Aufwandsentschadigung versteuern/Probantin klinische Studie und Teilzeit Job?
Ich nehme demnachst als Probantin an einer Klinischen Studie teil. Das Entschädigungs Honorar betragt ca. 6000€. Die Studie zieht sich uber 1 1/2 Jahre. Nun Arbeite ich in einem Teilzeitberuf auf ca 800, - netto. Mir wurde mitgeiteilt dass ich einen teil des Honorars vermutlich versteuern muss bzw bei der nachsten Steuererklärung 2020 /21angeben muss. Meine Frage ist nun wie viel des Honorars darf ich vermutlich behalten und Anrechnungsfrei dazuverdienen?
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob es sich um steuerfreie Kostenerstattungen (z.B. für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand) oder um eine Entschädigung für den Zeitaufwand/Verdienstausfall handelt.
Im zweiten Fall handelt es sich um Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, welche mit den anderen Einkünften zusammen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Ggf. kommt eine Steuerermäßigung (Fünftelregelung) in Betracht, wenn die Studie über einen Zeitraum von mehr als ein Jahr geht, wenn du die Zahlung in einer Summe erhältst. Steuerfrei sind Einkünfte aus Leistungen nur, wenn sie die Summe von 256 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Freigrenze - das bedeutet bei Überschreitung wird das Honorar ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
bzw wie sie geschrieben hatten in dem Fall fur den Zeitaufwand
es handelt sich um eine entschadigung, da ein neues Medikament gegen Allergien uber 1 1/2 Jahre getestet wird