Unterhalts Zahlungen schriftlich festhalten
Im Rahmen einer Räumlichen Trennung ziehe ich aus der Wohnung meiner Freundin in ihrem Elternhaus in einem Monat aus. Meine Partnerin und ich haben einen Sohn(3) für den Ich nach dem Auszug Unterhalt zahlen werde. Die Höhe haben wir nach der Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeld vereinbart.
Meine Frage: Muss nun unsere Absprache durch einen Anwalt, Jugendamt oder Sonstiges rechtskräftig gemacht werden oder reicht es wenn wir ein Schreiben aufsetzen wo wir die Höhe des Unterhalts festhalten und beide Unterschreiben?
Oder gibt es ein offizielle Stellen wo man mit solchen Angelegenheiten hingeht?
Danke
8 Antworten
wenn ihr euch so gütlich einigt ist das doch super und reicht aus. nur solltest du mal nicht zahlen dann kann sie sich an das jugendamt wenden und eine titulierungsurkunde beantragen, damit kann sie gerichtlich unterhalt einklagen. ich denke aber das bracuht ihr nicht klingt sehr vernünftig was ihr da macht. und eins noch: solltest du mal nicht zahlen könne regle das rechtzeitig mit ihr, damit es so konfliktlos bleibt wie es den anschein macht.ach und ihr müßt das halbe kindergeld vom zu zahlenden unterhalt laut tabelle abziehen.
Ich würde die Düsseldorfer Tabelle im interessanten Teil kopieren, so dass auch später Eure Berechnung nachvollziehbar ist. Wenn Ihr Euch einig seid, setzt ein Schreiben auf, in dem die Berechnung steht und unterschreibt beide. Eventuell einen Termin zur erneuten Prüfung der Höhe festlegen? Und nur das halbe Kindergeld abziehen, oder?
Ich würde das mit dem Jugendamt regeln.
Solche privaten Absprachen (wenn auch mit Unterschrift) bringen nur immer Ärger.
Du zahlst einfach den rechtmässig festgesetzten Unterhalt und gut ist.
Ihr solltet Euch ans jugendamt wenden. Das ist die günstigste alternative.
Am besten zum Jugendamt gehen und dort beraten lassen. was ist, wenn ihr euch mal streitet ? es gibt genügend Fälle, wo dann einfach nicht mehr gezahlt wurde. Lieber amtlich machen lassen.