Fragen zum Kindergeldantrag
Hallo,
ich habe folgende Fragen zum Kindergeldantrag:
1) Was bedeutet folgende Fragestellung: "Das genannte Kind ist ausbildungsplatzsuchend gemeldet und sucht seit ____ zum ____ einen Ausbildungsplatz... ."
Nach dem seit kommt ein Datum, aber was soll ich bei "zum" eintragen?
2) Welches Datum soll ich eintragen, ich habe mich Mitte September am Schalter ausbildungssuchend gemeldet, wurde aber erst am 13. November einem Berufsberater "zugewiesen". Was gilt also? Hätte ich noch Anspruch auf Kindergeld für November, obwohl die Zuweisung erst am 13.November erfolgte? Ich kann schließlich nichts dafür, dass sie fast 2 Monate zur Bearbeitung brauchten.
MfG
3 Antworten
Hallo Das bedeutet z.b.: ausbildungssuchend seit September (09.2012) zum Januar (01.2013 ) Damit ist gemeint wenn du schon eine ausbildungstelle gefunden hast und diese anfängst. Wenn du noch keine hast dann würd ich's einfach frei lassen. Und dir steht auf jedenfall das Kindergeld ab September zu ab dem Tag wo du dich gemeldet hast bis zu dem Tag wo du deine Ausbildung beginnst, egal wann der Termin is.
Ach quatsch
Wenn du Bewerbungen vorweisen kannst, kannst du auch ab August ausbildungssuchend gewesen sein. Aber in deinem Fall zählt der Zeitpunkt der Meldung. das zum - heßt bis zu dem Datum. Da kannst du zum "jetzigen Zeitpunkt" einrtagen.
da stellst du einfach daen tag ein, ab dem du für einen ausbildungsplatz zur verfügung gestanden hast. kann auch der selbe sein wie bei - seit...
Oder die meinen mit zum als was du eine Ausbildung machen möchtest.