Unterhaltstitel gibt der Sohn nicht heraus-was nun?doch zum RA und klagen?
hallo.
beim RA hab ich mich beraten lassen und Einkommensbelege vorgelegt.
LT.Einkommen würden der sohn kein Unterhalt mehr bekommen---das haben wir ihm auch so gesagt---er möchte keine Verzichtserklärung unterschreiben und demzufolge gibt er auch den Titel nicht heraus...
Sollen wir es dabei belassen----denn der Titel muß bedient werden ersteinmal.
oder doch gegen den Sohn klagen??
danke
5 Antworten
Den Titel herausgeben muss er auch nicht, zumal der dann ja immer noch gueltig waere. Und so lange er besteht, muss auch weiter gezahlt werden. Die Moeglichkeiten waeren jetzt zum ersten eine Titelabaenderungsklage oder eben, erst mal nichts mehr zu zahlen und zu sehen, was dann passiert. Idealerweise sollte der Anwalt vielleicht einfach mal einen Brief an den Sohn schreiben und erklaeren, dass nicht mehr zu zahlen ist. Falls der Grund dafuer ist, dass sein Einkommen bereits ausreicht und er volljaehrig ist, sollte der Anwalt dies dann genau darlegen.
Auch mit dem Hinweis, dass notfalls eine Abaenderungsklage gegen den bestehenden Titel erfolgt.
Falls der Titel nich mit einem genannten Ablaufdatum befristet ist, ist er auch weiterhin gültig und es kann daraus vollstreckt werden.
Ich würde dem Sohn noch einmal klipp und klar die Rechtslage erläutern und ihm die Abänderungsklage androhen. Hierbei sollte ihm ganz deutlich gesagt werden, dass die Kosten dieser Klage zu einen Lasten gingen, da er den Klagegrund setzt.
Leistet er dann immer noch keinen Vollstreckungsverzicht, kannst du dir dann immer noch überlegen ob du tatsächlich klagst und er dabei eine Lektion lernt, was Eigenverantwortung als Erwachsener bedeutet.
I
Hallo, ihr zahlt keinen Unterhalt mehr! Wegen der Volljaehrigkeit und den Einkommensverhaeltnissen. Der Sohn versteht nicht wie sich die Sache mit dem Titel verhaelt. Wie waere es zu warten bis der Sohn dich auf Grund des Titels verklagt?
Wie waere es zu warten bis der Sohn dich auf Grund des Titels verklagt?
Der Sohn muss mit einem Titel in der Hand nicht klagen, er kann damit unmittelbar eine Zwangsvollstreckung betreiben!
Du kannst die Unterhaltszahlungen ab dem Zeitpunkt kürzen, in dem der Antrag auf Abänderung beim Familiengericht eingeht. , google nach Abänderungsklage..
Blöde Situatio, gegen das eigene Kind klagen zu müssen - aber ich denke, darauf läuft es hinaus.
Dann müsst Ihr zahlen. Ich hoffe nur, nicht mehr so lange.
Schlimm, wenn der eigene Sohn nur auf das Finanzielle aus ist. Ich würde erst mal die Zahlungen einstellen und abwarten, wie der Sohn reagiert. Sollte er auf weitere Zahlungen bestehen und diese mit Ankündigung einer Klage durchsetzen wollen, dann sofort eine Titelabänderungsklage durch den Anwalt beantragen. Besprich das aber mit deinem Anwalt, damit die Folgen einer Nichtzahlung bis zur Titelabänderung für dich erkennbar sind. Solange er diesen Titel hat, denke ich, dass gezahlt werden muss. Stellt sich heraus, dass du Zahlungen geleistet hast, der Sohn diese aber zu unrecht erhalten hat, hast du die Möglichkeit der Rückforderung. Nicht dass sich da Zahlungsrückstände aufbauen und der Sohn Pfändungsmassnahmen oder eine Klage veranlasst., was durchaus denkbar wäre, bei dieser Gesinnung deines Sohnes.
wir möchten ja net klagen-aber er versteht das ja auch alles nicht und denkt nun -er hat den Titel und dieser ist bis Tag X von uns zu bedienen....