Ausbildung beginnen, wenn Eltern Sozialhilfe bekommen
Hallo allerseits,
Ich würde gerne nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen, wo ich selbstverständlich auch Geld verdienen will. Allerdings soll etwas vom Gehalt abgezogen werden, wenn die Eltern Sozialleistungen bekommen... So sagte man es mir. Deshalb würde ich euch gerne zum Einen fragen, ob das stimmt. Zum anderen auch, falls es stimmt, wie ich das umgehen kann, sodass ich mein vollständiges Gehalt bekommen werde, da wenn ich für beispielsweise 800€ arbeite und am Ende nur 200€ habe, ist die Motivation auch im Keller.
Vielen Dank im Voraus :)
12 Antworten
Das ist so nur die halbe Wahrheit. Du fängst selbstverständlich eine Ausbildung an und verdienst dein eigenes Geld. Das ist es doch wovon du mal leben möchtest und musst. Du erhältst selbstverständlich dein volles Lehrlingsgeld von deinem Ausbildungsbetrieb. Da Du bei deinen Eltern wohnst wird denen allerdings dein Anteil am Harz4Regelsatz dementsprechend geringfügiger ausgezahlt. Dein Einkommen wird zum Gesamteinkommen eurer Bedarfsgemeinschaft dazugerechnet und dann euer Bedarf dementsprechend gekürzt. Das bedeutet dass du bestenfalls etwas Kostgeld an deine Eltern bezahlst. Alles Gute für deine Ausbildung!
Ja so meinte ich das ja aber im Endeffekt wird es ja von mir abgezogen meinte ich. Vielen vielen Dank, sehr hilfreich! :)
Wenn die Eltern ALG2 bekommen, bekommst du es auch.
Wenn du nun die Ausbildung beginnst, hast du eigenes Einkommen und das wird auf deinen Bedarf angerechnet. Du bist deinen Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Du musst deinen Eltern deinen Anteil an Lebensunterhalt und deinen Mietanteil geben, denn das wird beim ALG2 gekürzt.
Deine Eltern können dich nicht mit ihrem ALG2 unterhalten. Ein gewisser Teil deines Einkommens bleibt aber anrechnungsfrei.
Viele Kinder/junge Erwachsene müssen während der Ausbildung (und später auch) Kostgeld an ihre Eltern zahlen. Beim ALG2-Bezug ist es aber zwingend notwendig.
Würdest du alleine wohnen, hättest du auch nicht mehr Geld zur Verfügung.
Ein gewisser Teil deines Einkommens bleibt aber anrechnungsfrei.
nein. Der/die Fragesteller/in gehört dann nicht mehr zur BG.
Ja, aber eine gute Ausbildung hilft dir langfristig weiter. Wenn du nicht auf ALG2 angewiesen bist, ist alles was du verdienst/erwirtschaftest deins!
Ziehe aus und leiste dir eine eigene Wohnung...dann hast du auch nur 200€ übrig...aber es sind deine
Stimmt auch... Danke fürs Antworten :)
Die Kinder sind tatsächlich gegenüber ihren Eltern unterhalts-pflichtig. Jedoch gibt es auch dafür einen Freibetrag, den du mit einem Ausbildungsgehalt sicher nicht überschreitest.
Die Kinder sind tatsächlich gegenüber ihren Eltern unterhalts-pflichtig
Nicht im SGB II.
Ja es stimmt. Leider. Sippenhaft ist auch heutzutage noch existent.
Was hat das mit Sippenhaft zu tun?
Eine Familie ist eine Lebensgemeinschaft bei der jeder jeden stützt!
Vollkommen normal und gewollt! Außerdem reicht ihr Ausbildungsentgeld doch gerade mal für ihren Anteil an Sozialgeld. Sie muss ihr eigenes Leben damit finanzieren!
Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Sie kann durch ihr eigenes Einkommen ihren Unterhalt selber decken, so dass die Allgemeinheit nicht mehr für IHREN Unterhalt aufkommen muss. Mit ihren Eltern hat das nix zu tun.
Deine Antwort war sowas von nicht hilfreich, das hättest du dir sparen können.
Oh man :/ trotzdem danke für deine Antwort :)