Parkendes Auto beschädigt, Täter gefunden was nun?

11 Antworten

Das ist genau die Altersgruppe die auf Autobahnen wenden, rücksichtslos und unüberlegt den Verkehr behindern und wenn Du dann denen einen Schaden zufügst ratz fatz Theater machen.

Nichts gegen Senioren aber das was die im Verkehr rücksichtslos abziehen weil keiner einsieht dass er nicht mehr fahrtauglich ist, das ist schon übel

Mir ist vor einigen Jahren eine 80jährige Seniorin als Geisterfahrerin auf eine Bundesstraße entgegen gekommen und meine linke Autoseite zertrümmert.... In der Gerichtsverhandlung gab Oma dann an dass es nicht passiert wäre wenn ich Platz gemacht hätte...

Also, keine EInsicht mit den Senioren am Steuer.. Die machen immer einen auf Unwissend und stehlen sich aus ihrer Verantwortung

Wie gesagt, nichts gegen Senioren aber der Gesetzgeber sollte endlich mal eine Nachschulung für eben genau diese Gruppe verpflichtend machen... Die lassen viele Opfer auf den Straßen.

Crack  07.03.2014, 10:06
Das ist genau die Altersgruppe die auf Autobahnen wenden, rücksichtslos und unüberlegt den Verkehr behindern und wenn Du dann denen einen Schaden zufügst ratz fatz Theater machen.

Dieses Vorurteil gilt mindestens genauso für junge Menschen und auch Andere.

Also, keine EInsicht mit den Senioren am Steuer.. Die machen immer einen auf Unwissend und stehlen sich aus ihrer Verantwortung

Auch das gilt uneingeschränkt für alle Altersgruppen.

Die lassen viele Opfer auf den Straßen.

Und nochmal: ein Vorurteil.

Wie viele Unfälle werden von Rasern verursacht die sich selbst überschätzen?

madquad  07.03.2014, 16:35
@Crack

Für junge Menschen gibt es den Führerschein auf Probe.... Somit ist das auch kein Vorurteil sondern die Feststellung dass der Gesetzgeber auch die Altersgruppe unbedingt mit Auflagen eindecken sollte,

Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 1.492 Geisterfahrten. Die davon ermittelten Halten hatten ein Durchschnittsalter von 75 Jahren.

Vor sechs Wochen ist ein Renter Ehepaar auf der A8 mit einem Kleinwagen (zugelassen bis 45 Km) auf der A8 von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden.

Laufend bringen die solche Dinger.... das ist einfach gefährlich

Aber klar, mit den Rasern, da gebe ich Dir natürlich recht...

Hallo,

was die strafrechtliche Seite angeht, kannst Du die Strafanzeige nicht zurückziehen, denn bei der Straftat handelt es sich nicht um ein sogenanntes Antragsdelikt, sondern um ein Delikt was in jedem Fall verfolgt wird. Genau ist das in folgenden Gesetz geregelt:


§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Du hast so gesehen keinen weiteren Einfluss auf den Fortlauf der Strafverfolgung.

Im Bezug auf den von ihm angerichteten Schaden verfährst Du wie folgt:

  • insofern Dir der Unfallverursacher noch nicht seine Versicherungsdaten mitgeteilt hat, rufst Du beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600 an und lässt Dir dort den Namen seiner Versicherung und die dazugehörige Versicherungsnummer mitteilen
  • Bei Bagatellschäden lässt Du Dir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen
  • Bei erheblichen Schäden kannst Du einen Sachverständigen Deiner Wahl aufsuchen und den Schaden begutachten lassen. Die Kosten für das Gutachten rechnen die meisten Sachverständigen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und schicken denen auch das Gutachten direkt zu
  • Anhand des Gutachtens wird Dir von der gegnerischen Versicherung meist innerhalb weniger Tage die im Gutachten angegebene Summe überwiesen.

Damit hat sich die Sache dann in der Regel erledigt.

Ich glaube nicht, dass Du in einem Gerichtsverfahren gegen den älteren Herren aussagen musst, denn Du hast ja den Unfall nicht beobachtet und kannst so gesehen keine Zeugenaussage machen. Eine Möglichkeit das Urteil zu beeinflussen hast Du übrigens nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

cisco88 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 10:50

Danke für deine Antwort! Habe dort jetzt angerufen und alles geklärt. Heute Nachmittag such ich mir dann eine Werkstatt und lasse einen Kostenvoranschlag machen. Den werde ich dann mit Bildern zur gegnerischen Versicherung senden.

Wegen der Anzeige gegen ihn brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Die Polizei ist von amtswegen verpflichtet bei Verkehrsunfallflucht eine Anzeige zu schreiben, ob Du das willst oder nicht ist dabei völlig egal, Du kannst es nicht beeinflussen.

Du bist Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall, dabei hast Du freie Gutachter und freie Anwaltswahl (sofern Du denn einen benötigen solltest). Du brauchst keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren sonder kannst selbst einen beauftragen. Schau mal unter www.dekra.de/de/standorte dort findest du einen neutralen Sachverständigen Deines Vertrauens. Du kannst dort eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab. Danach kannst Du Dich entscheiden, ob Du nach Gutachten fiktiv abrechnest und den Schaden selber behebst oder ob Du ihn in einer Werkstatt instandsetzen läßt. Bei fiktiver abrechnung nach Gutachten wird Dir wohl die Mehrwertsteuer abgezogen und bei Eigenreparatur nur auf Nachweis wieder erstattet. Ebenso werden ggf Verbringungskosten abgezogen (Kosten für die Verbringung von der Werkstatt zum Lackierer usw) da diese nicht angefallen sind. Dazu erhälst Du noch einen Nutzungsaufall für die Dauer der Reparatur und auf Antrag eine Erstattungspauschale für Deine Auslagen (Telefon / Portokosten / Zeitaufwand). Den Anwalt würde ich erst beauftragen, wenn die Versicherung Zicken macht.

Es ist doch egal wie alt der Verkehrsteilnehmer ist.Wenn jemand Schaden zugefügt wird muß der Verursacher mit allen Konsequenzen dafür gerade stehen und gerade dann wenn er versucht sich einer Wiedergutmachung zu entziehen.Wenn man deinen Gedankengängen folgt,wie verhälst du dich einem Fahranfänger gegenüber dem nur etwas Fahrpraxis fehlt und der sein ganzes Leben noch vor sich hat?Nimmst du dann auch Rücksicht?

"Wie geht es weiter?"
Anzeige bei der Polizei(ist schon erfolgt)
Er muß den Schaden seiner Versicherung melden.
Du machst deinen Schaden bei seiner Versicherung geltend oder wartest bis die gegnerische Vers. sich bei dir meldet.
Oder aber ihr einigt euch(ohne Vers.)und er bezahlt den Schaden aus eigener Tasche.

Der Herr muss es umgehend seiner Versicherung melden, lass Dir aber am Besten auch gleich die Daten der Versicherung geben. Dann kannst Du selbst nochmal nachhaken. Meist sagen die Dir dann auch, daß Du den Schaden reparieren lassen kannst (oft bis 1200.-), es gibt spezielle Werkstätten, die das gleich mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Du hast in dieser Zeit auch ein Anrecht auf einen Leihwagen!!! Wenn nötig, kann die gegnerische Versicherung auch einen Gutachter schicken.

Zum Thema ältere Menschen im Straßenverkehr... Wenn jemand ein Auto rammt und es nicht mal merkt, dann ist dieser Mensch nach meiner Meinung nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr - zumindest mit dem eigenen Auto! Bei uns in der Nähe wurden von einem 86-jährigen zwei Kinder über den Hauffen gefahren, die nach einem halben Jahr noch gesundheitliche Probleme haben. Ein anderes Mal hat ist eine alte Frau über eine rote Ampel gefahren und hat einen Mann angefahren, ist dann nach Hause gefahren, weil sie es nicht mal gemerkt hat..... Also, alles hat seine Grenzen!

Mein Vater ist 85 und fährt auch noch Auto - ich muss aber sagen, dass er noch sehr fit ist und geistig auch noch voll da. Es gibt aber halt große Unterschiede....!

cisco88 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 09:53

Danke für deine Antwort! Ich frage mich nur wer die Höhe des Schadens festlegt. Muss ich dazu noch in eine Werstatt? Ich bin sehr viel unterwegs, deshalb möche ich mich sehr ungern auf eine Werkstatt festlegen. Ist es denn auch möglich Summe X zu bekommen und sich dann selbst um eine Reperatur kümmert?

Ginger1970  07.03.2014, 10:21
@cisco88

Mich hat damals auch mal ein Herr angefahren. Er hat es der Versicherung gemeldet und die haben mir gesagt, ich soll gleich in die Werkstatt fahren und einen Schaden (bis 1200.-) richten lassen. Die Werkstatt hat die Höhe des Schadens dann ermittelt und den Rest mit der Versicherung abgeklärt und den Schaden repariert. Wenn der Schaden höher gewesen wäre, hätten die vermutlich einen Gutachter vorbeigeschickt...

Ich hab dann während der ganzen Zeit einen Mietwagen bekommen (zahlt auch die gegnerische Versicherung) und alles war gut.

Du hättest ja auch einen für Dich kostenlosen Mietwagen zu Verfügung. Wenn Du es anders geregelt haben willst, dann kontaktiere die Versicherung des Mannes - die erläutern Dir die Möglichkeiten, die es gibt. Das variiert immer ein bisschen von Versicherung zu Versicherung.