Schimmelschaden durch defekte Drainage: Versicherungsfall?

4 Antworten

Weder, noch. Dabei handelt es sich um einen Mietmangel, den ihr nur über die Miete mit dem Vermieter verrechnen könnt. Nach Abmahnung.

Beim Drainagewasser handelt es sich ja nicht um Leitungswasser aus Zu- und Abeitungen.

Schäden die durch Leitungswasser auftreten, wären in eurem Fall Hausratschäden. Aber da es kein Leitungswasser ist, könntet ihr den Vermieter nur belangen, wenn er schuldhaft gehandelt hätte. Das dürfte in dem Fall nicht zu konstruieren sein.

Sobald ihr festgestellt habt, dass die Wände feucht sind, hättet ihr die Möbe in einem ausreichenden Abstand von der Wand trocknen lassen müssen, und für Abhilfe sorgen.

Es wurde schon bestätigt, dass es an der Drainage lag. Die Vermieter haben dieses Wochenende eine neue Drainage legen lassen.

In diesem Falle ist also die Wohngebäudeversicherung unserer Vermieter für den Schadenersatz der Ansprechpartner?

DerFanta  10.12.2012, 08:53

In diesem Falle ist also die Wohngebäudeversicherung unserer Vermieter für den Schadenersatz der Ansprechpartner?

Nein, denn die Wohngebäudeversicherung zahlt bei altersbedingtem Drainageverfall gar nicht - egal welche Kosten - und ist außerdem sowieso nur für Schäden an der Immobilie zuständig.

Gegen solche Schäden wie Schimmelbefall ohne nachweisbare Einwirkung von Leitungswasser kann man sich nicht versichern - weder Du als Mieter noch der Hauseigentümer selbst.

Das entbindet den Vermieter aber trotzdem nicht davon, eure Mietwohnung hinsichtlich Fußböden, Decken und Wänden wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten ist die Empfehlung von DerHans, mit Abmahnung die Nettomiete zu kürzen, durchaus legitim.

RudolfHansen  13.12.2012, 16:01
@DerFanta

der vermieter muss eine einwandfreie wohnung gewährleisten , warum hat er wohl die drainage eerneuert , um seine versicherung zu schonen

gansh  09.12.2012, 13:48

das ist eine frage der verhandlung,allerdings hätte euch schon frühzeitig auffallen müssen,dass es feucht in der wohnung war.

vermietersache ausser es war absehbar den verursacher dokumentieren vile fotos , den schaden dem vermieter melden mal sehen was passiert zeugen bennen datum dazuschreiben verlauf dokumentieren wer es dem vermieter nicht meldet unverzüglich läuft gefahr nichts zu bekommen

es muss erst ein gutachten erstellt werden,das zweifelsfrei feststellt,dass es an der drainage liegt,danach ist euer vermieter in der pflicht.

DerHans  09.12.2012, 11:46

Aber nicht für die Folgeschäden. Hier wird ihn sene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von der Haftung freistellen, da kein schuldhaftes Handeln vorliegt.