Haus geerbt, doch das Finanzamt meldet sich nicht..
Hallo,
beinahe zwei Jahre ist es nun her, dass meine Mutter ihr Erbe dem Finanzamt gemäß Gesetz gemeldet hat. Leider haben die zuständigen Personen immer noch nicht bei ihr gemeldet und meine Mutter weiß nicht einmal genau, wie viel Geld ihr eigentlich zusteht und was genau an den Staat geht. Keiner konnte ihr eine Auskunft geben, nur Schätzungen waren bisher möglich. So kann man nichts planen und auch nicht reinvestieren!! Nun die Frage: Wie lange darf das Finanzamt denn eigentlich mit der Forderung für den Abgabebetrag (Erbschaftssteuer) warten? Ewig oder gibt es auch da Vorschriften? Leider kennen sich weder meine Mutter noch ich in diesem Thema aus...
Vielen Dank für Antworten, LG
7 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Normaler Weg
Du rufst an, schreibst einen Brief oder Email und fragst beim Finanzamt nach. Ich interpretiere dein "dem Finanzamt gemäß Gesetz gemeldet hat" so, dass sie eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht hat. Achtung, je nach Bundesland sind da unterschiedliche Finanzämter zuständig. Das bedeutet, dass Finanzamt für die Einkommensteuer muss nicht identisch sein mit dem für die Erbschaftsteuer!
2) Formeller Weg
Wenn du keine Reaktion auf Punkt 1 erhält bzw. du auf diesen Punkt keine Lust hast, kannst du auch einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Google einfach mal den Begriff.
Ehrlich gesagt geht es hier um sehr viel Geld da würde ich mich nicht vom Internet beraten lassen. Es gibt viel halbwissen und das wäre mir zu kritisch.
Steuerberater verlangen 60-100€ / h (alternativ Gegenstandswerte) die werden dich sicher beraten und auch individuell auf dein genaues Problem. Wobei man gegen Jahresende gerne Terminprobleme hat.
Was wäre denn hier kritisch? Wofür würdest du denn nun 60-100 Euro ausgeben? Das ein Steuerberater nachfragt, warum die Bearbeitung so lange dauert? Du warnst hier vor "halbwissen". Dann erkläre du uns doch mal, wo du hier ein Problem siehst? Was soll denn schief laufen? Oder anders gesagt, was für ein "Wunder" erwartest du dir vom Steuerberater? Stell doch nur mal einen einzigen Punkt da, den man bei diesem Sachverhalt falsch machen kann?
Die Finanzämter arbeiten verschieden lang. Es kann ja auch sein das
keine Steuer anfällt. Das Finanzministerium hat kürzlich wegen Erbschaftssteuer vom Bundesfinanzhof einen Prozess verloren.
Verjährt ist es beginn im Erbfallsjahr zum nächtern 1.1. des Folgejahres plus 5 Jahre.
Mit freundlichem Gruß
Bley1914
Oben vergessen. Wenn kein gültiges Gesetzt gibt es auch keine Gewerbesteuer.
Von wem hat Deine Mutter denn geerbt? Dann könnte man mal eben die Steuerfreibeträge und die Steuersätze durchrechnen. Wie gross ist denn das Haus und wo liegt es?
Einfachste Möglichkeit: Beim Finanzamt anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.