Ausbildungssuchend und schwanger beim Arbeitsamt bescheid sagen?
Ich bin 21 Jahre alt und momentan ausbildungssuchend gemeldet. Jetzt bin ich schwanger. Sollte ich sofort beim Arbeitsamt bescheid sagen? Stehen mir Gelder zu? Danke schonmal im Voraus und LG Lisa
4 Antworten
Natürlich musst du das umgehend dem Amt melden.
Ja, dir stehen auch Gelder zu, aber erst wenn die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist. Dann kannst du Zuschüsse für Umstandskleidung und eine Erstausstattung für das Kind beantragen.
Allerdings ist dafür das JobCenter zuständig, nicht die Arge.
Daneben wird geprüft werden, inwieweit der Kindsvater Unterhalt leisten kann.
Ja du solltest gleich Bescheid sagen. Du wirst dann als Langzeitarbeotalos eingestuft und bekommst Harz4. Bei deiner Gemeinde oder der Caritas ect bekommst du Geld fur die Erstlingsausstattung wurde ich auf keinen Fall liegen lassen
am zukünftigen kind war aber noch jemand beteiligt. dieser darf sich natürlich auch an den folgekosten beteiligen.
erst wenn da garnichts mehr zu holen ist kommt der steuerzahler
natürlich stehen dir gelder zu. sobald das kind da ist darf der kindesvatzer da für kind und dich unterhalt zahlen
Der Kindsvater bezahlt nur Untehalt fürs Kind nicht fur die Mutter ausser sie sind geschieden und auch dann nur im Scheidungsjahr. Der vater kann evtl auch für schwangerschaftsklamotten belangt werden sonst aber miss er erst ab geburt zahlen und nicht in der ss...
Vom Arbeitsamt wird dir nichts zustehen. Du bist ja nun nicht mehr vermittelbar.