Darf ein Urlaub der im Schichtplan eingetragen ist gestrichen werden?x

3 Antworten

Sobald ein Dienst- oder Schichtplan veröffentliche ist, hat der ArbG sein Direktionsrecht verbraucht. Die geplanten Zeiten sind für beide Seiten verbindlich. Der ArbG braucht zu einer Änderung das Einverständnis des ArbN. Der im Dienstplan eingetragene Urlaub gilt also gleichzeitig als bewilligter/genehmigter Urlaub, den der ArbN dann auch ohne Wenn und Aber antreten darf. Wenn ständig die Personaldecke zu dünn ist, muss der ArbG sich was anderes einfallen lassen. Es ist nicht zulässig, wegen krankheitsbedingtem Ausfall anderer Mitarbeiter die Leute aus dem Urlaub zurück zu pfeifen oder Urlaub wieder zu streichen.

Ich meine, dass es Rechtsprechungen gibt, dass der Urlaub als genehmigt gilt, wenn der Chef sich nicht innerhalb von sechs Wochen nach Urlaubsantrag geäußert hat. Trotz allem würde ich Bescheid sagen, dass du am nächsten Donnersgag leider nicht kommen kannst - wegen unaufschiebbarer Termine, die du extra auf deinen freien Tag gelegt hast...

"Weil der Schichtplan ist doch wie die Genehmigung des Urlaubs oder" Nein. Du sagtest ja selbst " Dieser Urlaubsantrag wird NIE richtig genehmigt" - also mal mit dem Chef über dieses Thema reden (bzw Betriebsrat) der Urlaub muss schon "abgesegnet sein". Nur weil im Kalender drinnen steht heißt es nicht dass er genehmigt ist (da kann man es durchaus so auslegen von wegen "hat frei es sei denn es kommt was dazwischen"

ralosaviv  16.06.2014, 18:45

Falsch.