Muss man in Berlin Brandenburg wohnen um in Berlin zu studieren?
Guten Tag,
ich studiere seit einem Jahr an der HU Berlin und wohne außerhalb von Berlin/Brandburg, pendle also jeden Tag ca 35 Minuten zur Uni, weitaus weniger als viele Berliner.
Nun habe ich dies hier entdeckt : § 10 Abs. 6 Nr. 1a Berliner Hochschulgesetz
Könnte mir Jemand sagen, ob ich nun Probleme bekommen könnte und Zwangsexmatrikuliert werden kann?
3 Antworten
Nein, du bekommst keine Probleme. Denn gleich im ersten Absatz steht doch, dass jeder Deutsche berechtigt ist, an einer Hochschule des Landes Berlin zu studieren.
Aber das Einzugsgebiet der Hochscule ist doch nicht auf Berlin/Brandenburg begrenzt. Das steht da nirgendwo. Auch das Bundesgebiet kann Einzugsgebiet sein.
Heute gab es eine Erinnerung zur Rückmeldung und da stand das hier:
Als Studierende*r einer Berliner Hochschule haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet der Hochschule. Das Einzugsgebiet entspricht nach §7 Abs. 1 Satz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Wo whnst du denn, wenn du nur 35 min zur Uni hast? Dann musst du doch in einem der beiden Bundesländer wohnen, oder nicht
Da wo Martin Luther seine Thesen an die Kirche geschlagen hat.
Woraus schließt du das? Da steht doch
Auf dem Personalausweis soll eine Anschrift im Einzugsgebiet der Hochschule ( § 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes ) eingetragen sein; die Meldebescheinigung soll eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Einzugsgebiet der Hochschule ausweisen.
Und im Einzugsbereich lebst du doch zweifelsohne.
Hi, also glaubst du tatsächlich, dass ich keine Probleme bekommen werde? Ich möchte nur ungern nach Berlin ziehen, könnte es mir auch nicht leisten und eine WG ist für mich leider keine Option, hatte dieses vergnügen schon. Darf man eigentlich wirklich dazu gezwungen werden dort zu leben?
Schon nach deiner Aussage muß es ja gar nicht Berlin sein, sondern es tut ein beliebiger Ort in Brandenburg (der dann halt keinen so schönen ICE Anschluß hat). Ich würde das auf mich zukommen lassen, auf deine Pendelzeit verweisen und im Zweifel klagen. Ich denke nämlich nicht dass das gerichtsfest ist.
Hallo, ja, aber das Einzugsgebiet ist Berlin Brandenburg, ich wohne dort nicht
Wo steht dass 35min Pendelzeit kein "Einzugsgebiet" sind? Ich glaube nicht das es da eine gerichtsfeste Festlegung gibt.
Heute gab es eine Erninnerung zur Rückmeldung und da stand das hier:
Als Studierende*r einer Berliner Hochschule haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet der Hochschule. Das Einzugsgebiet entspricht nach §7 Abs. 1 Satz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Wo ausserhalb von Brandenburg wohnst du denn dass du es dennoch in 35h zur Uni in Berlin schaffst? Hast du einen Hubschrauber?
So ziemlich am nächsten dran ausserhalb Brandenburgs wäre laut Karte Genthin, von dort benötigt man ca. 1h20 min mit dem Auto.
Den Wohnort möchte ich nicht offen legen, aber mit dem ICE bin ich in 35 Minuten in Berlin und dann nochmal maximal 10 min zur Uni. Also immer noch besser als viele meiner Kommilitonen/innen
Möglicherweise würde eine Klage wegen Diskriminierung helfen.
- Nur, weil Student X in Berlin die Wuchermieten nicht zahlen kann, darf er dort nicht studieren?
- Student X hat am Heimatorte soziale Verpflichtungen (Mithilfe bei einem Pflegfall)
- Die gleichen Verhältnisse innerhalb der BRD müssen meines Wissens nach "gleich" sein.
- Du hast (mit Deutschem Pass) grundsätzlich die freie Wahl deines Wohnortes.
Lass es darauf ankommen.
Hallo, dies ist korrekt, aber nach § 10 Abs. 6 Nr. 1a muss ich auch dort gemeldet sein, glaube ich. Und das schließt ja den Wohnort dort ein.