Ausbildungsvergütung wenn Eltern arbeitslos sind?

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Dein Bedarf laut SGB - ll beträgt ab 01.01.2014 , Regelsatz 313 € + Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung !

Der Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten warm Miete,geteilt durch die Personen im Haushalt.

Da du noch bei deinen Eltern wohnst,bist du vom BAB - Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen,dafür kannst du aber die ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen absetzen.

Das bedeutet,wenn du 800 € Brutto verdienen würdest,lägen deine Freibeträge bei insgesamt 240 €. Würdest du 650 € Netto bekommen,würden diese 240 € davon abgezogen,du hättest dann noch 410 € anrechenbares Einkommen.

Zu diesen 410 €,würde noch das Kindergeld von 184 € kommen,du würdest dann ein anrechenbares Einkommen von 594 € haben. Von diesen 594 €,gingen zunächst dein Regelsatz von 313 € ab,es bliebe noch ein anrechenbares Einkommen von 281 €,diese würden dir auf deinen Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung angerechnet.

Würde dir dann noch etwas bis zu deinem Kopfanteil fehlen,würdest du diese Differenz als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Liegt dein tatsächlicher Kopfanteil aber darunter,wird die Differenz von deinem Kindergeld,welches du zu deiner eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,auf den Bedarf deiner Eltern gleichmäßig verteilt,sie bekommen dann diesen Betrag weniger vom Jobcenter gezahlt.

Du müsstest dann deinen Kopfanteil der Unterkunft und Heizung,aus deinem Einkommen direkt an deine Eltern zahlen und deinen Lebensunterhalt selber bestreiten,weil sie dann nichts mehr für dich bekommen.

Zu allererst, von deiner Ausbildungsvergütung werden nur die normalen Sozialversicherungsabgaben abgezogen.

Wenn aber deine Familie bisher Hartz IV(alg2) bezogen hat, hast auch du es bezogen. Nun wirst du Einkommen haben und dieses wird auf deinen Bedarf (Mietanteil u. sonstiger Bedarf) angerechnet. D.h. deinen Eltern wird weniger ALG2 überwiesen und du musst von deiner Ausbildungsvergütung den "Fehlbetrag" an die Eltern zahlen damit die weiterhin alles Rechnungen etc. zahlen können.

Nur das Kindergeld könnte vielleicht auch nur zum Teil für den Bedarf der Eltern eingerechnet werden. Zu den Berechnungen wird sich sicher noch jemand melden.

Wenn du 800 € monatlich bekommst, reicht das ja für deinen eigenen Bedarf aus. #### Wieso sollten dann deine Eltern noch Geld für dich bekommen? #### Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei ihnen wohnen, sondern, musst deinen Haushaltsanteil eben an deine Eltern leisten.

Du bekommst deine Ausbildungsverguetung voll, aber deine Eltern bekommen dann vermutlich kein Hartz IV mehr fuer Dich, also deine Grundpauschale und dein Mietanteil wird gestrichen, weil Du den nun selbst verdienst. Zumindest mal sehr wahrscheinlich bei 800 netto (ich kenne eure Mietkosten und Heizkosten ja nicht). Grundsaetzlich hast du 100 Euro frei und der Rest wird 20 zu 80 angerechnet. Bei 800 Euro wuerden dann 100 abgezogen, von den 700 sind noch mal 20%, also 140 Euro frei. Also wuerden dann 560 Euro angerechnet. Davon gehen deine Pauschale und der Mietanteil ab. Bleibt dann immer noch was uebrig, dann faellst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und darfst was uebrig bleibt, auch noch behalten. Deinen Eltern musst Du deinen Anteil fuer Miete und Verpflegung geben, Kleidung und aehnliches kannst Du dir ja selbst kaufen.

Sollte deine Verguetung hingegen nicht fuer deinen Bedarf ausreichen, zahlt das Amt weiter den Rest dazu.

da kinder ihren eltern gegenueber unterhaltspflichtig sind, wird, solange du zu hause wohnst dein einkommen zur bedarfsgemeinschaft dazu gerechnet. soll heissen: ja, dir wird etwas "abgezogen" (natuerlich wird deinen eltern weniger hartz4 ueberwiesen und nix von deinem lohn einbehalten)