Unfall bei nicht angezogener Handbremse
Hallo hab folgendes Problem hatte es heute morgen extremst eilig und habe vergessen im Parkhaus die Handbremse zu ziehen oder den ersten Gang einzulegen. Als ich wieder bei meinem Wagen war bemerkte ich das er Quer gestellt wurde und ein Zettel auf der Windschutzscheibe ist. Auf diesem Stand in etwa folgendes:
Sie haben ihr Auto nicht gegen wegrollen gesichert und das führte zum Unfall. Frontschaden am gegnerischen Auto von sage und schreibe 1000€. Und eine STrafzahlung in Höhe von 25€ die ich sofort beglichen habe. Da war noch ein weiterer Zettel wo meine Persönlichen Daten und die des ''Opfers'' drauf standen.
Meine Frage ist nun. Muss ich jetzt diese 1000€ selbst tragen? Habe eine Teilkasko und bin noch in der Ausbildung und 1000€ ist ne Menge Geld. Das mir das im STress nie wieder passieren wird die Handbremse zu ziehen ist selbstverständlich. Mit freundlichen Gßen
6 Antworten
Ruf deine Versicherung an. Nur die wissen was du unterschrieben hast - abgesehen von dir selbst, wenn du es gelesen und verstanden hättest. ^^
Also die 25,- Euro hast du sofort an die Bußgeldstelle überwiesen? Gut. Und was den Rest angeht. Da musst du umgehend deine Versicherung kontaktieren! Desto später, desto schlechter.
Muss ich jetzt diese 1000€ selbst tragen?
Der entstandene Fremdschaden wird von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs reguliert.
Das Fahrzeug wird doch versichert sein? Die Verscherung wird vermutlich erstmal zahlen...aber da das ganze wohl als fahrlässig gelten könnte werden sie es sich mit Sicherheit bei Dir wiederholen...
Das ist nicht richtig. Der Großteil aller Straßenverkehrsunfälle sind doch fahrlässig verursacht worden. Dafür ist man versichert.
@ Etienne91: Laß Dich nicht verunsichern.
Von wem war denn der Zettel und wer hat die 1000€ in den Raum geworfen?
Rechtlich hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen. Siehe § 14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall.
§ 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat; § 19 OWiG
Die 25€ stimmen, also war wohl Polizei vor Ort. Trotzdem solltest Du den genauen Ablauf und vor Allem die Schadenhöhe gemeinsam mit Deiner Versicherung prüfen. Im Übrigen kannst Du den Schaden von Deiner Versicherung begleichen lassen und ihn dann immer noch selbst bezahlen.
Der Zettel und die in den Raum geworfenen 1000€ waren von dem zuständigen Polizisten.
Das Gute: Du hast eine Verwarnung erhalten und gleich bezahlt, von der Seite kann also nichts mehr nachkommen.
Den Schaden musst Du Deiner Versicherung melden, und die werden dann schon etwas genauer hinsehen wofür sie bezahlen sollen. Du, bzw. Deine Versicherung muss den Schaden natürlich regulieren, die Einschätzung eines Polizisten vor Ort ist aber nicht bindend. Die Summe kann also auch niedriger oder höher ausfallen...