Frist Steuererklärung 2019 als Referendar (Hessen)?
Hallo, ich bin Lehrer im Vorbereitungsdienst (Referendar) in Hessen, also Beamter auf Widerruf. Die aktuelle Steuererklärung (für 2019) ist meine allererste. Welche Frist gilt in diesem Fall für mich? Ist es ganz normal der 31. Juli? Oder eine andere?
Ich habe mal gehört, dass es für das Einreichen der ersten Steuererklärung eine andere Frist gibt. Und dass es grundsätzlich auch Ausnahmen gibt, also nicht für alle Menschen der 31. Juli gilt. Ich habe davon leider bisher keine Ahnung...
Klar, ein Anruf beim Finanzamt würde mir helfen. Dies ist aber aufgrund Corona momentan nicht besetzt und die zentrale hessische Servicehotline erst wieder ab Montag zu erreichen. Daher kann mir ja vielleicht hier jemand kompetent und konkret weiterhelfen. Das wäre toll. Vielen Dank im Voraus! :)
3 Antworten
Schlicht und ergreifend - egal ob nun Beamtenanwärter oder sonst irgendetwas, als lediger "normaler" Arbeitnehmer ohne sonstirgendwelche Einnahmen aus Miete oder was weiß ich was, musst Du regelmäßig keine Steuererklärung abgeben.
Und für eine freiwillige Steuererklärung hast Du dann 4 Jahre Zeit - sprich bis zum 31.12.2023.
Ob Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist , kannst nur Du wissen ..... sie z.B. "hier" :
Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss: ......
Erklärungspflichtig ..... dann musst Du die Erklärung bis spätestens Freitag den 31.7.d.J. einreichen.
Ein "lediger" AN ohne ! Nebeneinkünfte kann ausschließlich LStKl. I haben und alles andere habe ich explizit in meiner Anwort erwähnt.
Wo sind denn die lohnersatzleistungen?
Und man kann Steuerklasse 1 und 6 haben!
stkl 6 ist abgabepflichtig
nebeneinkünfte sind nicht ein weiteres Jobverhältnis im steuerlichen Sinn sondern eine andere EK art
also Spar dir das mit dem „ledig“ das habe ich auch gelesen, da wäre 3/5 abgabepflichtig. Das steht aber nicht im Raum!
also bitte Konstruktiver Kommentar
Zum Thema "Konstruktiver Kommentar" .... ein Lediger kann nicht Steuerklasse III bzw. V haben. Und auch eine Steuerklasse VI kann man nur haben, wenn ein weiterer steuerpflichtiger Job ausgeübt wird bzw. wurde. Und selbst " eine andere EK art" habe ich
als lediger "normaler" Arbeitnehmer ohne sonstirgendwelche Einnahmen aus Miete oder was weiß ich was, musst Du regelmäßig keine Steuererklärung abgeben.
explizit erwähnt .....
Also sei so freundlich und bleibe sachlich / "konstruktiv". schönes WE.
3/5 können nur Verheiratete haben. Deswegen steht das nicht im raum😒🙄
Gleiche Frist wie bei allen anderen
Wenn du abgeben musst 31.07.2020
ansonsten 4 Jahre festsetzungsfrist
Steuerklassen sind noch wichtig. Oder wenn du steuerfreie Lohnersatzleistungen bezogen hast musst du abgeben