Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.
Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.
Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.
Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.
Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.
Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.
Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.
Dankeschön
5 Antworten
Wie lang eine Räumungsfrist ist?
bei einer fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis sofort beendet. Aus diesem Grund ist auch das Mietobjekt unverzüglich, also sofort an den Vermieter zurückzugeben.
Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen.
Nachdem im derzeitigen Zustand die Räume nicht bestimmungsgemäß nutzbar sind, ist eine außerordentliche - ggfs. sogar fristlose - Kündigung aus wichtigem Grund hier gem. § 543 BGB möglich. Zu prüfen wäre darüberhinaus zudem, ob und wenn ja, in welcher Höhe hier evtl. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ds sollte aber mit einem Anwalt in Ruhe gründlich durchgesprochen werden.
Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum
Diese ist für beide Vertragsparteien stets möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ gemäß § 543 BGB vorliegt. Dies ist der Fall, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf des Vertrages oder einer Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Der Kündigungsgrund muss stets aus der Sphäre des Vertragspartners stammen, darf also nicht im Risikobereich des Kündigenden liegen.
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Kuendigung/Gewerberaum.html
Kenne mich leider mit Gewerbemietrecht nicht aus. Auf jeden Fall schreib Dir mal auf- falls Du nix schriftliches da hast- wer wann was gesagt hat.. das sind ja echte Argumente. Und wegen der Tatsachen als Neugeborenen-fotograf keine Kinder mehr reinlassen können.. hey, toll, das ist ja wie nen restaurant haben,w o ich die Küche nicht benutzen darf, sprich: treibt einen ggf. in den Ruin.
Ich drück Dir DAumen, dass Du da schnellstmöglich rauskommst, vielleicht lässt sich auch noch was mit Mietrückzahlung machen, wenn Du das alles nennst?
Danke dir, ja eine Mietrückzahlung bekomme ich wohl ab Juli 2013 bis September. Danach habe ich ja nicht mehr bezahlt. Genau das ist auch mein Problem. Ich brauch neue Räume so langsam ist mein Depot aufgebraucht.
Kündigen Sie den Mietvertrag wegen einer nachgewiesenen Vertagsverletzung durch den Vermieter zu einem Ihnen genehmen Zeitpunkt außerordentlich. Feuchte, die Ihrem Gewerbezweck dienlichen Räumlichkeiten schadet, müssen Sie nicht akzeptieren. Sie können darüber hinaus Schadensersatzansprüche für die entgangene Benutzung der gemieteten Räume einfordern, soweit Sie diese z.b. in Form der erforderlichen Anmietung von teureren Ausweichflächen nachweisen können.
Ja das wurde mir auch zugesichert. Ich konnte mit meinem Depot nun ausharren und teilweise meine Arbeit verlegen, aber mittlerweile merke ich, dass ich eben durch das weniger Arbeiten auch nicht mehr so viel Folgeaufträge bekomme. Ebenso erwarten meine Kunden eine gewisse Art von Fotos die ich durch mein Portfolio bewerbe, welche nur im eigenen Studio umsetzbar sind. Ich will einfach nur noch raus.