Wie versteuere ich das Honorar von der klinischen Studie(Proband)?

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Honorare eines Probanden für wissenschaftliche Untersuchungen sind "sonstige Einkünfte" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).

Da Du sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, würden keine Steuern anfallen, da das zu versteuernde Einkommen (Einnahmen ./. aller berücksichtigungsfähigen Ausgaben) unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von z. Zt. 9.000 € liegt.

Grundsätzlich müsstest Du eine Steuererklärung abgeben - dann würdest Du einen Bescheid mit 0 € Steuern erhalten.

Der Gesetzgeber läßt aber zu, daß auf eine Steuererklärung verzichtet werden kann, wenn die Einnahmen aus sonstigen Einkünften 9.000 € nicht überschreiten, sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen und man sonst nicht aus anderen Gründen zur Abgabe verpflichtet wäre - daher brauchst Du hier keine Steuererklärung abgeben.

Sofern Du im Jahr des Zuflusses der Honorareinnahmen eine Ausbildungsstelle finden solltest, dann mußt Du eine Einkommensteuererklärung abgeben; dann kann es sein, daß etwas an Steuern zu zahlen ist.

Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist, solltest du deine Arbeit als Probandin bei der Agentur für Arbeit anmelden, dort werden sie dir sicher auch Hinweise zur Versteuerung usw. geben :)

Was genau ist das für eine Studie? Hast du mal überlegt, dass sowas auch Risiken für dich haben kann?

Schließlich wird hier was getestet.

Ansonsten würde ich sagen, Alles was mit Steuern zu tun hat,Finanzamt.