Auskunfts- und Ermittlungsbogen?

1 Antwort

Wenn Du unterhaltspflichtig bist, so bist du auskunftspflichtig über deine eigenen Einkommensverhältnisse.

In einem entsprechenden Ermittlungsbogen werden diese Angaben abgefragt... und auch mögliche weitere Unterhaltsverpflichtungen, die sich auf die eigentlich abgefragte Verpflichtung auswirken können.

das man besser ein Schreiben aufsetzen soll u dabei auch nicht zuviel auskunft geben sollte, ist da was dran!?

Egal, ob Ermittlungsbogen oder eigenes Anschreiben..., bestimmte Angaben sind in jedem Fall erforderlich, um das "unterhaltsrelevante Einkommen" zu ermitteln, nach dem sich dann die Unterhaltshöhe errechnet. 

Freiwillige Angaben, die sich z. B. auf den Ehe- oder Lebenspartner beziehen etc... müssen weder im Ermittlungsbogen angegeben noch in einem Schreiben genannt werden....

samsung83 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 10:21

Es würde aber auch reichen dem JA meine Lohnzettel zukommen zu lassen u meine Kosten für Lebensversicherung, Fahrtkosten usw., hab ich das so richtig verstanden?

DFgen  11.04.2016, 10:36
@samsung83

Es würde reichen, dem Jugendamt die Lohnzettel der letzten 12 Monate zukommen zu lassen (um daraus das "Durchschnittsnetto" ermitteln zu können).

Von diesem Durchschnittsnetto könnten dann bestimmte Beträge abgezogen werden wie z.B. die "berufsbedingten Ausgaben" (also z.B. die Fahrtkosten zur Arbeit) und ggf. Beträge für die eigene Altersvorsorge (z.B. Riester....).

Für die berufsbedingten Abzüge können pauschal 5% angerechnet werden, sollten die tatsächlichen Kosten höher liegen, müssten diese ebenfalls nachgewiesen werden...

Lebensversicherungen, Kredite usw.... können in der Regel nicht geltend gemacht werden.....