Versicherung vom Unfallverursacher weigert sich die komplette Reparaturkosten zu übernehmen?
Mir ist neulich auf einem Parkplatz jemand in mein parkendes Auto reingefahren und hat dabei den Außenspiegel abgefahren sowie die Stoßstange sowie die Seite zerschrammt. Anschließend Fahrerflucht und nur durch Zeugen und der Videoüberwachung überführt.
Das Auto (1 Jahr) war inzwischen beim Vertragshändler in der Werkstatt zu Reparatur.
Jetzt bekomme ich von der Versicherung einen Brief, dass es angeblich zu teuer gewesen wäre und bei freie Werkstätten dies knapp 400,-€ günstiger gewesen wäre. Aus diesem Grund würden sie auch nur den günstigeren Preis der Vertragswerkstatt überweisen und ich solle den Rest aus eigener Tasche übernehmen.
Es gab einen Kostenvoranschlag welche vorab abgesegnet wurde und auch würde ich mit dem Wagen schon allein wegen der Garantie nicht zu eine freien Werkstatt gehen.
Ich gebe es am Montag unserem Anwalt erneut weiter, aber mich würde es trotzdem interessieren. Dürfen die das einfach so?
10 Antworten
Dürfen die das einfach so?
Leider ist es inzwischen bei vielen Versicherungen völlig üblich geworden, zuminest zu versuchen, die Anspruchsteller hemmungslos über den Tisch zu ziehen, selbst wenn es Gerichtsurteile gibt, dass sie das nicht dürfen.
Daher rate ich auch hierzuforum regelmäßig Geschädigten, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, wenn sie unschuldig sind, denn nur der kann das letztlich verhindern und zudem muss die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten übernehmen.
Nett. Als mir jemand mein Auto beschädigt hatte und es tatsächlich um eine größere Sache mit Wertverlust ging, hat mein Autohaus direkt einen Anwalt mit beauftragt um solche Dinge zu verhindern. Bedenke, du hast KEINE Police mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, du bist der Grschädigte.
https://www.bussgeldkatalog.org/werkstattwahl-nach-unfall/
Kann ich mir die Werkstatt selbst aussuchen?Der Geschädigte darf selbst wählen, wo er das Kfz nach einem Unfall reparieren lassen will.
Ich hatte es direkt unseren RA gegeben damit er es regelt und es war alles eigentlich geklärt und jetzt das... der Brief ging noch nicht mal zu unserem RA sondern direkt zu mir. Was mir schon komisch vorkommt.
Montag geht es damit wieder zum Anwalt.
Rein rechtlich hat der BGH mittlerweile schon mehrfach entschieden, dass die Arbeit einer freien Werkstatt qualitativ die gleiche ist,wie die einer Vertragswerkstatt. Die originalen Teile sind von der freien Werkstatt ebenso zu beschaffen wie von der Vertragswerkstatt. Von daher ist der Verweis auf eine freie Werkstatt, im Rahmen der Schadensminderungspflicht durchaus legitim.
Allerdings haben die Versicherer sich darauf verständigt, dass derjenige, der sein Fahrzeug in der Vergangenheit regelmäßig auch nur die Vertragswerkstatt aufgesucht hat und da alle Reparaturen und anstehenden Wartungen erledigen lassen hat, auch im Schadensfall die höheren Kosten einer Vertragswerkstatt erstattet bekommt. Desweiteren gibt es natürlich Garantieansprüche oder Leasingvertrage, die eine Reparatur in einer freien Werkstatt ausschließen.
Daher besteht meiner Meinung nach in deinem Fall möglicherweise überhaupt keine andere Möglichkeit als die Reparatur in einer Vertragswerkstatt möglich.
Aber du hast ja bereits einen Termin beim Rechtsanwalt, der wird die Sachlage in deinem Fall individuell prüfen. Die Anwaltskosten trägt übrigens auch grundsätzlich der Schadebverursacher, darauf besteht wiederum zweifelsfrei ein Rechtsanspruch.
Entscheidend wird sein, ob die Werkstatt überhaupt Lackierer/Karosseriebauer beschäftigt.
Aufladen und wegbringen und Schmiergeld kassieren möchte ich auch nicht von meinen Beiträgen bezahlt haben.
Naja, wenn bisher nur ein KVA vorliegt, wird die Aussage der Versicherung wohl darauf basieren, dass sie von fiktiver Abrechnung ausgeht. Wenn du tatsächlich reparieren lässt und die Rechnung einreichst, dann wird der volle Betrag erstattet werden. Ganz einfach.
Das steht normalerweise in den Schreiben auch so drin, auch wenn mancher Geschädigte da oft nicht so genau liest und nur auf die Zahlen schaut.
Und der hat selber Lackierer/Karosseriebauer beschäftig, oder Subunternehmer beauftragt?
Dann kann die Versicherung das Schmiergeld von dem für die Werkstatt abziehen, fürchte ich.
Die haben eine eigene Lackierer/Karosseriebauer dort mit diesem speziellen Trockenraum für frisch lackierte Teile.
Jeder Posten war auf dem KVA einzeln aufgelistet und auch auf der Rechnung. Die sind sogar 118,73€ unter dem KVA geblieben. Hab es mir jetzt nochmal rausgesucht damit ich am Montag alles für den Anwalt griffbereit habe.
Dann viel Glück!
Das wird die Provision sein, die Dein Schrauber vom Lackierer bekommt. Damit hat eine Versicherung eigentlich ja auch nichts am Hut.
Es darf erwartet werden, dass solche Schäden gleich beim Lackierer beseitigt werden.
Ich möchte jedenfalls auch nicht, dass meine Beiträge so fürs schmieren auf den Markt geworfen werden.
Wieso läuft das denn überhaupt über die Versicherung, wenn es Fahrerflucht gab?
Direkt mit dem Halter abrechnen, dann behält er wenigstens die SF-Klasse. Den Schaden muss er ja sowieso seiner Versicherung ersetzen (Regress).
Viel Glück!
Natürlich läuft das über den Versicherer. Oder soll der Geschädigte jetzt direkt gegen den Verursacher klagen, und 30 Jahre auf sein Geld warten?
Da spricht mal wieder das geballte Unwissen!
Natürlich läuft das nicht über die Versicherung, wenn der Halter bezahlt, weil er seine SF-Klasse behalten möchte. Was sollte der Anspruchsteller denn in 30 Jahren noch bekommen?
Ist bei uns jedenfalls schon lange Alltag.
Auf so etwas würde ich mich als Geschädigter im Leben nicht einlassen. Der Versicherer muss leisten und kann sehen, wie er sein Geld zurück bekommt.
Was interessiert mich als Geschädigtem sein SF-Rabatt?
Ein Glück, Du bist nicht mein Berater/Makler!
Der Halter hat bisschen mehr Ärger am Hals und inzwischen wohl auch seinen Job verloren.
Es läuft über die Versicherung vom Verursacher und die waren von Anfang an kompliziert.
Die Polizei hat es damals direkt aufgenommen und die Zeugen zum Glück schriftlich dokumentiert sowie die Aufzeichnung der Überwachung an sich genommen (musste aber irgendwie schriftlich beantragt werden). Der Verursacher behauptet, dass er es nicht gewesen wäre obwohl er definitiv wiedererkannt wurde.
Ich hab es damals direkt meinen RA gegeben und hab es ihn überlassen wie es geklärt wird.
Lesen ist nicht so die Stärke von einigen hier...
Das Auto (1 Jahr) war inzwischen beim Vertragshändler in der Werkstatt zu Reparatur.
Steht oben im Text!!!