Was zählt alles zu meinem Einkommen - auch Unterhalt für Kinder und Kindergeld?
Hallo an Alle!
Ich leben von meinem Mann getrennt und habe drei Kinder für die er Unterhalt bezahlt (insgesamt 937 € für alle drei - sein hälftiges Kindergeld wurde dabei abgezogen) - zusätzlich erhalte ich für alle drei Kinder das Kindergeld. Ich selbst verdiene in einem Halbtagsjob ca. 800 €. Ich wohne in der Immobilie die auch mir überschrieben wurde, aber noch nicht schuldenfrei ist.
Nun meine Frage: Meine Tochter wird 18 Jahre alt. Ihr Unterhalt fällt ja dann weg, da er ja den Unterhalt direkt an meine Tochter bezahlt. Da mein Ex und ich ja ab Volljährigkeit dann beide barunterhaltspflicht sind wurde ich nun aufgefordert mein Einkommen darzulegen. Die Tochter lebt weiter bei mir.
Was zählt denn nun alles zu meinem Einkommen: nur mein eigenes Einkommen, oder auch noch den Unterhalt den ich für die beiden anderen Kinder dann noch vom ihm bekommen, das Kindergeld - und im Internet lese ich viel davon von einem sogenannten Mietvorteil wenn ich in einer eigenen Immobilie lebe den ich mir anrechnen lassen muss.
Bin dankbar für jede Auskunft.
8 Antworten
Kindergeld und Unterhalt für die Kinder zählt nicht zu deinem Einkommen.
Für eine Unterhaltsberechnung könnte dein Einkommen auf Vollzeit hochgerechnet werden, falls deine Tochter weiterhin bei dir wohnt und eine allgemeinbildende Schule besucht.
Ihr Unterhalt fällt ja dann weg
Du kannst aber einen angemessenen Beitrag für Kost und Logis von ihr verlangen.
wurde ich nun aufgefordert mein Einkommen darzulegen
Wer hat dich denn aufgefordert? Eigentlich kann das ja nur die Tochter.
Mietvorteil wenn ich in einer eigenen Immobilie lebe
Ja, das Wohnen in einer eigenen Immobilie wird als sogenannter wohnwerter Vorteil zu deinem Einkommen hinzugerechnet.
Grundlage der Berechnung ist die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich aller Kosten, die ein Mieter nicht hat.
Du solltest dich ernsthaft mal mit einem Fachanwalt darüber unterhalten. Bei SOLCH einer Frage, glaube ich NICHT, dass du hier eine rechtskräftige Aussage bekommst.
Ggf. noch eine Verbraucherzentrale ansprechen.
Zum Kindergeld kann ich dir Folgendes schreiben. Ein Kind hat einen eigenen Rechtsanspruch auf Kindergeld. Ab dem 18 ten Lebensjahr, sollte das Kindergeld auf das eigene Konto des Kindes eingehen. Kindergeld wird - meines Wissens - solange bezahlt, bis EINE Berufsausbildung des Kindes abgeschlossen ist. Es endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Sorry, mehr kann ich dir nicht schreiben. Gruß tommy59
zu Denem Einkommen gehört alles Geld,w as Dir von irgendwo zufließt. Lohn.. Unterhalt.. evtl. Zinseinkünfte.. MIete,w ennste was vermieten würdest, und somit Geld dafür kriegen
Du solltest das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen mit angeben (schon allein, damit man sieht, dass du das ganz genau machst), aber beides bleibt außen vor, da es ja zweckgebunden für die Kinder ist.
stimmt !
Es zählt nur dein Nettoeinkommen,der Unterhalt und das Kindergeld ist ja zur Deckung des Bedarfs der Kinder gedacht und kann nicht auf dein Einkommen angerechnet werden !!!
Es zählt nur dein Nettoeinkommen
Wohnwerter Vorteil?
Hochrechnen des Einkommens auf Vollzeit, falls die 18-jährige noch privilegiert ist?