Wie viele Bewerbung etc muss ich der Familienkasse monatlich vorlegen?
Wie viel Bewerbungen, Absage oder Einladung muss man die Familienkasse monatlich vorlegen?
PS:: Ich bin bei der Familienkasse Ausbildungssuchend gemeldet
3 Antworten
Du bist sicherlich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet und bekommst von der Familienkasse Kindergeld...
Wie dem auch sei: es gibt keine festgelegte Anzahl die man beibringen muss. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Du kannst dort kurz anrufen und nachfragen, was man "erwartet" oder schreibst halt jeden Tag eine Bewerbung. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Es kommt natürlich auch darauf an, was überhaupt angeboten wird. Aber auch "Blindbewerbungen" kannst du schreiben...
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse genügt die Meldung als "Ausbildungssuchend":
Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.
Nachzulesen in dem Link hier auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
PS: Nur bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden!
Hierzu erforderliches Formular für "Ausbildungssuchende" zur Vorlage bei der Familienkasse: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015415.pdf
Bist du denn auch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ausbildung suchend gemeldet ?
Denn das würde in der Regel schon ausreichen, da musst du selber keine Nachweise mehr bei der Familienkasse vorlegen.
Das machst du dann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und wenn du deiner Mitwirkungspflicht dann nicht nachkommen würdest, also zu wenig oder auch gar keine Bewerbungen / Absagen vorweisen könntest, dann kann es zur Abmeldung bei der Familienkasse kommen, dann würde zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückgefordert, es sei denn du könntest dann der Familienkasse Nachweise vorlegen.
Die Familienkasse ist aber nicht die Agentur für Arbeit, im Antrag auf Kindergeld kann man zwar angeben das man Ausbildung suchend ist, dann müssen aber die Nachweise selber erbracht werden.
Auch wenn die Familienkasse unter der Agentur für Arbeit läuft, haben sie nichts miteinander zu tun, denn sonst könnte die Familienkasse auf die Daten der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugreifen und so sehen ob jemand Arbeit oder Ausbildung suchend gemeldet ist und müsste nicht vorher die Zustimmung einholen.
Ja sorry - natürlich muß er sich bei der "Agentur für Arbeit" erst mal ausbildungssuchend melden und danach diese Bescheinigung der Familienkasse senden (von beiden unterschrieben: kindergeldberechtigtes Elternteil + vollj. Kind): https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015415.pdf
Korrekt
Wohl nicht gelesen???