Haftet die KFZ-Werkstatt, wenn das Auto während der Reparatur beschädigt wird?
Hallo an alle 😁
Ich habe heute morgen mein Auto wegen einem Riss in der Frontscheibe zur Markenwerkstatt gebracht. Die Scheibe bei meinem Wagen ist geklebt. Habe nun einen Anruf bekommen, dass beim abheben der defekten Scheibe sich mit dem Kleber auch Klarlack gelöst hat und mein Auto nun an der Stelle neu lackiert werden muss. Die Werkstatt hat angeboten die Hälfte der Kosten zu tragen, die andere Hälfte müsste ich selber tragen. Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht die Versicherung der Werkstatt übernehmen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus 👍🏻😊
LG Larry-Chan
7 Antworten
Für sowas hat die Werkstatt die KfZ Handel- und Handwerk-Police.
Dabei sind u.a. fremde Fahrzeuge in Obhut versichert.
Nachteil für die Werkstatt: die ist teuer und hat in der Regel auch einen hohen Selbstbehalt.
Das wollen viele umgehen, indem sie so eine tolle Kulanzregelung anbieten.
Tatsache ist aber, es gilt hier auch § 823 BGB. Schadensersatz in voller Höhe.
Wurde der Schaden schuldhaft von der Werkstatt verursacht muss sie ihn auch kostenlos beseitigen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Beweisen kann ich es natürlich nicht, allerdings hat die Werkstatt sich direkt bei mir gemeldet und über Telefon zugegeben, dass die Schuld bei ihnen liegt.
Wenn da Lack mit dem Kleber abplatzt, dann wurde da falsch gearbeitet.
Da hat man dann eher das Problem (als Werkstatt) dass Pfusch eben nicht versicherbar ist.
Beim Scheibenwechsel wird irgendwo der Kleber durchstochen und dann mittels Werkzeug einmal komplett die Klebeverbindung durchtrennt. Dazu wird ein Draht mit Griffen verwendet. Abplatzen kann Lack eigentlich nur dann, wenn nicht rundherum ausgeschnitten, sondern die Scheibe vorher schon rausgezogen wurde.
Die Werkstatt hat einen Schaden bei einer Reparatur an deinem Fahrzeug verursacht und muss dafür natürlich in voller Höhe haften. Da muss man nicht groß drüber diskutieren.
Die Werkstatt ist nur dafür haftbar, wenn ihr Verschulden nachzuweisen wäre.
Ob das in diesem Fall so ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich kann nicht beurteilen, ob sich der Klarlack gelöst hat, weil die Werkstatt etwas flasch gemacht hat oder ob der Klarlack schon von vornherein keine besondere Haftung auf dem Decklack hatte.
Im Streitfall wärst du in der Beweispflicht. Daher einfach die Frage, um wieviel Geld es geht und ob sich hier streiten lohnen würde.
Die Werkstatt hat es ja zugegeben, dass es deren Schuld ist. Es würde "nur" um 200€ gehen, aber warum sollte ich für einen Schaden aufkommen, mit dem ich nichts zu tun hatte? Das wäre ja, als wenn ich haften müsste, weil der Nachbarsjunge bei mir ein Scheibe kaputt gemacht hat oder sehe ich das falsch 🤔🤔
Wenn diese Beschädigung im Grunde nach unvermeidlich war, kannst du zufrieden sein, wenn die Werkstatt die Hälfte der Kosten übernimmt.
Unvermeidlich war der Schaden nicht und vorgewarnt, dass so etwas passieren kann und dadurch Mehrkosten auf mich zukommen könnten...🤔
Wurde vorgewarnt oder nicht?
Hallo, hast du einen Vertrag unterschrieben und wenn ja was steht im Kleingedruckten?
Keinen Vertrag, hab nur den Auftrag unterschrieben, da stand aber nix drin 🤔
Die AGBs hängen in der Werkstatt zur Einsicht aus.
Das Problem liegt hier darin, der Werkstatt die Schuld zu BEWEISEN