Parkschaden verursacht!
Hi,
Wollte mich mal erkundigen ob jemand bisschen Ahnung von der Sache hat. Ich hab gestern in Geistiger umnachtung beim Ausparken in ner Parkgarage n auto Beschädigt, aber so das es doch deutlich sichtbar ist. Jetz hab ich die Polizei angerufen wegen Selbstanzeige und so, meinten die ihnen is das egal, weil die Parkgarage n Privatgrund ist und ich soll dem n Zettel dranhängen und das mit dem klären. Gesagt, Getan, da ich ja weiss die Garage recht gut überwacht ist, und obwohl man bei so nem Schaden KEINE Fahrerflucht begeht (is ja privatgrundstück), dürfen die sich aber dann die Bänder ansehen und mit meinem Kennzeichen dann ne anzeige GEGEn mich wegen Sachbeschädigung stellen.
Kurzum, jetzt ist die Frage: nachdem ja die Polizei da die Nase raushält weils n Privatgrund ist, stellt sich mir die Frage ob das die Haftpflicht nu überhaupt zahlt? Hab ich ned viel von wenn ich da heute um 5 antanz, denen meine Daten gebe und dann auf dem Schaden sitzen bleib?!?
Wenn NEIN, zahlts evtl. die Privathaftpflicht?
Und, ... machts n Unterschied in der Haftungsfrage ob in der Garage die StVo gilt oder nicht?
Lg
2 Antworten
Mh
Die Herren Polizisten brauchen dringend Nachhilfe glaube ich:
Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen, auch nicht gewidmeten, statt, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt.
Das heisst also, unabhängig von einem Schild über SVO oder nicht, handelt es sich um öffentlichen Strassenverkehr.
Die Definition von Strassenverkehr war wichtig, weil:
n Deutschland kommt § 142 StGB zur Anwendung, der da lautet: (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es bei der Fahrerflucht um Entfernung nach einem Unfall im Strassenverkehr geht.
Hoffe für Dich, das Du noch den Namen des Polizisten hast.
Fakt ist, das Du durch den Anruf, den man auch nachvollziehen kann, der Polizei die Möglichkeit der Feststellung der Personalien gegeben hast, siehe zweiter Absatz zum Thema Fahrerflucht.
Du hast Dich also nicht strafbar gemacht, solltest aber mit dem Geschädigten so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen.
Mir übrigens nicht ganz klar, warum Du nicht wenigstens einen Zettel hinter der Scheibe gelassen hast; schönen gruss, polizei will nicht kommen, rufen sie mich doch an.
Ich gehe einfach mal davon aus, daß es ein zugangsbeschränkter Parkplatz war. Dann ist es nämlich tatsächlich kein öffentlicher Verkehrsraum.
Ich hab den Zettel hinterlassen und das auch geschildert und ich treffe mich in 3 Stunden auch mit dem Unfallgegner, ich wollt nur vorab klären wie der sachverhalt ist, denn wenn ich im Vorhinein davon ausgehen kann, das ich das selber berappen muss, werd ich das Gespräch anders angehen.
Hab ich btw auch in meinem Post gesagt das der Zettel dann dort hing!
Die Frage ist nicht, ob die Haftpflicht zahlt. Die Frage ist, ob sie hinterher versucht, Dich in Regreß zu nehmen. Mit bis zu 5000,-€ ist das möglich. Es wird vermutlich ne Einzelfallentscheidung werden, wenn sie dann erfahren, daß Du Dich zunächst vom Unfallort entfernt hast...
Das DARF ich jetzt gar nicht kommentieren^^
äh, nein.
Naja, kann ich mir schwer vorstellen, braucht man nur das Handyprotokoll nehmen, ich hab ja die Polizei angerufen hab ihr geschildert WO ich bin und WAS passiert ist und der meinte Zitat: "Ja, aber das ist ein Privatgrund, von daher ist die Selbstanzeige nicht notwendig" und auf die Frage "Und was mach ich jetzt" kam ein "Hängens erm an Zettl hin"
Abgesehen davon braucht die Versicherung keine Selbstanzeige bei der Polizei wenn der Unfallbericht von beiden Parteien ausgefüllt eingeschickt wird. Ergo kanns genauso rüberkommen als wären wir beide im Auto gesessen und ich ihm angefahren, und da regressiert die VS auch nicht oder?