Haus mit grundbucheintragung geht an Bank - was nun?
Meinem Vater gehört unser altes Familienhaus. Da er sich jahrelang geweigert hat Unterhalt zu zahlen, habe ich seine Schulden über meinen Anwalt ins Grundbuch eintragen lassen. Jetzt ist es so, das er das Darlehen fürs Haus nicht weiter zahlt und von der Bank rausgeschmissen wurde. Jetzt zu meiner Frage: was ist mit dem Geld das mir zusteht? Was macht die Bank mit dem Haus wenn ich im Grundbuch als Gläubiger stehe?
6 Antworten
Die Bank kann ihn nicht aus dem Haus werfen, da er Eigentümer ist. Wenn dann betreibt sie die Zwangsversteigerung aus ihrem Recht, das deinem im Range vorgeht, weil es früher eingetragen wurde. Dein Recht erlischt in diesem Verfahren, sobald es einen Zuschlag gibt. Wenn noch genug Geld vom Erlös übrig ist, nachdem die Gerichtskosten, öffentliche Lasten und die Forderungen der Bank aus ihrem Recht beglichen wurden, dann erhältst du den Rest.
Die Bank wird den Kredit und die Grundschuld als bestellte Sicherheit kündigen und die Zwangsversteigerung des Objektes betreiben. Aus dem Versteigerungserlös werden zunächst die Verfahrenskosten, dann die betreibende Gläubigerin und wenn noch Geld aus dem Versteigerungserlös zur Verteilung übrig bleibt, Ihre Forderung bedient. Bleibt weniger übrig, geht Ihre Sicherungshypothek im Verfahren unter und Sie müssen dann Ihren Anspruch gegen den zahlungsunwilligen Vater erneut einfordern. Auf Ihren Anwalts- und Gerichtskosten bleiben Sie zunächst einmal sitzen.
Kritisch kann das Ganze werden, wenn der Schuldner Mietverträge mit Dritten abgeschlossen haben sollte, die eine Verwertung des Objektes im Ergebnis schmälern könnten.
In der Regel wird die Bank das Haus zum Beispiel über ihre Immobilienabteilung zum Verkauf ausschreiben. Stehen noch Schulden aus, die im Grundbuch eingetragen sind, wird das Haus natürlich zu einem entsprechend verminderten Kaufpreis angesetzt. Denn der Käufer (also der neue Eigentümer) übernimmt diese Schulden praktisch mit.
In der Regel wird die Bank das Haus zum Beispiel über ihre Immobilienabteilung zum Verkauf ausschreiben.
Ohne Auftrag des Eigentümers wird die Bank sich hüten, fremdes Eigentum zum Verkauf anzubieten!
Dein Anwalt war nicht übermäßig intelligent ?
Ich schätze mal, dass die Schulden der Bank schlicht Vorrang vor deinen haben, also bekommt die Bank alles, was bei der Versteigerung rauskommt und du gar nix, falls man nicht mehr für die Hütte zahlt als das Darlehen wert war.
...und wenn denn mehr als die vorrangige Schuld rauskäme, würde das die Intelligenz des Anwaltes in Ihren Augen wieder ins rechte Licht rücken!?!
sie verkauft es und gibt dir dein Geld. Oder du kaufst es und gibst der Bank das Geld, dann gehört dir das Haus.