Austragung aus dem Grundbuch?

5 Antworten

Falls deine Mutter noch im Grundbuch steht, benötigst du einen Erbschein. Sollte es kein Testament geben,  erben dein Vater, du und deine Geschwister. Als nächstes musst du dich dann mit deinem Vater und deinen Geschwistern zusammensetzen und klären, ob sie dir deinen Anteil abkaufen. Aufgrund der Mahnungen denke ich nicht, dass sie hierzu finanziell in der Lage sind. Falls die Familie hierzu bereit sein sollte, kann die weitere Beratung ein Notar übernehmen. Ihr müsst dann gemeinsam einen entsprechenden Vertrag beurkunden. 

Willst du es nicht verschenken, bleibt nur noch die Teilungsversteigerung. Hier lässt du dich am Besten von einem Anwalt beraten. Der Weg ist mit finanziellem Risiko für alle verbunden. 

Eine Löschung Deines Namens aus dem Grundbuch kann nur ein Notar veran-lassen (Formvorschrift). Du musst Dich also auf jeden Fall mit einem Notar in Verbindung setzen. Dieser wird prüfen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Du im Grundbuch gelöscht werden kannst.

Ronox  19.08.2017, 20:49

Aus einem Grundbuch kann man nicht "gelöscht" werden und das kann der Notar auch nicht einseitig veranlassen. Er hat seinen Miteigentumsanteil und ggf. Erbteil zu übertragen. Und das ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft.

derhandkuss  19.08.2017, 20:51
@Ronox

Fazit meiner Antwort gilt noch immer - mit dem Notar sprechen!

besprich es mit deinen Geschwistern und geht zum notar

Derbystar1990 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 20:39

Meine Schwester wohnt da mit im Haus und mit ihr habe ich null Kontakt, mein Bruder lebt nicht mehr in schönen Deutschland, daher schwierig.

rafaelmitoma  19.08.2017, 20:41
@Derbystar1990

dann setz dich mit dem Notar in verbindung

Ist denn jemand (Geschwister, Vaters) bereit, dir deinen Anteil abzukaufen? Zwingen kannst du sie dazu ja erstmal nicht

Das was du als "austragen" bezeichnest, ist die Übertragung deines Miteigentumsanteils am Hausgrundstück auf deinen Vater oder einen sonstigen Miteigentümer. Am besten für dich wäre es natürlich, wenn dein Vater dir den Anteil abkaufen würde. Da aber keine Grundsteuer gezahlt wird, ist er wohl nicht flüssig. Notfalls könntest du den Anteil auch verschenken. Beide Verträge müssen notariell beurkundet werden.
Sofern du Miterbe deine Mutter geworden bist, müsstest du auch deinen Erbteil übertragen oder die Erbengemeinschaft muss sich anders auseinandersetzen.