Auto an Minderjährigen verkaufen?
Hallo Leute
ich habe mein Auto an einen Minderjährigen verkauft.
Seine beiden Eltern waren anwesend und natürlich auch einverstanden.
Jetzt hab ich nur bedenken weil der Sohn 17. Jahre alt den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Ich hab es in dem Moment einfach nicht rechtzeitig realisiert.
Gilt der Vertrag dennoch offiziell ?
11 Antworten
Hoffentlich bringt dir diese Antwort etwas:
Du bist einen Vertrag eingegangen. Mündlich kann man einen Vertrag abschließen. Wenn du im REWE was einkaufst, gehst du auch immer einen Vertrag ein, ohne irgendetwas zu unterschreiben. Viele Minderjährige kaufen Waren. Genauso ist es mit dem Auto. Die Eltern haben den Kaufvertrag mündlich zugesichert. Der Kauf ist komplett abgeschlossen worden. Damit haften die Eltern, wenn was passiert. Leider hast du nur den 17-jährigen unterschreiben lassen. Wenn etwas passiert, können die Eltern sagen, sie waren nicht einverstanden gewesen oder sie wissen von dem Kauf nichts. Daher IMMER von einem Elternteil auch eine schriftliche Unterschrift einfordern, damit du auf der sicheren Seite bist.
Ich an deiner Stelle würde versuchen, nachträglich eine Unterschrift von dem Vater oder der Mutter zu bekommen.
Danke für deine ausführliche Antwort :)
Damit kann ich schon was anfangen !
liebe Grüße
das heisst, die eltern können widersprechen, sofern du nicht zeugen hast, die dabei waren und bestätigen das sie einverstanden waren.
dabei ist es egal, was verkauft wurde, es geht um den wert
Zeugen sind zur Not genug da ! Danke für die Antwort
Der Vertrag ist nicht zwingend UNWIRKSAM - er ist schwebend wirksam, d.h. die Eltern des Kindes könnten dem Vertrag anfechten und erst dann wäre er unwirksam.
Ich würde mir darüber aber keine weiteren Sorgen machen. Falls es dazu kommt, dass die Eltern den Vertrag anfechten würdest du auch das verkaufte Auto zurück bekommen.
Ja, die Eltern haften normalerweise für Schäden, die der 17-jährige mit dem Auto anrichtet.
Problem: Hast du ein Elternteil auch unterschreiben lassen? Wenn ja, gilt der Vertrag. Wenn nein, wird es u.U, probematisch. Der Vertrag könnte meiner Meinung nach angefechtet werden. Vielleicht nochmal nachträglich die Eltern unterschreiben lassen, wenn du das nicht getan hast. Dann bist du m.E. aus dem Schlammassel, wenn was passiert, raus.
Soweit ich weiß ja, denn er hat die Erlaubnis der Eltern.
Das ist eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn der Bericht stimmt, haben die Eltern in den Vertrag eingewilligt.
Danke für eure Antworten .. nur leider bringen die Antworten nicht viel da jeder was anderes sagt ..
Am besten Fragst du mal deinen Anwalt, was er dazu sagt, aber ich bin immer noch der Meinung das der Vertrag rechtskräftig ist, da wie gesagt, seine Eltern dabei waren, und du (wie oben steht) Zeugen hast.
Zur Not muss ich das wohl machen ! Aber momentan gibt es ja keinen Grund dazu .. ich wollte heute Nacht nur gut schalfen können :D
Dankeschön !
und wo steht das? Gibt es eine Einwilligungserklärung? Bestimmt nicht.