Ausbildungssuchend: Woher krieg ich eine Bescheinigung fürs Finanzamt?

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Habe momentan also nur dieses eine Schreiben vom Berufsberater.

Das sollte eigentlich reichen. § 32 Abs.4 Nr. 1 EStG:

Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

Ronny2 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 14:02

Danke schön. Das Schreiben vom Arbeitsamt was ich hier hatte, reichte bereits.

Frag mal beim Arbeitsamt nach. Ich meine das heißt: Bewilligungsbescheid.
Vom Arbeitsamt musst Du jedenfalls eine Bestätigung bekommen, dass Du dort
Arbeitssuchend gemeldet bist. Brauchst Du auch für die Familienkasse, damit Du
Kindergeld bekommst.