Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

5 Antworten

Wie lang eine Räumungsfrist ist?

bei einer fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis sofort beendet. Aus diesem Grund ist auch das Mietobjekt unverzüglich, also sofort an den Vermieter zurückzugeben.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen.

Nachdem im derzeitigen Zustand die Räume nicht bestimmungsgemäß nutzbar sind, ist eine außerordentliche - ggfs. sogar fristlose - Kündigung aus wichtigem Grund hier gem. § 543 BGB möglich. Zu prüfen wäre darüberhinaus zudem, ob und wenn ja, in welcher Höhe hier evtl. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ds sollte aber mit einem Anwalt in Ruhe gründlich durchgesprochen werden.

Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum

Diese ist für beide Vertragsparteien stets möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ gemäß § 543 BGB vorliegt. Dies ist der Fall, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf des Vertrages oder einer Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Der Kündigungsgrund muss stets aus der Sphäre des Vertragspartners stammen, darf also nicht im Risikobereich des Kündigenden liegen.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Kuendigung/Gewerberaum.html

Kenne mich leider mit Gewerbemietrecht nicht aus. Auf jeden Fall schreib Dir mal auf- falls Du nix schriftliches da hast- wer wann was gesagt hat.. das sind ja echte Argumente. Und wegen der Tatsachen als Neugeborenen-fotograf keine Kinder mehr reinlassen können.. hey, toll, das ist ja wie nen restaurant haben,w o ich die Küche nicht benutzen darf, sprich: treibt einen ggf. in den Ruin.

Ich drück Dir DAumen, dass Du da schnellstmöglich rauskommst, vielleicht lässt sich auch noch was mit Mietrückzahlung machen, wenn Du das alles nennst?

Ninochel 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 14:07

Danke dir, ja eine Mietrückzahlung bekomme ich wohl ab Juli 2013 bis September. Danach habe ich ja nicht mehr bezahlt. Genau das ist auch mein Problem. Ich brauch neue Räume so langsam ist mein Depot aufgebraucht.

Kündigen Sie den Mietvertrag wegen einer nachgewiesenen Vertagsverletzung durch den Vermieter zu einem Ihnen genehmen Zeitpunkt außerordentlich. Feuchte, die Ihrem Gewerbezweck dienlichen Räumlichkeiten schadet, müssen Sie nicht akzeptieren. Sie können darüber hinaus Schadensersatzansprüche für die entgangene Benutzung der gemieteten Räume einfordern, soweit Sie diese z.b. in Form der erforderlichen Anmietung von teureren Ausweichflächen nachweisen können.

Ninochel 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 14:10

Ja das wurde mir auch zugesichert. Ich konnte mit meinem Depot nun ausharren und teilweise meine Arbeit verlegen, aber mittlerweile merke ich, dass ich eben durch das weniger Arbeiten auch nicht mehr so viel Folgeaufträge bekomme. Ebenso erwarten meine Kunden eine gewisse Art von Fotos die ich durch mein Portfolio bewerbe, welche nur im eigenen Studio umsetzbar sind. Ich will einfach nur noch raus.