Ausbildung abbrechen im ersten Monat? Wann kündigen? Gehalt Bezahlung Verdienst Azubi Strategie
Angenommen, eine Person beginnt zum 1. August seine Ausbildung. Am 15. August erfährt sie, dass sie auch ein Studium beginnen kann. Nun will sie die Ausbildung abbrechen.
Wenn Sie zum Beispiel am 17. August die Ausbildung abbricht, bekommt sie dann 17 Tage ausbezahlt von den 31 des Monats oder werden nur wirklich geleistete Tage angerechnet, zum Beispiel 13 von 20 Arbeitstagen oder so? Also nur die Wochentage dann oder jeder Tag? Branche: Finanzdienstleistung
Oder einfach anders gefragt: ist es strategisch günstiger, an einem Montag abzubrechen, da man dann noch das Wochenende mit bezahlt bekommt, als wenn man schon am Freitag davor abbricht? Oder ändert das nichts?
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
4 Antworten
Es zählen die Wochentage, also bei Abbruch am 17. sind es 17 Tage. Strategisch gut ist es sicher so lange wie möglich die Ausbildung zu machen, da du so lange auch Geld bekommt. Das Studium geht ja erst im Oktober los.
Beim Azubi tut sich da nicht viel...wenn du Azubi bist gehe ich davon aus, das du im vertrag nen festes Lehrgeld stehen hast. Dieses Lehrgeld bezieht sich laut deinem Arbeitspapier auf eine zu erbringende Stundenanzahl im Monat (bzw. es steht drin wieviel Stunden pro Woche zu leisten sind). Wann immer du kündigst wird die geleistete Zeit bezahlt und das ist was du bekommst, also sagen wir du hast 2 von 4 Wochen normal gearbeitet bekommste die hälfte, bei drei eben 3/4 usw....hast du mittendrin gekündigt, wird das von der Personalabteilung anteilig berechnet, nach deinen geleisteten Stunden.
Ja aber nur wenn du da arbeitest! Gehst du Montag früh hin und sagst, hey ich kündige, drehst dich um und gehst, bekommste den Montag nicht bezahlt! Du bekommst die gearbeiteten Stunden! Wenn du Montag kündigst und dann noch arbeitest (oder besser umgedreht, erst arbeitest und dann kündigst) dann bekommste Montag auch bezahlt. das Wochenende allein das dazwischen liegt, bringt dir kein Geld ein! Ausser du musst an dem Wochenende arbeiten!
Grundsätzlich muss man sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen halten. Von heute auf morgen kann man normalerweise noch nicht einmal in der Probezeit kündigen.
Bei Berufsausbildungsverhaeltnissen gibt es waehrend der hierfuer gesetzlich vorgeschiebenen Probezeit von midestens 1 Monat und hoechstens 4 Monaten keine gesetzliche Kuendigungsfrist und selbst eine vertragliche waere unwirksam.
Ah, ok! Danke!
ich würd dann den ganzen august bleiben, da du in der probezeit bist kannst dus machen und die zahlungsprobleme sind vom tisch.
Aber dann so gesehen doch besser am Montag, da der Tag dann ja noch mit drin ist oder??