Grundbuch Zweite Abteilung

2 Antworten

In Abteilung zwei stehen die Belastungen und Beschränkungen.

...sofern es sich nicht um Grundschulden und Hypotheken handelt (stehen in Abteilung drei).

Was dein Auszug bedeutet ist, dass die Gemeinde Rickenbach auf deinem Grundstück eine sog. Dienstbarkeit hat, nämlich das Kanalrecht. Sie darf dein Grundstück zwecks Kanalisation nutzen, also einen Kanal durchführen, oder ein bereits durchgeführten Kanal benutzen.

Auf Deutsch: Irgendwo auf deinem Grundstück geht vermutlich ein Kanalrohr der Gemeinde Rickenbach durch. Und damit du nicht auf die Idee kommst, das Rohr zu kappen, oder der Gemeinde untersagst das Rohr durch dein Grundstück laufen zu lassen, wurde diese Belastung in das Grundbuch eingetragen, damit dies die Gmeinde darf und du sie nicht daran hindern kannst.

Hallo,

wenn du nicht weißt, wo der Kanal liegt, kannst du dich beim Grundbuchamt (Amtsgericht) schlau machen. Meist befindet sich bei der Urkunde, die zum Eintrag führte, auch ein Lageplan.