Hallo zusammen, Mein Kollege hat heute beim aussteigen mein Auto mit seiner Autotür berührt bzw etwas mehr als berührt kann man nachträglich anzeigen ?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach deiner Schilderung war es tatsächlich "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", wenngleich es ein geringfügiger Schaden ist. Wobei Beulenreparaturen irgendwo zwischen 50 und 500 EUR liegen können.

Fakt ist, dass er den Schaden bemerkt hat und sich dir gegenüber grundfalsch verhalten hat.

Eine polizeiliche Anzeige ist möglich und würde deinen sauberen Kollegen in ernste Schwierigkeiten bringen, da es sich um eine STRAFTAT handelt! Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldbuße von 300-500 EUR einstellen und ihn ohne Punkte und Fahrverbot davonkommen lassen. Seine Versicherung allerdings wird deinen Schaden regulieren und anschließend bei ihm regressieren, also zu 100% zurückfordern.

Vorgenannte Info solltest du deinem Kollegen zur Kenntnis geben - ich bin mir sicher, dass ihm die weitreichenden Rechtsfolgen nicht bekannt sind.

Hallo karolina95,

weder hätte eine Anzeige sofort was gebracht, noch würde die Anzeige nachträglich was bringen. Welche Straftat soll er denn begangen haben?

Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, setzt ja voraus, dass sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne das er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
  2. die Feststellung seiner Person,
  3. seines Fahrzeugs und
  4. der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat

Aber Du hast

  1. als Geschädigter
  2. vor Ort selber die Person festgestellt,
  3. hast gesehen mit welchen Fahrzeug er Deine Tür beschädigt hat und
  4. hast gesehen auf welche Art er Dein Fahrzeug beschädigt hast.

Somit hat sich Dein Kollege auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Auch andere Straftatbestände wie eine Sachbeschädigung sehe ich hier nicht, denn eine Sachbeschädigung kann ich strafrechtlich nur begehen, wenn ich den Schaden mit Absicht anrichte und nicht dadurch, dass ich beim Öffnen der Tür das neben mir befindliche Auto unbeabsichtigt beschädige.

Wenn Dir ein Schaden entstanden ist, kannst Du Dich an Deinen Kollegen persönlich wenden oder die Forderung an seine Versicherung stellen, die den Schaden, insofern er überhaupt von Dem Fahrzeug Deines Kollegen stammt, übernimmt.

Das Ganze ist keine Sache für die Polizei, sondern ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem Kollegen.

Wenn er den Schaden nicht begleichen will, kannst Du Deine Forderung auch mit einem Rechtsanwalt durchsetzen und wenn das nicht hilft, musst Du Deinen Kollegen wohl oder übel auf Schadensersatz verklagen.

Schöne Grüße
TheGrow

karolina95 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 22:33

Ok danke das habe ich Mir schon fast gedacht... dann muss das die Versicherung machen...

Viele grüße 

:)

TheGrow  03.09.2015, 22:39
@karolina95

Falls Dir Dein Kollege nicht mitteilen will, wo er versichert ist, kannst Du das über der Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen.

Die Kontaktmöglichkeiten wie auch Hinweise zum Zentralruf findest Du übrigens unter folgendem Link:

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

karolina95 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 22:42
@TheGrow

Super . Danke wusste ich garnicht das es so etwas gibt ... vielen Danke 😊

Unfallflucht ist nicht gegeben, da ihr beide vor Ort ward und euch auch kennt. Hier geht es nur noch um die Schadensregulierung und die erfolgt über euer beider Versicherungen.

FreierBerater  04.09.2015, 11:06

"...euer beider Versicherungen..."         ==> ER beschädigt IHR Kfz!

Was hat also IHRE Autoversicherung damit zu tun??

Still  05.09.2015, 08:11
@FreierBerater

Er hat ja auch einen Schaden an seinem Auto und kann behaupten, dass es umgekehrt gelaufen ist ; - )

Moin, du solltest unterscheiden zwischen Anzeige bei der Polizei (Straftat) und Schadenanzeige bei einer Versicherung (Reparaturkosten)

Also willst du die Tür reparieren lassen?

Und/oder willst du deinen Kollegen bei der Polizei anzeigen? Das ersetzt keine Reparaturkosten!

Mittelweg: Du machst zuerst ein Foto von der Schadstelle an deiner Tür und fragst in einer Werkstatt nach den Reparaturkosten. (Kostenvoranschlag). Mit diesem Kostenvoranschlag konfrontierst du deinen Kollegen. Er hat mehrere Möglichkeiten:

Er kann dir das Geld auszahlen.

Er kann bei seiner Versicherung einen Schaden einreichen.

Er kann dich ignorieren. In dem Fall hast du einen Direktanspruch an seine Versicherung. Du rufst beim Zentralruf der Autoversicherer an und gibst sein Kennzeichen durch. Du wirst verbunden mit seiner Versicherungsgesellschaft, dort meldest du diesen Schaden.

Klär ihn mal auf, er hat ganz schlechte Karten!

Ein Sachverständiger könnte das feststellen. Dabei läufst du aber Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Beweis nicht eindeutig erbracht werden kann.