Arbeitgeber zieht 2 Tage Gehalt wegen Wochenende ab- darf er das?
Ich habe seit 03.04.2017(Arbeitsbeginn im Vertrag) einen neuen Job. Beginn am Montag, der 1 und 2 April waren jeweils Wochenende. Mein Gehalt wurde fest für den Monat festgelegt. Mein Arbeitgeber hat nun den 1. und 2. 04 (Wochenende) von meinem Gehalt abgezogen, obwohl ich von Mo-Fr 40 Stunden gearbeitet habe. Er hat also so bezahlt, als ob ich zwei Tage nicht da wäre.
Ich habe volle! 4x40 Stunden gearbeitet , und bezahlt werden nur 3 x40 und 1x 24 Stunden... ?
Selbst wenn so etwas gehen sollte, müsste jedes Wochenende sowie Feiertage bezahlt oder aber abgezogen werden....
Welches Recht habe ich nun?
11 Antworten
"Ich habe volle! 4x40 Stunden gearbeitet , und bezahlt werden nur 3 x40 und 1x 38 Stunden... ?"
Nach der Rechnung wurden dir aber nur 2 Stunden gekürzt.. oder ist das ein Tippfehler deinerseits?
2 Tage wären 16 Stunden.
Ich bin aber auch der Meinung dass dir nichts gekürzt werden darf, da der April 20 Arbeitstage hat (incl. 2 Feiertage).
Und diese hast du ja geleistet.
Ich bin aber auch der Meinung dass dir nichts gekürzt werden darf, da der April 20 Arbeitstage hat (incl. 2 Feiertage).
Genau so ist es!
Ja genau - sorry war ein Tippfehler meinerseits. Ich meinte natürlich 24 Stunden (16 Stunden - 2 Tage weniger)
Das ist völlig richtig. Du übersiehst dass du nicht nach geleisteten Stunden bezahlt wirst sondern Gehalt bekommst. Hier wird anteilig von der snzahl der tage des monats bezahlt. Der April hat 30 Tage. Vertragsbeginn wsr der 03.04. Ergo bekommst du 28/30 des vereibarten Gehaltes. Im Februsr bekommst du ja auch da gleiche geld wie im Januar obwohl dieser nur 28 Tage hat. Wärst du nach Stunden bezahlt hättest du im April natürlich mehr bekommen würdest aber im Februar dagegen weniger bekommen. Es hst also alles vor und Nachteile.
Maßgebend ist hier dass Deine Arbeitszeit von Montag bis Freitag vereinbart ist und Du Deine vereinbarten Arbeitsstunden auch erbracht hast.
Dein Arbeitgeber darf Dir die beiden Tage selbstverständlich nicht vom Gehalt abziehen.
Du hast hier allerdings das Problem, Du bist noch nicht lange im Betrieb. Dein gutes Recht ist vom AG zu verlangen, die Kürzung zu unterlassen. Ob er Dich allerdings weiter beschäftigt, wenn Du Dich jetzt mit ihm "anlegst", kann ich Dir nicht sagen. Auf alle Fälle greift das Kündigungsschutzgesetz i.d.R. erst nach sechs Monaten und ich vermute, Du bist auch noch in der Probezeit.
So leid mir das tut aber "Recht haben" und "Recht bekommen" ist oft nicht dasselbe.
So ist es, Hexle!
Ich kann mich nur über die vielen anderen Antworten wundern, die alle reflexhaft in das gleiche "Horn tuten" und überhaupt nicht beachten, dass der Arbeitgeber nicht Entgelt für 2 Tage einbehalten darf, für die er sowieso nichts bezahlen musste!
Der Arbeitsvertrag läuft erst ab dem 03.04. (1. und 2. war WE)
Das geht schon gut los - da wünsche ich der Fragestellerin noch viel Spaß...
Da Dein Vertrag erst ab dem 3.4. gilt, kannst Du auch nicht erwarten, dass Du für den 1. & 2. bezahlt wirst. Wenn Du ein Festgehalt hast, dann bleibt das gleich, aber im Monat des Arbeitsbeginns werden die Tage, die noch nicht vom Vertrag erfasst sind, natürlich anteilig gestrichen. Ist ähnlich wie wenn Du Vertragsbeginn zum 15. hast - dann bekommst Du logischerweise auch nur den halben Monat bezahlt.
Mit Wochenende hat das nichts zu tun.
Ich habe ja meine 4 x 40 Stunden im Monat gearbeitet und nich 1x 38 und 3x 40 Tage. Also müssen mir die Tage auch bezahlt werden oder nicht? Und da ist es dann meines erachtens egal ob es der 3.4 war oder 1.4. Man zieht ja auch keine Feiertage ab oder die Tage die im Monat zu wenig sind von 30/28 Tagen....
Da Dein Vertrag erst ab dem 3.4. gilt, kannst Du auch nicht erwarten, dass Du für den 1. & 2. bezahlt wirst.
Das ist in diesem Fall doch Unsinn!
Für diese 2 Tage des Wochenendes wäre die Fragestellerin doch sowieso nicht bezahlt werden.
Und der Arbeitgeber darf nicht Entgelt einbehalten für Tage, für die er überhaupt kein Entgelt gezahlt hätte!!!
Arbeitsbeginn lt. Arbeitsvertrag: 03.04.2017 - ab hier ensteht auch erst der Vergütungsanspruch - rein rechtlich ist das völlig in Ordnung, wenn er daher den 01.+ 02. nicht vergütet.
Na - da hast Du ja eine tolle Firma erwischt, die den Vertrag nicht ab dem 01. ausstellt, wenn das ein Wochenende ist - da erahne ich schon weitere Probleme im Hinblick auf zukünftige Zahlungen...
Das ist in diesem Fall doch Unsinn!
Der 1. und 2.04. sind ein Samstag und ein Sonntag, an denen die Fragestellerin aufgrund einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag ohnehin nicht gearbeitet hätte!
Hier wird der Fragestellerin also Entgelt für Tage abgezogen, für die sie überhaupt kein Entgelt erhalten hätte!
Der einzige Nachteil für sie: Sie hat unter Umständen keinen Urlaubsanspruch für den April, da 2 Tage fehlen.