Wann ist eine Wohnung nach Wasserschaden unbewohnbar?
In der Nacht zum 1.april gab es in der Wohnung über mir einen Wasserschaden. Da ich nicht zu Hause war, lief das Wasser durch meine Wohnung in die EG Wohnung.
Dort fiel es dann auf.
Es sind 2 Räume bei mir betroffen: schlaf-und Gästezimmer; diese kann ich seitdem nicht mehr nutzen.
Die Räume sind gestern komplett leer geräumt worden, die großen Möbel wurden eingelagert. Ein kleiner Kleiderschrank steht jetzt in der Küche, kleinere Möbel in Küche, Flur und Wohnzimmer.
Ich schlafe seit einer Woche im Wohnzimmer auf dem Boden auf meinen Matratzen.
Gestern wurde der Boden in den 2 betroffenen Räumen komplett entfernt, zusätzlich eine Holzdecke.
Heute kommt die Firma für die Trocknung. Die müssen in die Wände bohren damit es trocknen kann (Decke 90% Feuchtigkeit, 2 Wände ca 60%, Boden weiß ich nicht)
Ich weiß jetzt noch nicht, wie lange es dauern oder wie laut es werden wird.
Aber ist dies noch zumutbar?
Gefühlt kann ich mich kaum bewegen.
Kann ich hier Miete kürzen?
Die Frage wäre dann wie viel?
Im Bekanntenkreis gehen die Meinungen auseinander. Ich wohne dort erst seit 6 Monaten und will es mir sicherlich auch nicht mit der Vermieterin verscherzen, aber mir wurde gesagt, den mietausfall bekäme sie ersetzt.
Für Denkanstöße wäre ich dankbar
5 Antworten
Sprich mit deiner Vermieterin, diese soll entsprechende Infos bei ihrer Gebäudeversicherung einholen zu welchem Prozentsatz Mietausfall in diesem Fall ersetzt wird.
Selbstverständlich ist ein solcher Schaden mit Einschränkungen für dich verbunden. Das Trocknen wird auch Lärm verursachen, die entsprechenden Geräte können aber über Nacht abgeschaltet werden. Seh es aber mal so, nach Beendigung hast du eine für dich kostenlos renovierte Wohnung.
Die Zeitdauer ist nicht genau zu kalkulieren, aber rechne mal mit einer Trocknungsdauer von mindestens 2 Wochen.
"Warum sollte eine PH leisten zum Zeitwert, wenn es über die HR Neukauf gibt? "
Ich nehme an PH ist die Abkürzung für Haftpflicht?
Die soll leisten, weil es a) nicht meine Versicherung ist und b) das Bett welches als einziges einen kleinen Schäden hat, gerade mal 6 Monate alt ist. Da sollte der Zeitwert noch recht hoch sein.
Nicht dass meine Hausrat dann mal sagt, sorry du bist uns zu teuer. Wenn ich mal selber was kaputt mach.
"Steht denn überhaupt eine Schuld gerichtlich bestätigt fest?"
Wie stellt man so etwas gerichtlich fest? Der defekt war in der Wohnung über mir, dort trat das Wasser aus.
... dann setze Deinen "Berater" auf den Topf, wenn er Dich so hängen läßt bei so eine banalen Alltags-Angelegenheit
Die VGV ist zuständig für die Schäden am Haus, die Hausrat für die am Mobilar etc.. Kein Mieter muß müssen, dafür haben die Versicherungen Dienstleister.
Warum sollte eine PH leisten zum Zeitwert, wenn es über die HR Neukauf gibt?
Steht denn überhaupt eine Schuld gerichtlich bestätigt fest?
Na ja, die Wohnung ist gerade erst renoviert, da ich vor 6 Monaten erst eingezogen bin, und alle Räume neu tapeziert habe.
War froh, dass ich jetzt gerade den letzten neuen Schrank aufgebaut hatte.
Da hätte ich jetzt lieber auf den Stress verzichtet. Zum Glück ist meine Mutter auf der Arbeit flexibel und arbeitet auch von zu Hause. Ansonsten hätte ich jetzt schon 4 Tage Urlaub nehmen müssen, da Gutachter und andere ja nie nach Feierabend Zeit haben oder am gleichen Tag.
Aber stimmt, ich könnte im ersten Schritt mal meine Vermieterin ansprechen, wie Sie sich das vorstellt.
Evtl kann mir der Typ auch was sagen, wie lange das trocknen wohl dauert
Wenn du deswegen Urlaub nehmen musst, kannst du das ebenfalls der Versicherung melden. Außerdem stehen dir "Aufräumungskosten" zu. Dafür kannst du einen handelsüblichen Stundenlohn verlangen.
Schäden an deinem eigenen losen Inventar sind allerdings an DEINE Hausratversicherung zu melden.
Sprich mit dem Hauseigentümer. In seiner Police ist für solche Fälle sowohl Mietausfall als auch Unterbringung in einem Mittelklassehotel abgesichert.
Bis zu 90 Tagen
"Haha, ich hatte einen Wasserschaden in meiner vermieteten Wohnung, die Instandsetzung dauerte von Anfang Oktober vergangenen Jahres bis vor ein paar Tagen, also 6 Monate. Alleine die Trocknung dauerte über 6 Wochen"
Na da macht mir ja Mut.. und wie hast du die Miete gekürzt?
Ich habe keine Miete gekürzt, mir wurde die Miete gekürzt, bzw. es wurde keine Miete gezahlt. Inzwischen ist der Mieter wieder eingezogen und ich habe meinen Mietausfall bei meiner Wohngebäudeversicherung geltend gemacht. Antwort habe ich bisher nicht. Allerdings hat mir der Schadensbearbeiter der Versicherung beim Ortstermin vor Beginn der Sanierung Mietausfallentschädigung mündlich zugesichert und das ergibt sich auch aus meinem Vertrag.
Mietausfall und Unterbringung der Mieter ist aber zeitlich begrenzt. Da musst du genauer in deine Police schauen. Wer hat denn zu vertreten, dass sich die Sanierung so lange hingezogen hat? Das hört sich ja an als ob du die gleiche 5. Kolonne beschäftigst, wie der Berliner Flughafen.
... und warum nur bis zu 90 Tagen?
Meine übernimmt erheblich länger; es ist aber die, die hier immer verrissen wird, weil so schlechte Leistungen vorliegen.
Wenn ein Wasserschaden nicht in 90 Tagen behoben werden kann, muss das Haus wahrscheinlich abgerissen werden.
Haha, ich hatte einen Wasserschaden in meiner vermieteten Wohnung, die Instandsetzung dauerte von Anfang Oktober vergangenen Jahres bis vor ein paar Tagen, also 6 Monate. Alleine die Trocknung dauerte über 6 Wochen.
Die Frage ist halt, ob ich das Recht dazu habe.
Ich würde ja so jetzt auch wohnen bleiben, ist immer noch angenehmer als im Hotel.
Aber volle Miete zahlen möchte ich dann auch nicht.
Das hat mit deinem Recht wenig zu tun. Dafür ist der Hausbesitzer versichert.
und will es mir sicherlich auch nicht mit der Vermieterin verscherzen,
Das brauchst Du auch nicht. Wenn es ein Leitungswasserschaden ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung den ganzen Schaden incl. Mietausfall. Was Du also an Miete minderst, erhält die Vermieterin von der Versicherung. Wenn sie damit ein Problem hat, dann weiß ich auch nicht.
Übrigens sind die Bautrockner sehr laut. Sie müssen eigentlich rund um die Uhr laufen und es kann gut sein, dass Dein Aufenthalt zum Schlafen in der Wohnung ziemlich unmöglich wird. Dann würde die Versicherung auch eine Ersatzunterkunft für diese Zeit bezahlen. 100 % Mietminderung werden dafür verwendet zzgl. evtl. Mehrkosten.
Solltest Du die Wohnung in der Zeit der Trocknung weiter nutzen können, fällt eben die Fläche der "nassen" Zimmer weg.
Rede mit der Vermieterin und lass Dich direkt mit der Versicherung Verbindung aufnehmen. Erkläre denen die Situation und sie werden Dir sagen, zu was sie problemlos bereit sind. Das dürfte die Sache schon klären.
... wir schützen unsere Mieter durch die VGV, die diese ja über die BK-Abrechnung meist sogar auch noch bezahlen.
Somit ziehen die bei so einem großen Schaden in eine Pension/Ferienwohnung/Jugendherberge und gut ist.
Viel Glück.
Danke für die Antwort, hilft mir nur leider nicht weiter. Denn nur weil ihr das so macht, muss es ja nicht bei mir ebenfalls gelten..
... aber für das Hotelzimmer bezahlt eben der Mieter und verzichten darf jeder, warum auch nicht?
Und wenn ich die ganzen Kommentare richtig lese, kann/soll der Mietgegenstand weiterhin genutzt werden und somit kann eine Minderung eigentlich nicht sein.
Selbstverständlich kann die Miete gemindert werden wenn 2 Zimmer nicht nutzbar sind.
Geh zum Mieterverein oder zum Fachanwalt für Mietrecht.
Dazu kannst du Fotos machen das der Fachmann es besser einschätzen kann.
Dann könntest du erfragen. Oder du gehst zum Anwalt. Da kannst du erstmal ein Beratungsgespräch machen. Und fragen was man tun kann.
Fotos gibt es genug für die Versicherungen.
Kann ich auch als Nicht Mitglied dort hin gehen?
Kostet das dann was?
Was sind denn Aufräumungskosten?
Meinst du, dass meine Eltern nachts 2 Stunden Wasser aufgewischt haben? Oder ich nen halben Tag rumgeräumt habe?
Entschädigung für Urlaubstage klingt nicht schlecht, allerdings muss ich meine Arbeit trotzdem erledigt bekommen, also wäre ich die anderen Tage automatisch länger da.
Ich bezog mich da aber auch eigentlich nur auf das, freu dich, dass die Wohnung renoviert wird.
Ja Hausrat, noch mal ein ganz anderes Thema. Ich verstehe immer noch nicht, wieso es meine Hausrat ist und nicht die Haftpflicht des Verursachers..
nicht mal meine Hausrat und die Gebäudeversicherung sind sich einig, wer nun was zahlt..
das ist schon ziemlich nervig, wenn jeder was anderes erzählt..