Kindergeld Studium nach Ausbildung ohne Arbeit?
Ich habe nach der Schule eine Ausbildung gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Nun ein paar Jahre später würde ich gerne meinen derzeitigen Beruf aufgeben und ein Teilzeitstudium beginnen. Ich habe gelesen das gilt als Zweitausbildung/-studium und meine Frage ist ob ich (bzw. meine Eltern) Anspruch auf Kindergeld haben wenn ich das Studium beginne und ansonsten nicht berufstätig bin. Ich bin noch unter 25 und komme aus Bayern.
3 Antworten
Woher Du aus Deutschland kommst spielt keine Rolle und auch nicht um die wievielte Ausbildung oder Studium es sich handelt, solange Du noch unter 25 Jahren bist.
Bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium musst Du nur dann aufpassen, wenn Du neben einer weiteren Ausbildung oder Studium arbeiten möchtest bzw.auch während der Wartezeit auf den Beginn.
Dann darfst Du in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst würde das eine Kindergeld schädliche Beschäftigung sein.
Das Einkommen hingegen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Auch während der Zweitausbildung ist die Fortzahlung des Kindergeldes möglich, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf die erste aufbauen oder diese vertiefen.
Eine zweite Ausbildung oder Studium muss nichts mit einer vorherigen zu tun haben, kann auch völlig artfremd sein, denn auch z.B. in einem freiwilligen Dienst besteht immer Anspruch auf Kindergeld, solange das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Es geht bei der Stundenbestimmung darum, dass das Studium überwiegen muss. Daher die 20-Std-Obergrenze für Werkstudenten.
Jaaa - bis längstens zum 25. Lj. ;-)
Im Internet steht, dass ich dafür nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten darf bzw. einen Nebenjob ausführen darf, aber gilt das auch wenn ich nebenbei überhaupt nicht berufstätig bin?