Woher erfahre ich, ob Kind in Ausbildung ist?
Hallo, habe mal wieder eine Frage:Mein Mann zahlt Unterhalt für seine Tochter aus erster Ehe.Die Mutter hat bisher stets den Kontakt verboten, dar Unterhalt geht auf das Konto eines Anwaltes (dieser gibt auch keine Auskunft) und von da zur Mutter.Er hat eine Tel.-Nr. der Mutter, aber sobald er da anruft und sich über SEIN Kind erkundigen will, legt sie sofort auf. Der Wohnaufenthalt ist unbekannt, da diese Person immer mal umzieht. Er weiß auch nicht in welche Schule sie geht. Er macht nur den "Zahlemann"!!!Wie kann er nun erfahren, ob und wann die Tochter eine Lehre angefangen hat bzw. anfangen wird???Würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet :-)Vielen lieben Dank vorab.
LG fraule
8 Antworten
Wenn die Tochter volljährig ist muss sie Auskunft erteilen was sie tut. Macht sie das nicht Klage beim Famgericht erheben. Da muss sie Auskunft erteilen. Geht die Tochter nicht mehr zur schule oder macht sie keine Ausbildung hat sie gar keinen Unterhaltsanspruch. tut sie was sind beide Eltern barunterhaltspflcihtig auch die Mutter auch wenn die Tochter da wohnt. Ist sie minderjährig hat er auch Anspruch darauf zu wissen wo die Tochter schulisch steht und er kann zeugnisse verlangen und vor allem wo die tochter wohnt und in welche schule sie geht.
Den Anwalt anschreiben und eine Auskunft anfordern. Androhen, das, wenn keine ausreichende Auskunft erteilt wird, eine Auskunftserteilung über das Gericht eingeholt bzw. eingeklagt wird. Das sollte reichen.
Natürlich, er hat nicht nur die PFLICHT zu zahlen sondern auch das RECHT zu erfahren wofür. Allerdings muss er bis 18 so oder so zahlen, egal was sie macht! Er soll dem Anwalt am besten ein Schreiben zu kommen lassen, in etwas so:
"Sehr geehrter Herr xy,
ich zahle derzeit monatlich Summe x Unterhalt für meine Tochter xy geb. xx.xx.xxxx. Nun würde ich gerne erfahren welchen Ausbildungsweg meine Tochter eingeschlagen hat. Ich bitte hierüber um Auskunft bis zum 30.06.2011. Sollte ich bis zu diesem Termin keine Antwort erhalten haben werde ich die Unterhaltszahlungen bis zur Nachholung der Auskunft aussetzen.
Mit freundlichem Gruß
xx"
Hat Sie denn das alleinige Sorgerecht? Hat dein Mann Besuchsrecht ?
Vielleicht sollte er einfach mal die Zahlungen einstellen und auf eine Reaktion warten.
Das wäre dem Kind gegenüber nicht fair! EIn Kind kann nichts für das Verhalten seiner Eltern.
Dein Mann kann sich beim Jungendamt erkundigen. Auch hat die erste Frau die Verpflichtung deinem Mann den Arbeitsgeber bzw. den Aubildungsort UND den Wohnort der Tochter mitzuteilen kommt die erste Frau dem nicht nach, kann dein Mann eine Verfügung beim Familiengericht einfordern!