherung zu melden und den Schaden zu melden. Dann läßt Du dein Auto in einer Werkstatt checken. Ein eingedelltes Kennzeichen muß nicht alles sein. Der Stoßfänger ansich kann auch Schaden genommen haben, immerhin sind die Dinger auch nur noch aus Plastik. Die Polizei wird wegen soetwas nicht herauskommen. Wenn Du Polizei willst, dann mußt Du dorthin fahren und den Schaden vorführen. Dann wird er aktenkundig. Dann ein Reparaturangebot an die gegnerische Versicherung. Erst wenn die grünes Licht geben, kannst Du reparieren. Meine Frau hatte auch einen "Kleinschaden" und der Verursacher wollte 50 €uro zahlen. Wir haben den offiziellen Weg gewählt und es stellte sich heraus, der Schaden betrug 800 €uro. Also auf keinen Fall untereinander einigen !

Marko1974 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 00:56

Danke für die Antwort! Nein....mit 30 Euro hab ich mich nicht abspeisen lassen. Ich habe gesagt ich werde morgen bei Tageslicht mal draufschauen und sie dann anrufen wegen der Versicherungsnummer. Vorher werde ich dann noch den Weg zur Werkstatt machen und das checken lassen. Klar war es Fahrerflucht! Doof Geguckt, abgehauen und wäre auch weggefahren, wenn ich nicht da gewesesen wäre. Hätte ich nichts gesagt wäre die eingestiegen und losgefahren.

Die Deutschen und ihr liebstes Kind! Du hast eine Delle im Kennzeichen! Wow! Kennzeichen abnehmen, gerade biegen, fertig. Den ganze Quatsch, da könnte etwas anders kaputt gegangen sein, kannst du vergessen. Auch wenn die Stoßstangen von heute eher Zierleisten genannt werden müßten, halten die doch einiges aus und wenn nicht sieht man das auch. Zum Thema Unfallflucht ist anzumerken, dass es einen Mindestschaden geben muß und der scheint bei dir nicht erreicht zu werden.

Wichtig ist, dass du die Daten der Dame kontrolliert hast und zumindest den Namen ihrer Versicherung hast. Dort rufst du selbst an (Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser) und meldest den Schaden. Das Kennzeichen hast du dir hoffentlich auch notiert. Und deinen Zeugen hast du hoffentlich auch noch. Dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Wichtig ist, dass du alle Anweisungen der gegnerischen Versicherungen befolgst! Sonst könnte es sein, dass du nur einen Teil deines Schadens ersetzt bekommst! Deshalb erst anrufen und erst dann in eine Werkstatt fahren.