Kratzer am Auto, Zettel hinterlassen, Versicherung?
Hallo,
ich hatte gestern einen Zettel mit Name und Adresse vom Unfallverursacher am Auto.
Jemand hat mit seinem Roller mein Auto gestriffen, Kratzer verursacht und ein Teil der Verkleidung hinten rechts gelockert. Er hat nicht die Polizei gerufen und nicht den Schaden gemeldet. Ich hatte keine Zeit weil ich in die Arbeit fahren musste also habe ich zu ihm gesagt ich würde mich die Tage melden.
Nun frage ich mich ob seine Versicherung überhaupt greifen wird, ich bezweifle das er bis jetzt überhaupt dort angerufen hat. Wie fahre ich nun fort? Der Schaden muss begutachtet werden, es sind zwar kleine Schäden aber mit Reparatur, etc gehe ich trotzdem von 500-1000€ aus... Ich habe angst er könnte sich weigern zu zahlen falls die Versicherung nicht greift.
Möchte heute morgen nochmal mit ihm reden. Immerhin hat er Fahrerflucht begangen, möchte ihn aber die Chance geben die Sache wieder gut zu machen auch ohne Polizei.
11 Antworten
wenn er seine daten dagelassen hat, dann ruf ihn an, gib ihm deine daten und frag nach seiner versicherung.
ruf du mit seinen daten dann bei deiner versicherung an und melde den schaden.
hat er den schaden bei seiner versicherung gemeldet, meldet die sich bei dir. bzw. meldet deine versicherung den schaden seiner versicherung.
willst du schnelle klärung, ruf dann bei seiner versicherung an und klär mit denen die vorgehensweise.
du musst nicht zwingend die polizei einschalten und ihn anzeigen
Völliger Unsinn was du schreibst :
Wenn das Kfz nur ein Versicherungskennzeichen hat, wird er nicht zurückgestuft, hat er ein amtliches Kennzeichen hat er ein halbes Jahr Zeit um den Schaden zurück zu kaufen um der Rückstufung der SF klasse zu entgehen. Außerdem kann er seiner Versicherung gegenüber jederzeit erklären den Schaden selbst regulieren zu wollen und muss die Zahlung auch seiner Versicherung belegen. Denn anders als bei privaten Versicherungen ist die Kfz Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet
Ob der Schaden vorher oder nachher durch Kostenvoranschlag dokumentiert wird spielt auch keine Rolle, allerdings ist ein Kostenvoranschlag auch eine Beweissicherung und sollte umgehend gefertigt werden, sonst kann der Verursacher später behaupten, das die Schäden schon vorher vorhanden waren und man kann das nach 4 Wochen nicht mehr widerlegen. Im Kostenvoranschlag werden alte und frische Schäden erkennbar.
man sollte auch zügig den KVA machen, da es ja passieren kann, dass man an der stelle einen weiteren schaden bekommt und dann sind die schäden nicht mehr voneinander trennbar. da stellt sich dann die versicherung vom 1. und vom 2. schaden quer.
Das natürlich auch!
... bei meiner sogar 12 Monate für die Rückzahlung. Das ist aber eine von den schlechten, wird hier fast immer behauptet von den selbsternannten Spezis.
meine Meinung darüber hab ich doch nie ausgesprochen... oder ????
.... Du bist ja auch kein selbsternannter Spezi.
... das ist mir zu wirr!
Es wurde also etwas gestriffen und es gibt wirklich keinen Lackierer/Karosseriebauer in der Gegend, der eine Kosteneinschätzung vornehmen kann? Dein Schrauber hat auch keinen Plan, Dein Berater/Makler lässt Dich auch noch hängen.
Es hört sich ja fast trostlos an.
Das kann ich aber nicht so richtig glauben.
Und wenn es bereits Gespräche gibt zwischen Verursacher und Anspruchsteller, dann sollte die auch zu einem Ergebniss führen.
Dann fällt wenigstens der Regress weg.
Viel Glück.
Du hast seine Daten, also fällt unerlaubtes entfernen vom Unfallort aus. Auch wenn es für ihn sehr dünnes Eis war nur einen Zettel zu hinterlassen, sind seine Daten bei dir angekommen.
Begutachten? Dass lass mal lieber, auf den Kosten könntest Du bei der Schadenhöhe selbst sitzen bleiben, ein Gutachten kostet immerhin 350 bis 800 €. Erstmal tuts ein Kostenvoranschlag deiner Werkstatt. Erst wenn die meint ein Gutachten wäre anzuraten oder die gegnerische Versicherung verlangt eins, ist es Zeit einen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen.
Setze dich mit seiner Kfz Haftpflichtversicherung in Verbindung und bespreche mit denen das weitere Vorgehen (Schadenschilderung, Schadensdokumentation durch Kostenvoranschlag oder Gutachten und Deckungszusage)
In der Regel läuft das alles problemlos ab.
Das Moped hat ja ein Versicherungskennzeichen. Dann sollte auch die Haftpflicht zahlen. Es gibt irgendwelche Urteile, bei denen man am Ort warten muß.
Bei Dunkelheit etc beschränkt sich eine Wartezeit auf evtl. 1 h.
Der Zettel ist zumind. schon einmal nicht schlecht. Besser wäre es, der Verursacher hätte sich zusätzlich zur Polizei begeben.
Unfallflucht evtl. nur teilweise.
Woher weißt du, dass der Roller ein Moped ist?
Ruf ihn an. Vielleicht will er es selber zahlen, um eine Höherstufung in der Versicherung zu vermeiden. Die kann teurer werden, als der Schaden an für sich. Ich denke, es gibt keine Probleme, da er ja einen Zettel zurückgelassen hat. Ist zwar Fahrerflucht, aber warum bei einem kleinen Schaden ein Faß aufmachen? Wenn er nicht zahlen will, kann man ja immer noch mit Anzeige drohen und wenn er dann immer noch nicht zahlt auch umsetzen.
Hallo, Fahrerflucht, bzw "unerlaubtes entfernen vom Unfallort" stand nur so lange im Raum, bis der Geschädigte den Zettel gefunden hat. Der Verursacher hätte auch so 24 Stunden Zeit gehabt sich selbst anzuzeigen. In diesem Fall konnte der Verursacher aber umgehend ermittelt werden, unerlaubtes entfernen vom Unfallort fällt also schonmal flach.
Ob er den Schaden selbst zahlen will oder von der Versicherung ist einzig und allein Sache zwischen dem Schadensersatzpflichtigen und seiner Versicherung, bei Schäden durch ein Kfz ist die Kfz Haftpflichtversicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet und darf es nichtmal zulassen das der Verursacher ohne Nachweis selbst reguliert. Zumindest die Zahlungsbestätigung ist in dem Fall obligatorisch. Außerdem kann er den Schaden erstmal von der Versicherung abwickeln lassen und den Schaden innerhalb 6 Monaten von der Versicherung zurück kaufen.
Deshalb sollte bei Schäden die durch Kfz verursacht wurden grundsätzlich alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt werden. Da sitzen Leute die wissen wie Schadensregulierung geht, worauf zu achten ist und welche Handlungen sie selbst vom geschädigten erwarten. Da tappt der Verursacher in aller Regel selbst vollkommen im Dunkel.
Höherstufung? Am Roller mit Versicherungsschildchen...??
Das ist falsch. Erst die Schadenhöhe ermitteln lassen und mit ihm sprechen.
Dann kann er immer noch sagen, dass er den Schaden über seine Versicherung abwickeln will.